Außerordentliche Kündigung von Gewerberaum + Räumungsfrist

Hallo, ich habe folgendes Problem.

Im Februar 2013 habe ich einen Gewerbemietvertrag für ein Souterrainbüro abgeschlossen (Eigentlich kann ich ihn vertraglich erst 2016 Kündigen). Schon nach kurzer Zeit bildete sich Schimmel an den Außenwänden und der Wand des Rohres der Hauptwasserleitung (ist für das komplette Haus). Zuerst habe ich diese Mängel mündlich dem Vermieter mitgeteilt. Mitte Juni 2013 dann schriftlich mit einer Aufforderung zur Mängelbeseitigung.

Es würde dann angefangen ab Mitte September auf verschiedene Arten eine Lösung für die Feuchtigkeit und den Schimmel zu finden.

Die ENBW hat ein neues Hauptwasserventil eingebaut und Teile des Schadens anerkannt.

Der Gutachter der ENBW hat mir zugesprochen, dass ich die Räume so nicht nutzen darf, da ich Fotografin für Neugeborene bin (habe schon seit Mai 2013 keine Kinder mehr ins Studio gelassen) und es auch für mich gesundheitsgefährdend ist. Daher habe ich seit Oktober keine Miete mehr bezahlt (was auch anerkannt wurde). Ebenso darf ich meine Arbeitsutensilien dort nicht lagern, da sie durch die Feuchtigkeit kaputt gehen. Wir haben Werte zwischen 100-155 Digits.

Insgesamt wurden die Räume nun 3 mal durch eine Trocknungsfirma getrocknet. 2 Wochen sind nun seit der letzten Trocknung vergangen und heute morgen war die letzte Messung. Das Ergebnis ist, dass die Wände wieder Nass sind und nun auch keine weitere Trocknung vollzogen wird, da es an den schlecht Isolierten Außenwänden liegt.

Der Sachverständige hat bestätigt, dass alle Reparaturen von Innen nur Schönheitsreparaturen sind aber keine Mängelbeseitigung. Dafür müsste man von Außen komplett neu Isolieren. Was mein Vermieter nicht machen lassen wird.

Ebenso hat er gesagt, dass in 3 Monaten der Schimmel vielleicht noch nicht sichtbar ist, aber definitiv wieder kommen wird und ich mich und sogar ihn somit strafbar mache, wenn ich hier wieder Neugeborene fotografiere. In 6 Monaten wird der Schimmel wieder deutlich sichtbar sein.

Nun möchte ich außerordentlich und fristlos Kündigen. Montag habe ich ein Gespräch mit dem Mieterschutzbund. Trotzdem wollte ich vorab wissen ob § 543 und § 569 BGB zutreffen. Wie lang eine Räumungsfrist ist? Ob diese dann erst nächsten Monat in Kraft tritt, und was ich eben sonst noch wissen sollte. Am 22 ist das treffen alles Beteiligten.

Dankeschön

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Vertragsverlängerung durch Ehepartner wirksam?

Vermutlich eine sehr spezielle Frage, aber ich versuch es trotzdem mal:

Mein Opa hatte im August 2011 einen Schlaganfall, in Folge dessen er danach lange im Krankenhaus lag. Erholt hat er sich davon leider nie mehr...

Aufgrund der nachfolgenden Demenz wurde meine Mutter dann Anfang 2012 vom Amtsgericht als Vormund bestimmt. Sprich Übernahme aller Geschäftstätigkeiten.

Im März diesen Jahres hat dann eine Firma, die Verträge für Festnetzanschlüsse betreibt bei meiner Oma angerufen um den auslaufenden Vertrag, der auf meinem Opa lief zu verlängern.

Sie hatte dann Vertragsunterlagen zugeschickt bekommen, die zwar auf meinen Opa ausgestellt, aber durch sie unterschrieben wurden. Briefe der Firma kamen weiterhin auf den Namen meines Opas, und abgebucht wurde weiterhin von seinem Konto.

Nach seinem Tod Ende Oktober haben wir sämtliche Einzugsermächtigungen auf das neu eröffnete Konto meiner Oma umgelegt und sind hierdurch erst auf diesen dubiosen Telefonvertrag gestoßen. Wir haben dann umgehend den Vertrag gekündigt, wegen Tod des Vertragsnehmers.

JETZT sagen die aber, dass der Vertrag mit meiner Oma zu Stande kam, und deshalb noch mindestens bis zum Ablauf der 2 Jahre Vertragsdauer weiterläuft...

Ist das rechtlich OK, oder haben die schon bei der Verlängerung des Vertrags widerrechtlich gehandelt?

Danke und Gruß

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