Muss man in Deutschland eine Einfriedung/Zaun um ein gewerbliches Gelände bauen?
Müssen Firmengelände (eine Fabrik), gewerbliche Genutzte Flächen (zB. eine Solaranlage auf einem Feld) eingezäunt sein?
Oder obliegt das letztendlich der Firma? Wie sieht die Rechtslage oder generell die Lage aus, wenn z.B. ein Dritter auf das Gelände gelangt und Schaden anrichtet, und KEIN Zaun vorhanden ist?
Kennt sich da jemand aus?
1 Antwort
Was Einfriedungen betrifft ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Darüber hinaus ist es dann eine zivilrechtliche (wie viel Schuld kann man dem 3. zuordnen) bzw. versicherungstechnische (was setzt die Versicherung für Sicherungsmaßnahmen vorraus) Fragestellung.