Guten Tag, mein Anwalt hat einen Mieter wegen Ruhestörung abgemahnt.
Leider habe ich nun erfahren, dass der Anwalt keinen guten Ruf hat [ ist auch seit Montag telefonisch nicht erreichbar]. Der Mieter , den ich heute zufällig traf meinte, dass die Abmahnung eh ungültig sei.
Es wäre alle gelogen und zweitens, ist zwingend der gennau Zeitpunkt der Ruhestörung zu nennen. Sprich: Datum, Uhrzeit von, Uhrzeit bis, und Art der Störung.
Der Anwalt schrieb nur „ von ihnen gehen erhebliche Lärmemissionen aus, zuletzt am x.x.24“
Das was ich lese ist, dass der Mieter damit sogar Recht hat.
Kann mir das bitte jemand bestätigen, da ich den Anwalt sofort wechseln werde. danke