Forderung der Arbeitsagentur für verstrorbenen Bruder?

10 Antworten

Du kannst das Erbe auf den Nachlasse beschränken, wende dich dazu an das Nachlassgericht und stelle dort den Antrag, dann bist du die Sache los. Aber auch seinen Erbteil an euerer Erbengemeinschaft. Darum muss sich dann ein Nachlasspfleger kümmern und die Erbengemeinschaft mit dir muss dahingehend aufgelöst werden, dass du deinen Teil bekommst und der Staat dann den Rest. Der kommt allerdings nicht für die Schulden auf, so daß Gläubiger leer ausgehen werden.

Lass dir einen Termin beim Nachlassgericht geben, dann besprich das und zahl den relativ geringen Betrag für die Beschränkung auf den Nachlass.

Könntest du mal bei der Erbschaft deines Vaters beginnen?

Du bist mit dem Bruder in einer noch nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft. Den Nachlasswert des Vaters kennst du. Gibt es hier noch Immobilien auf den Namen des Vaters?

Könntest du mit dieser Hälfte des Vaters die Schulden des Bruders begleichen? Falls nicht solltest du mit dem Anwalt über eine Nachlassinsolvenz nach dem Bruder reden.

Wenn dein Bruder mit der Arbeitsagentur eine Ratenzahlung vereinbart hat, dann bist du mit der Annahme der Erbschaft nach dem Bruder in den Ratenzahlungsvertrag eingestiegen. Wenn dein Bruder hier der Richtigkeit der Forderung nicht widersprochen hatte, dann ist auch für dich der Zug abgefahren. Bist du dir sicher, dass dieses einmal im Jahr übersandte Schreiben keine Saldenübersicht ist? ( Schulden alt plus Zinsen minus Tilgung = Schulden neu)

Das noch laufende Verfahren bei Nichtbezahlung hindert die Arbeitsagentur nicht nun doch noch einen Mahnbescheid zu beantragen.

Du solltest da tatsächlich einen Anwalt einschalten. Bei wenig Einkommen kannst Du einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen. Kostet vlt. 15 Euro.

Und geh zu einer Schuldnerberatung.

Du hättest das Erbe auch ausschlagen können.


KlausWendland 
Beitragsersteller
 18.10.2019, 10:27

die Forderung der Arbeitsagentur beträgt 102,25 € , ich weiß ja ob die Forderung berechtigt ist, aus seinen Unterlagen zur Arbeitagentur sind von Ihm alles in Ratenzaglung per Überweisung erfolgt Quittungen sind vorhanden. Trotzdem kam mindesten 1 mal im Jahr eine Fordeung ürsprünglich niedrieger Wert.

Da er ja über 10 Jahre es geschaft hat das nicht abschliessend zu klären, bzw die Arbeitsagentur konnte die Forderung von Ihm nicht einteiben, ist das doch nicht mein Problem !

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beangato  18.10.2019, 10:43
@KlausWendland

Momemtan ist es aber Dein Problem.

Du hast alle Schulden - auch die der Arbeitsagentur- geerbt.

Und wenn der Betrag nicht noch höher werden soll (Inkasso), solltest Du zahlen. Tust Du das nicht, kommt bald ein gerichtlicher Mahnbescheid. Das wird dann noch teurer..

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Du solltest vor allem dem Rat folgen, entweder selbst oder mit Hilfe eines Anwalts beim Nachlassgericht Antrag auf "Nachlassverwaltung" stellen. Damit erreichst Du, dass du mit deinem eigenen Vermögen für die Schulden deines Bruders nicht mehr haftest und du daher nicht an diesen Schulden "zerbrechen" musst. Zuständig ist das Nachlassgericht (Amtsgericht), das dir den Erbschein erteilt hat. Wenn das geschehen ist, mögen sich die Gläubiger des Bruders an das halten, was er hinterlassen hat; wenn das 0 sein sollte, können sie aber nicht mehr von dir verlangen, dass du aus eigenem Vermögen zahlst. Einen Anwalt solltest du möglichst in der Sache zur Hilfe nehmen, weil du als als nicht Rechtskundiger vermutlich die Sache nicht überblicken kannst.

Du bist als Erbe nunmal der Rechtsnachfolger. Da hättest du das Erbe eben ausgeschlagen. Jetzt kommst du nicht drum herum zu zahlen oder dich ggf. mit Hilfe eines Anwalts darum zu kümmern.