Rasenmäher, Lärmschutz (Sonntagsruhe) betreiben?

2 Antworten

Es gilt generell für (Garten-)Geräte, die Lärm machen. Nicht nur explizit für Rasen mähen. In den Ruhezeiten haben diese aus zu sein. Sonntags ist ganztags Ruhezeit.

Nur Landwirte und Entstörungsdienste der Versorger im Notfalleinsatz sind davon ausgeschlossen.


Najibb01 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 16:57

Hallo, danke sehe meinen Kommentar oben

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RareDevil  07.07.2024, 17:25
@Najibb01

Das Quad ist in erster Linie ein Fortbewegungsmittel. Nutzt man es regulär, sprich, man steigt auf und fährt weg, so ist das erlaubt. Fährt man damit sinnlos hin und her, oder nutzt es als Zugmaschine, so ist auch das außerhalb landwirtschaftlicher Aktivitäten eine Ruhestörung. Also ebenfalls nicht gestattet.

Erlaubt währe wohl eine Handschubkarre/Akkuschubkarre, die nicht viel Lärm macht. Gartenarbeit mit Handgeräten ist ja gestattet. Und Akkuschubkarren sind im Regelfall leise, zumindest meine...

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Das ist natürlich auch nicht erlaubt. Das Teil ist ja praktisch genauso laut wie beim Mähen, da muss man aber auch nicht groß drüber nachdenken... 🙄 Du darfst sonntags nichts lautes machen.


Najibb01 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 16:49

Hallo T3Fahrer, danke ja aber meine andere Nachbar nutzt ein Quad der noch viel mehr Lärm macht and das ist erlaubt?

Mein RAsenmaher produziert 91 DB, Quad meiner Nachbar 98 DB, der Auspuff meiner Massarati 110 DB (beim kaltstart)

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T3Fahrer  08.07.2024, 09:32
@Najibb01

Naja, ich würde sagen, das ist ein grenzwertiger Fall.
Dein Rasenmäher ist ein reines Arbeitsgerät und wird lokal von dir auf deinem Grundstück verwendet, um für Arbeiten hin und her zu fahren.
Das Quad ist ja primär ein Fortbewegungsmittel wie ein Auto oder ein Zweirad, solange das primär gestartet wird und dann für die Zeit der Abfahrt und der Ankunft zu hören ist, ist das für mich ein Unterschied.
Wird das Quad natürlich als Arbeitsgerät eingesetzt um was auch immer auf dem Grundstück lokal zu arbeiten, sieht das an einem Sonntag sicherlich anders aus.

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