Ist das Wort " Erbschleicher" eine strafbare Beleidigung?

3 Antworten

Eine Beleidigung ist eine Beleidigung, wenn der Beleidigte in seinem gesellschaftlichen Ansehen herabgewürdigt wird. Dazu braucht es Zuhörer. Sonst ist es eine Beschimpfung.

Bei deinem Beispiel könnte man das durchaus annehmen. Man müsste aber die Kommunikationskette näher betrachten. Könnte aber durchaus sein. Das muss aber ein Richter beurteilen.

Freunde macht man sich so keine.

Lies Dir den §185 StGB durch sowie Anmerkungen/Entscheidungen dazu und entscheide selbst, ob es sich um eine Beleidigung handelt oder nicht.

Das ist deine Meinung- teilweise könnte es der Tatsache entsprechen..und wenn sie dich deshalb anzeigen will, hadt du evtl.ins Schwarze getroffen. Und Beleidigungen...eher nicht, wenn man die Definition dazu auflistet.