Betrug im Internet: Ware bezahlt, Verkäufer liefert nicht. Wer zahlt meinen Anwalt?

Ich bin Opfer eines Betruges im Netz. Die Ware habe ich bei einer Privatperson bestellt, es gab regen Schriftverkehr von beiden Seiten. Die Beweislage ist eindeutig. Der Käufer liefert nicht, kann die Ware nicht mehr liefern weil er diese irgendwem anderen einfach verkauft hat. Der verkäufer sagt eine Rücküberweisung zu, auch dieses schreibt er per SMS. Seit 1 Woche meldet er sich nicht mehr, nimmt extra die Anrufe nicht entgegen und liest zwar meine Mails (Empfangsbestätigung) aber antwortet nicht. Die Zahlung passierte als Vorüberweisung ohne PayPal und Käuferschutz. Alle Daten (Schriftwechsel) wurden gespeichert. Hinzu kommt das der Verkäufer eine falsche eigene Wohnadresse mitgeteilt hat, unter der er seit kanpp einem Jahr nicht erreichbar ist. Es muss ermittelt werden wo er jetzt wohnt oder sich aufhält. Die bisherigen Ergebnisse mit Vorrecherchen sehen gut aus, ich habe Kontaktwege gefunden, wie man den Betrüger greifen kann. Wer zahlt nun meinen Rechtsanwalt und wo schickt er die Forderung der Rücküberweisung hin? Und welche Schritte sind am geeignetsten in welcher Reihenfolge zu machen. Erst Polizei mit Anzeige und dann Rechtsanwalt oder umgedreht. Sollte ich mit einen der beiden Termine eher warten, aufgrund taktischer Zögerung um auch das Geld zurück zu bekommen. Denn soweit ich weiss, nützt ja allein die Anzeige nichts, jedenfalls bekommen ich allein dadurch ja nicht das Geld zurück. Schliesslich will ich ja auch mein Geld zurück, immerhin 1100 Euro!

Betrug, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Gericht, ermittlung, Täuschung, Lieferverzug

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