Glossybox - nie erhalten, trotzdem Zahlungsaufforderung!

Hallo :-)

mir ist was ganz ärgerliches passiert.

Ich hatte im Dezember 2012 einmal eine Glossybox bestellt. Diese habe ich bezahlt, darauf hin Kündigte ich zum Januar das Abo.

Es wurde versehentlich Geld abgebucht, ich habe das dann zurückgebucht, und die Sache war gegessen.

Ich habe auch keine Box mehr bekommen.

Ich hatte damals per E-Mail gekündigt, wie es mir zuvor am Telefon gesagt wurde.

Nun habe ich vor 14 Tagen eine Email mit einer offenen Zahlungsaufforderung erhalten, für die Glossybox Januar 2013.

Da ich diese Box nicht erhalten habe, dachte ich zuerst an einen Fehler von Seiten Glossybox, schrieb eine Email mit der bitte um Prüfung. Da keine Antwort kam, war die Sache für mich erledigt.

Jetzt erhielt ich heute eine Email mit einer Mahnung über 50 !!!!!!!!! Euro, und einer Inkasso Androhung.

Ich rief also dort an, und erklärte was ich gerade schrieb.

Natürlich habe ich den Email verlauf von Dezember letzten Jahres nicht mehr, mein Email Programm löscht das nach sechs Monaten. Darauf hin wurde ich erst mal forsch gefragt wie ich dazu käme so etwas zu löschen.

Ich habe jetzt schriftlich einen Verbringungsnachweis angefordert und der Mahnung wiedersprochen, da weder ein Vertrag bestand noch habe ich eine Leistung erhalten.

Jedoch lies die Dame am Telefon schon blicken das sie nicht locker lassen bis ich zahle.

Hat jemand eine Ahnung wie meine Rechtliche lage gerade ist, oder ist jemandem was ähnliches passiert?

LG, Eulien

Rechtsanwalt, Rechte, Forderung, Widerspruch, Abonnement, glossybox
Einbruch mit eigenem Schlüssel - Versicherung zahlt nicht

Ich bin vor kurzem umgezogen. Während ich mit drei weiteren Personen die Möbel aus meiner alten WG herausgeholt habe, habe ich die Haus- und Wohnungstür offen stehen gelassen. Der Schlüssel lag im Wohnungsflur auf einem Esstisch. Während der zwei Stunden, die der Umzug dauerte, war ständig jemand in der Wohnung und meist auch im Hausflur. Als zwei der Helfer schon zur neuen Wohnung vorgefahren sind und ich mit dem Rest auch fertig war, fand ich den Schlüssel nicht wieder, ging aber davon aus, er sei zwischen die Kisten geraten. Deswegen habe ich die Tür hinter mir zugezogen und bin mit dem dritten Helfer auch zur neuen Wohnung gefahren. Dort habe ich noch nach dem Schlüssel geschaut und nicht gefunden, da es aber ein riesiges Chaos war, bin ich weiterhin davon ausgegangen, dass der Schlüssel sich wieder auffindet. Dann habe ich meine ehemalige Mitbewohnerin aus der Wohnung, aus der ich ausgezogen bin, versucht zu erreichen, um ihr zu sagen, dass ich meinen Schlüssel nicht finden kann, habe sie aber nicht erreicht, sie meldete sich am nächsten Abend und meinte, sobald sie wieder in der Wohnung sei, werde sie gucken, ob sie den Schlüssel finde. Als Sie dann am Abend des Tages nach dem Umzug nach Hause kam, rief sie mich an und teilte mir mit, dass eingebrochen worden ist, da keine Einbruchspuren zu sehen waren und die Tür von außen abgeschlossen worden ist, wohl ziemlich eindeutig mit meinem Schlüssel. Es wurden einige Elektrogeräte meiner beiden ehemaligen Mitbewohner gestohlen und viele "Kleinigkeiten". Mit der Polizei wurde schon gesprochen und die Schlösser sind ausgetauscht (auf meine Kosten).

Meine ehemaligen Mitbewohner wollen das Geld für die gestohlenen Sachen zurückbekommen, keiner von uns hat eine Hausratversicherung. Ich bin über meinen Vater und meinen Stiefvater haftpflichtversichert, die wollen aber nicht übernehmen, da es sich bei beiden um alte Verträge handelt, bei denen es keine Schlüsselversicherung gibt.

Und nun zu meinen Fragen: Gibt es eine Möglichkeit, doch noch von der Versicherung Geld zu bekommen? Wie sieht in diesem Fall überhaupt die Schuldfrage aus, rechtlich gesehen?

Zumindest bin ich ratlos und hocke auf einem großen Berg Geld, das ich zahlen muss.

Haus, Rechtsanwalt, Polizei, Versicherung, Anwalt
Beschwerde schreiben an den Arbeitgeber (Ist es so Okey oder zu nett)?

Ich möchte mich über mein Standort beschweren, da die Vorgesetzten mich schickanieren und Mobben und sehr feindselig sind, in jeder hinsicht! Am 19.07.2013 hatte ich eine Anforderung auf ein Zwischenzeugnis gestellt, dass mit einer bitte es kurzfristig auszustellen, bis heute ist nichts gekommen! Deswegen möchte ich mich bei der Geschäftsleitung beschweren darüber! __

Beschwerde über den Standort Musterstadt

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie schon Ihnen bekannt sein durfte, durch den Standortleiter Herr Pepsi, das ich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgesucht habe und mein Anliegen Ihn übergeben habe.

Die Personalabteilung in Mond ist es schon aufgefallen das ich seit ca. 4 Monaten häufig Fehltage habe, die durch Mobbing und Schikane am Arbeitsplatz durch mehrere Vorgesetzten (Mein alter Teamleiter: Fanta und die Abteilungsleiterin: Frau Coke) verursacht wird.

Ich habe durch die zahlreichen schmerzhaften ereignisse die auf der Arbeit auftraten Gesundheitlichen schaden zu mir genommen, so das ich schließlich die Hilfe vom Psychiater in Anspruch nahm, er schrieb mir Medikamente (Antidepressiva) auf und veranlasste das ich unter Psychologischer Behandlung bleibe.

Ich warte sehr Drigendlich auf mein Zwischenzeugnis, das ich am 19.07.2013 per Einschrieben angefordert hatte, mit der Bitte um kurzfristige Ausstellung. Leider wurde mehrfach auf meine Bitte und Aufforderung um ein Zwischenzeugnis nicht eingegangen. In meinen Augen ist es wieder Schikane, denn mein Schreiben auf ein Zwischenzeugnis wurde von mein Fachanwalt für Arbeitsrecht inhaltlich überprüft, bevor ich sie verschicke.

Ich teile Ihnen mein Anliegen mit mit der Hoffnung das ich mein Zwischenzeugnis demnächst erhalte. Und das was in Standort Fürth passiert, nicht nur in Fürth bleibt. Denn ein Vorgesetzter meinte zudem "Was in Musterstadt passiert, bleibt auch in Musterstadt". Dieser Meinung vertretet ich nicht mit.

Als Anhang können sie die die Geschehnisse (Schikanen und Feindseligkeiten) detailliert entnehmen und das schreiben von meinem Anwalt an den Standortleiter als Kopie mit.

Sollte mein schreiben nicht wahrgenommen werden, fühle ich mich gezwungen eine Klage im Arbeitsgericht Musterstadt einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen

NikoDance


Kann ich es so abschicken, natürlich verbessere ich die Rechtschreibfehler davor. Kann man es kürzer machen ?, sollte was rausgenommen werden? sollte ich es böser/aggressiver schreiben wenn ja, wo genau im satz? klingt es wie eine Beschwerde, kann es was bezwecke also mir helfen?

Arbeit, Rechtsanwalt, Anwalt, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Grammatik, Jurist, Unternehmen
Vorwurf: Fahrlässige Körperverletzung...Was übernimmt eine vollkasko versicherung?

Hallo ich brauche mal ein paar Tips Ich habe vor einiger Zeit unabsichtig einen Radfahrer angefahren. Er kam auf dem Radweg von rechts und ich habe ihn nicht gesehen nur seinen Freund der hatte eine grosse Flagge am Rad die lenkte mich ab. Ich hbae zwar abgebremst habe aber den Radfahrer der vor fuhr etwas (tempo fast 0km) am hinterrad gestreift. Er verlohr das gleichgewicht und viel zu Boden. Er wollte keinen Rettungswaggen und keine Polizei die ICh haber dann doch gerufen habe. Polizei hat alles aufgenommen.Er war etwas am Finger am Bluten, da habe ich ein Verband drum gemacht. Sein Rad da war die Kette abgesprungen. Mein Auto hat nix. Er hat die Kette selber dran gemacht. Also die Polizei alles aufgenommen hatte und wieder fahren wollte da wollte er plötzlich dann doch einen Rettungswagen.

Jetzt kommt am Freitag ein Brief von der Staatsanwaldschaft ich soll 500 Euro in 2 Monaten an eine Krebsstiftung überweisen.

Vorwurf Fahrlässige Körperverletzung.

Ich habe meine Versicherung angerufen ich habe Vollkasko bei der HUK. die sage mir das der Radfahrer auch Reperatur kosten für sein Fahrrad will und wohl seit dem zum Arzt rennt.

Ich bin echt fix und fertig. Die 500 Euro weiss ich nicht wie ich die in 2 Monaten zusammen haben soll. Ich habe keinen Reichtum lebe alleine.

Was ist wenn ich dem Radfahrer noch mehr zahlen muss??

Kann man jetzt noch eine Rechtschutzversicherung abschlissen?? WIe teuer ist das??

Und wieso zahlt das nicht meine Verricherung??

Rechtsanwalt, Versicherung, Rechtsschutz
Rechnung Videothek über 1400€ für angeblich nicht zurück gebrachten Film vor 1 1/2 Jahren!?

Hi , Ich hab da mal eine Frage bezüglich einer Rechnung von der Videothek in der ich gelegentlich Filme ausleihe. Und zwar habe ich heute, von dieser Videothek eine Schreiben / Rechnung erhalten, ich hätte den am 05.02.2012 um 18:34 Uhr ausgeliehenen Film nie zurück gebracht und es sind Verleihgebühren in Höhe von 1409,20 € aufgelaufen. Den Film den sie im schreiben aufführen habe ich auch ausgeliehen, bin mir aber zu 1000% ig sicher das ich ihn am nächsten Tag zurück gegeben habe. ( habe seit dem mir nichts mehr ausgeliehen gehabt) Das ist das erste Schreiben wo ich erhalte, vorher kamen nie irgendwelche Erinnerungen. Des weiteren steht im Schreiben das ich es bis zum 07.08.13 auf das Konto der Videothek überweisen soll , da sonst ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird.

Ich habe so Panik ich hatte mit sowas nochn nie zu tun und weiss nicht wie ich mich jetzt verhalten soll? Hab versucht die Nummer anzurufen die dabei steht, aber dort nimmt niemand ab.

Dann steht da noch ein Satz mit dem ich leider nichts anfangen kann: "Wir bieten Ihnen einmalig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an den Vorgang und somit auch Ihre Mitgliedschaft gegen eine Zahlung von 400,-€ zu löschen." Kann mir jemand sagen was damit gemeint ist ? Das Schreiben ist nicht unterschrieben und sieht eher aus wie eine Kopie da das Logo der Videothek schwarz-weiss ist und nicht farbig wie man es kennt.

Ich hoffe mir kann hier jemand helfen ! Vielleicht hat jemand von euch ja auch schonmal so ein schreiben erhalten ? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten !

Liebe Grüsse Butterfee

Miete, Rechnung, Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, Gericht, Mietvertrag, BGB, Videothek, Verzug
Anschreiben zur Rechtsanwaltsfachangestellte

einfach mal drüber lesen und schauen ob es okay ist vielen Dank im vorraus! :)

Bewerbung um einen Ausbildungsplatz als Rechtsanwaltsfachangestellte

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich unter www.arbeitsagentur.de erfahren habe, stellen Sie auch in diesem Jahr Auszubildende ein. Deshalb bewerbe ich mich um eine Ausbildungsstelle als Rechtsanwaltsfachangestellte.

Die Möglichkeit Menschen mit rechtlichen Mitteln unterstützend zur Seite zu stehen, fasziniert mich.

Während meines zweiwöchigen Praktikums auf einer Polizeiwache sowie dem einjährigen Praktikum in der Kanzlei xxxx konnte ich einen Eindruck in den Aufgaben als Rechtsanwaltsfachangestellte gewinnen. Besonders interessiert mich, wie solche Fälle bearbeitet werden, wie Anwälte sich für ihre Mandanten einsetzen. Jeder Rechtsstreit ist anders, es gibt immer wieder neue Herausforderungen.

Im Karriereportal berufenet.arbeitsagentur.de habe ich mich noch mal eingehend über den Beruf als Rechtsanwaltsfachangestellte informiert. Durch das Praktikum hat sich mein Traumberuf als Rechtsanwaltsfachangestellte noch verfestigt, ich bin sicher, dass ich für diesen Berufe sehr gut geeignet.

Ich bin 17 Jahre alt und besuche zurzeit die Berufsbildende Schule xxx.

Mit der Ausbildung bekäme ich die Möglichkeit einen intensiveren Einblick in diesen Beruf zu bekommen. Ich würde mich freuen, wenn ich mich persönlich bei Ihnen vorstellen darf.

Mit freundlichen Grüßen

Bewerbung, Anschreiben, Rechtsanwalt, Ausbildung, Kanzlei, Rechtsanwaltsfachangestellte

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