Hallo erst mal.

Mein Bruder ist im April 2019 gestorben, da er ein Schreiben nach dem Tod von der Arbeitsagentur mit einer Zahlungsforderung zu einer Leistung ( über 10 Jahren alt ) erhalten hat , habe ich diese mit der Sterbeurkunde und dem Erbschein, das ich ich Alleinerbe bin informiert das er gestorben ist. In den älteren Schreiben Forderungen die er zu Lebzeiten erhalten hat , und wohl ignoriert hat weil die Forderung unberechtigt ist, und das ganze über 10 Jahren so gemacht hat. Die Arbeitsagentur hat keine Gerichtliche Masnahme per Gerichtsvollzieher angestrebt.

Nun wo er Tod ist meinen die ich bezahle das der Agentur, das ist ein gespielter Witz.

Ich habe denen bereits schriftlich mitgeteilt das ich das Zurückweise.

Wie ist hier die Rechtslage ?

Ich werden nicht für Fehler die bei der Arbeitsagentur gemacht wurden , gerade stehen!

Bitte um Antwort: Sollte ich da ein Rechtsanwalt einschalten, leider habe ich keine Rechtschutzversicherung.

und an den Vererbten Schulden von über 50.000€ zerbreche ich langsam !