Meine Haftpflicht will den Schaden nicht bezahlen bevor ich nicht die ablehnung der gebäudeversicherung vorlege. Mein Hausverwalter weigert sich. Was tun?

Wie oben beschrieben. Mein Hausverwalter will sich nicht an die Gebäudeversicherung wenden. Und meine haftpflicht will nicht zahlen wenn sie nicht das ablehnungsschreiben dieser bekommt. Der Vorfall ist selbst verursacht.

Ich habe die Ablaufgarnitur in der Dusche bzw. den Geruchsverschluss, (das ist dieses Teil im Abfluss der Dusche, was aussieht wie ein Sieb, mit der Schraube in der Mitte) versucht aufzuschrauben, um es zu reinigen (darf man nicht) und Wasser ist deshalb über längere Zeit ausgetreten. Wie ich hier gelesen habe kommt das wohl öfter mal vor.

Mein Hausverwalter argumentiert, dass die gebäudeversicherung nicht zuständig ist, da ich an dem Schaden schuld bin und meine haftpflicht argumentiert, dass nach einem Bundesgerichtshof Urteil die gebäudeversicherung zuständig ist. Beide lassen mich jetzt auf den Kosten sitzen. (Ich hab bei der schadenbeseitigung unterschrieben, dass ich es bezahle, wenn es weder Versicherung noch Vermieter tun) Nach meinem Verständnis, ist meine Versicherung wohl im Recht, gegenüber meiner Hausverwaltung, da ich die Gebäudeversicherung in meinen Nebenkosten mitbezahle.

Für einen anwalt lohnt es sich wohl nicht bei 1000Euro schadenssumme. Rechtsschutzversicherung ist wohl eher meist nicht nachwirkend. Ich denke über einen mieterbund nach. Meine Eltern sagen dass der aber auch nichts ausrichten wird, wenn sich der Hausverwalter so quer stellt. Ein Mieterbund wo Rechtsschutz enthalten ist, wird vermutlich auch zu teuer und ob die wirklich was bewirken ist die Frage.

Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen mit Streitigkeiten mit Vermieter/Hausverwalter gemacht? Oder kann mir jemand ein bißchen was über mieterbunde und ob die geholfen oder nicht geholfen haben erzählen? Oder hat jemand gute Erfahrungen gemacht etwas zu bewirken, dass die Versicherung zahlt? Ich bin übrigens bei der Huk Coburg. Weitere Lösungsvorschläge sind willkommen.

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Wie finde ich heraus wie hoch die Erbsumme ist die man erbt?

Weder weiß ich was über die Anzahl der Konten noch über die Summen.

Ich weiß nur dass die Schwester meines Vaters sich aktiv darum kümmert und ich sie nicht kenne und auch nicht einschätzen kann,ob diese die Bankkonten leerräumt.

Die Person kann theoretisch zur Bank gehen und sagen ,dass sie Alleinerbin ist,wenn sie die Sterbeurkunde meines Vaters vorlegt.

Ich will kein Streit und nichts.

Ich will nur wissen ob alles fair abläuft.

Mit der Wohnung hat das nämlich schon mal nicht geklappt.Da wollte ich ein paar Möbel eigentlich haben aber diese wurde Leergeräumt.

Ist jetzt kein Drama aber ich wurde von der Schwester noch gefragt,ob ich was haben möchte und das ein oder andere wollte ich schon noch haben und sogar Anspruch drauf.

Die Bank möchte die Sterbeurkunde von meinem Vater und sie hat mich jetzt gefragt,ob ich sie ihr schicken kann per Email.

Über die nächsten Schritte weiß sie angeblich auch nicht bescheid.

Ich finde es ja sinnvoll dass sie sich darum kümmert,weil sie eine ganz andere Bindung zu der verstorbenen Person hat, aber es wird irgendwie ein bisschen zu wild.

Damals als mein Vater gestorben ist, hat meine Mutter nämlich auch die komplette Summe von der Bank bekommen,was eigentlich auch nicht rechtens ist, aber mein Mutter hat mir meinen Anteil überwiesen,also egal.

Mich stört halt keine Übersicht zu haben und damit null Kontrolle.

Im Testament steht ja keine Summe

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Kindesunterhalt -> Anspruch nach Wegfall Kindergeld?

Hallo zusammen,

hier meine aktuelle Situation.

Ich werde Ende Juli 25 Jahre alt. Dadurch fällt ja das Kindergeld weg. Zur Zeit wohne ich noch bei meiner Mutter und mache meine Ausbildung im 2. Lehrjahr. (Bin leider später angefangen).

Meiner Mutter zahle ich regelmäßig Kostgeld, da sie halt alleinerziehend mit mir ist.

Mein Vater zahlt zur Zeit kein Unterhalt mehr seit Anfang meiner Ausbildung, weil er meint, dass ich nun genug verdienen würde und ich es von ihm nicht mehr nötig hätte. Ich habe aber mal nun im Unterhaltsrechner nachgerechnet. Dort würde ich Unterhalt erhalten von ihm nach Abzug des Kindergeldes.

Mein Nettoeinkommen: ca. 900,00€

Vaters Nettoeinkommen: ca. 2600,00€

Mutters Nettoeinkommen: ca. 2400,00€

Mein Vater wohnt in einer, nach der Scheidung finanzierten, Immobilie. Da zahlt er an Darlehensraten 500,00€. Der Wert beläuft sich auf ca. 200.000,00€.

Ich wollte mir nur nochmal eine zweite Meinung einholen, bevor ich bei ihm die Klappe aufreiße, ob er tatsächlich Unterhalt zahlen muss.

Und sollte man sich mit so einer Frage direkt an einen Anwalt wenden? Ich würde das halt erst machen, wenn gar nichts mehr geht. Denn dann ist wahrscheinlich Krieg.

Vielleicht kann mir da einer weiterhelfen von euch.

Schöne Grüße

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