Kann ich mit einer Sehschwäche zur Bundespolizei?

Hallo möchte mich bei der Bundespoliezei bewerben in RLP und trage aber eine Brille. Anforderung:

■ Die Sehleistung (unkorrigierte Sehschärfe Fernvisus) beträgt auf einem Auge vor

■ der Vollendung des 20. Lebensjahres bereits weniger als 50 Prozent

■ bzw. ab Vollendung des 20. Lebensjahres weniger als 30 Prozent

■ Die Sehschärfe beträgt nach einer Korrektur (Brille/Kontaktlinsen) weniger als 80

Prozent auf einem Auge, auch wenn die Sehschärfe auf dem anderen Auge 100

Prozent beträgt

■ Unkorrigierte Sehschärfe (Nahvisus) von weniger als 0,3 beidäugig, korrigierter

■ Nahvisus von weniger als 0,8 beidäugig

■ Der Unterschied der Fehlsichtigkeit beider Augen (Anisometropie) überschreitet

■ den Dioptrienwert von +/-2,5

Bundespoliz

■ Die astigmatische Komponente einer Fehlsichtigkeit darf +/-2,5 Dioptrien nicht

■ überschreiten

■ Räumliches Sehen von mehr als 100 Winkelsekunden.

Ich habe eine Sehleistung von:

Art der Sehhilfe: Fernrbrille

Zentrale Sehschärfe ohne Glas (Ferne) : R0.02 L0,05 und mit glas R1,0 L0,8

Zentrale Sehschärfe ohne Glas (Nähe) : R0,8 L0,8 und mit glas R0,8 L0,8

Schliffstärke der Gläse: R-4,5 -0,25 108

l-4,25

passt das alles kann ich mich so beider Polizei bewerben oder sind meine Augen zu schlecht.

Ich bedanke mich schonmal für die Hilfe und Antworten. Ich werd da nochmal anrufen aber heute ist sonntag möchte es unbedingt jetzt wissen damit ich ruhe bewahren kann.

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Ich hab dabei mein LKW Führerschein zu verlängern lassen, habLKW Klasse 2 erstmalig 1988 erworben und PKW Klasse 3 im Jahr 1983 ist das richtig ausgefüllt?

Ist das richtig wenn in der ärztlichen Bescheinihung steht, dass von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach Paragraph 11 Absatz 9 und Paragraph 48 Absatz 4 und 5 der Fahrerrlaubnis-Verordnung.

Meiner Meinung ist das falsch, da ich C1 und C1E überhaupt nicht verlängern kann und vor allem verlängern muss. Ich hab PKW Führerschein Klasse 3 im Jahre 1983 erworben und brauche keine C1 und C1E verlängern. Aus dem einfachen Grunde weil ich Bestandsschutz habe und die Führerscheinklasse vor 1999 erworben habe.

Die Ärztin sagt, dass das Landratsamt das richtig einträgt. Das ist aber falsch. Dann hätte ich ja nach 1999 verlängert und müsste dann immer ärztliche Untersuchungen betahlen um das gehtces mir. Ich komme dann aus der Sache nicht mehr raus auch wenn ich kein LKW mehr fahre, muss ich dann ärztliche Untersuchungen machen lassen.

Die Ärztin möchte es nicht abändern. Soll ich C1 und C1E selber durchstreichen. Schliesslich bin ich gekommen für eine ärztliche Untersuchung vom LKW und nicht für PKW.

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