Aufgabenkreise von meinen gesetzlichen Betreuer?

Hallo, die Aufgabenkreise- und Bereiche meines gesetzlichen Betreuer umfassen:

- Sorge für die Gesundheit (Gesundheitsfürsorge)

- Aufenthaltsbestimmung

- Vermögenssorge

- Wohnungsangeleinheiten

- Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post

- Rechts- /Antrags- und Behördenangelegenheiten

bin ich mit diesen Aufgabenkreisen des gesetzlichen Betreuers entmündigt?

Liegt bei mir diesen Aufgabenkreisen das Einwilligungsvorbehalt vor oder nicht?

Ist es nach eurer Ansicht viele oder wenig Aufgabenkreise von den gesetzlichen Betreuer?

Darf ich mit diesen Aufgabenkreisen trotzdem selber unterschreiben und ausfüllen?

Was bedeutet Rechts- /Antrags- und Behördenangelegenheiten? Darf ich trotz diesen Aufgabenkreis (Rechts-Antrags- und Behördenangelegenheiten) trotzdem Anträge z.b für den Schwerbehindertenausweis selber ausfüllen und diesen Antrag selber stellen ?

Bin ich mit diesen Aufgabenkreisen selbständig oder eher nicht?

Wenn mein gesetzlicher Betreuer den Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung" hat, kann er dann gegen meinen Willen in einen Wohnheim und in eine stationäre Wohnform stecken und dass ich dort auch hin muss, wenn mein gesetzlicher Betreuer diesen Aufgabenkreis hat? Darf der gesetzlicher Betreuer mit den Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung" mir verbieten, eine eigene Wohnung zu mieten und dass ich in der eigene Wohnung alleine lebe?

Muss der gesetzlicher Betreuer den Betreuten trotz des Aufgabenkreises „Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post" mir trotzdem Briefe und Post mir aushändigen und an mir weiterleiten, wenn ich explizit danach frage? Darf er auch verweigern Briefe und Post an den Betreuten weiterleiten?.

Was macht der gesetzlicher Betreuer bei den Aufgabenkreis „Sorge für die Gesundheit"? Darf er mir dann verbieten meine eigene ärztliche Befunde, Arztbriefe und Arztberichte einzusehen und durchzulesen? Gehen dann die ärztliche Befunde, Arztberichte und Arztbriefe an den Betreuten oder direkt an den gesetzlichen Betreuer? Kann es sein, dass er mir die ärztliche Befunde, Arztberichte und Arztbriefe nicht aushändigt und nicht weiterleitet? (Auch wenn ich ihm explizit nach den Arztbriefen, ärztlichen Befunden und ärztlichen Berichte frage?)

Darf er mir da auch bei den Aufgabenkreis „Sorge für die Gesundheit" mir verbieten meine eigene elektronische Patientenakte auf meinem Smartphone zu nutzen?

Darf der gesetzlicher Betreuer mit den Aufgabenkreis „Vermögenssorge" mir das einteilen und dass ich das Geld nur zugeteilt von ihm bekomme, was ich verdiene?

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