Anwalt erstellt falsche Abmahnung?

2 Antworten

Um eine Ruhestörung abmahnen zu können, muss ein Tagebuch mit den genauen Daten geführt werden. Diese müssen belegbar sein. Wenn das ganze ggf vor Gericht gehen würde, was es in so einem Fall fast immer tut und eines der Daten lässt sich zweifelsfrei wiederlegen, sei es der Mieter war zu dem Zeitpunkt im Urlaub oder Arbeiten oder nachweislich sonst wie nicht im Haus, dann wird die Sache ggf für den Vermieter ungemütlich.

Also einen astreinen Nachweis führen und diesbezüglich belastbar bezeugen können. Der Mieter ist quasi eine geschützte Rasse und hat mehr Rechte als der Vermieter


xmatox 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 11:20

Danke Dir. ja, leider sind die anderen Mieter, die sich über den Mieter beschweren auch nicht ohne und sprechen sich wohl ab und den Mieter rauszumobben. Das wird defintiv sehr ungemütlich für mich, denn er hat mir bereits 2 belegbare Abwesenheiten genannt [Krankenhaus und Reise nach Berlin). Lärmprotokoll wäre er da auch laut gewesen.

Haben Lärmprotokolle der anderen Nachbarn überhaupt eine Beweiskraft vor Gericht, wenn die augenscheinlich ziemlich „abgesprochen“ wirken. Immer alle gleiche Uhrzeit etc. Der Herr der unter ihm wohnt schreibt das selbe wie die Dame im EG.

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DerBayer80  19.07.2024, 11:23
@xmatox

Gerichte sind bei sowas in der Regel immer sehr mieterfreundlich. Hier wird ganz genau hinterfragt werden vom Gericht was wie wo wann Lärm verursacht hat allein der Fakt den du selbst erwähnt dass mehrere Abwesenheiten belegt werden konnten ein Gericht darauf hinweisen dass hier entweder von deiner Seite oder von der Seite der anderen Mieter massiv gemobbt wird.

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Bergfex49  19.07.2024, 11:50
@xmatox

hmmm, da bekomm ich jetzt schon erhebliches Bauchweh. Warum willst Du ihn abmahnen wenn die Protokolle offensichtlich abgesprochen sind und der Mieter rausgemobbt werden soll?

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xmatox 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 12:32
@Bergfex49

Er soll auch etwas im hausflur beschädigt haben. Eine vase die vor einer tür von einem nachbarn stand. Er sagt er wäre nicht zuhause gewesen. Ich habe zur anzeige geraten, dass haben die mieter auch gemacht aber wird wahrscheinlich auch kein beweismehrwert haben, wenn wieder nur die nachbarn sich gegenseitig bezeugen

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Gerhart  19.07.2024, 13:23
@xmatox

Vor der Tür hat nichts zustehen. Weder Schuhe noch Vasen.

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xmatox 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 14:30
@Gerhart

Heisst, eine zerstörung wäre nicht anzeigbar? Bzw hätte diese etwaige tat vor gericht keinen mehrwehrt umd den mieter aus der wohnung zu bekommen?

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Gerhart  20.07.2024, 17:18
@xmatox

Eine strafrechtliche Anzeige wegen Sachbeschädigung gegen unbekannt wird der Staatsanwalt wohl nicht weiter verfolgen und eine Zivilklage gegen den unliebsamen Mieter ohne Beweis bleibt erfolglos.

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Das wird hier niemand bestätigen können, da Rechtsberatung auf einer Laienseite nicht zulässig ist.

Wende Dich an die Verbraucherzentrale oder an einen anderen Anwalt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.