die kündigungsfrist nach 10 jahren mietszeit beträgt 12 monate. WAS enn ich bis dahin keine wohnung gefunden habe?

4 Antworten

Nein, das sind nur 9 Monate bei einer Eigenbedarfskündigung. Nur nach einer erleichterten Kündigung nach § 573a wären das 12 Monate.

Wenn Du bis dahin keine Wohnung gefunden hast, besteht die Möglichkeit, einen Härtefall zu erklären. Hier gibt es aber auch Fristen, die einzuhalten sind.

Weiterhin musst Du deine Bemühungen, eine andere Wohnung gesucht zu haben, auch genauestens dokumentieren.

Das würde nur für den Vermieter gelten. Und auch nur dann wenn es aisdrücklich im Mietvertrag steht.

Für Mieter gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, wenn vertraglich nicht kürzer vereinbart.


Deine Kündigungsfrist nach 10 Jahren Mietzeit beträgt nach einer ordentlichen Kündigung des Vermieters nur 9 Monate. Du kannst der Kündigung nach §574 BGB widersprechen, wenn dir dadurch ein Härtefall entsteht.

Liegt dann ein Gerichtsurteil nach einer Räumungsklage vor, dass dir aufgibt die Wohnung zurück zu geben, kann der Vermieter gegen dich den Gerichtsvollzieher mit der Wohnungsräumung beauftragen. Dann wärest du obdachlos.

Erst einmal stellt sich die Frage, warum überhaupt gekündigt wird, da das nicht ohne Weiteres möglich ist. Wenn es z. B. aufgrund von Eigenbedarf ist, dann wäre es eine Option, den Auszug durch ein Gerichtsverfahren gegen die Kündigung hinauszuzögern oder eben vorerst bei Bekannten oder Freunden unterzukommen. Aber eigentlich sollte man ja wohl binnen 12 Monaten eine Wohnung finden können.