Hilfe, Gläubiger reagiert nicht auf meine Schreiben

Ich hatte eine strittige Forderung die über das Amtsgericht lief und leider zugunsten des Gläubigers zugesprochen wurde. Das heisst also ich muss zahlen. Da es ein höherer Betrag ist und ich weitere Kosten vermeiden möchte wenn eine Vollstreckung eingeleitet wird, hatte ich den zuständigen Rechtsanwalt (der in allen Gerichtsschreiben genannt wurde) um eine Ratenzahlung gebeten. Ich bekam einmal eine Rückantwort, wenn ihm das Urteil vorliege, würde eine Ratenzahlungsvereinbarung kein Problem sein. So weit so gut. Daraufhin habe ich nachdem das Urteil ebenfalls an den Rechtsanwalt übersandt wurde, diesen weitere 2 mal angeschrieben um nun eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Ich bekam keine Antwort mehr. Nun habe ich den Rechtsanwalt Heute zum dritten Mal per E-Mail in dieser Angelegenheit angeschrieben und bekam nur die lapidare Auskunft, er hätte meine Bitte an das zuständige Inkassobüro (benennt dieses aber nicht) weitergeleitet und ich solle ihn Zukunft davon absehen ihn in dieser Sache weiterhin zu kontaktieren. Was soll ich denn nun davon halten? Immerhin zeigt mein mehrmaliges Nachfragen doch, dass ich auch zahlungswillig bin. Wie kann ich nun weiter vorgehen? Ich will das auch nicht im Sande verlaufen lassen, da ich Angst habe, dass dann eines Tages einfach der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, weil ich mich nicht gemeldet habe und ich das noch gütlich klären möchte. Anrufen möchte ich da nun ehrlich gesagt ungern, wenn die Antwort schon so Unfreundlich ausgefallen ist.

Rechtsanwalt, Forderung, Inkasso
Rechte und Pflichten Grundstückseigentümer bei Strassenbau - Bitte Lesen.....

Hallo Leutz; Die Vorgeschichte: Ich bin Eigentümer eines EFH auf eigenem Grund und Boden. Hanglage, an einer Strassenecke. Vor etwa 3 Jahren kam unsere Kommune auf die Idee, die Abwasserkanäle müssten mal wieder Saniert werden. Es gab eine Bürgerversammlung mit Infoabend, wo das Procedere der Sanierung (Rohrverlegung, Strassenbau) notdürftig erklärt wurde, und die Kostenseite erörtert wurde (Stadt 1/3, Hauseigentümer 2/3 Anteil an den Gesamtkosten. Waren schonmal so 8000€ pro Immobilie. Ansonsten wurden wir Bürger aber nicht groß gefragt oder Informiert, es wurde irgendwann drauf los gebaut. Die Rohrarbeiten sind inzwischen abgeschlossen, der Strassenbau läuft gerade. Inzwischen ist wohl auch ein Gesetz durch, welches besagt, daß die Kosten des Strassenbaus ratierlich auf alle Einwohner der Kommune umgelegt wird.

Vor dem Haus befand sich vor meinem Haus ein Gully, der aber im Zuge der Bauarbeiten irgendwie verschwunden ist.

Nun hatte meine Frau gestern früh freundlichen Besuch vom Bauamt. Die Herren möchten- nein sie müssen- Auf unserem Grundstück einen Sinkkasten einbauen, und ich als Grundstückseigentümer soll dies Vollständig bezahlen.

Sinkkasten ? Damit ist ein Gully gemeint, oder ? Daher frage ich mich ? Warum muss das ding jetzt auf mein Grundstück, wo es vorher ausserhalb des Grundstücks war ? Warum werde ich als Anwohner nicht gefragt, sondern bekomme einfach gesagt "Dass muss jetzt so" ? Und warum soll ich den Sch.....ss vollständig bezahlen ?

Wir sprchen übrigens Round about von schlappen 2500 €

Mein Frau hatte diese Fragen eigentlich schon an die hohen Herren gerichtet. Bekam aber nur zu Hören " Das muss so gemacht werden" und "Wir schicken Ihnen mal ein Angebot/ Kostenvoranschlag".

Beim Thema Kanalsanierung hab ich es ja noch verstanden, Ich Profitiere ja auch von der neuen Leitung. Aber einen Sinkkasten, wo vorher keiner war.....und ich soll ihn als einziger bezahlen......da hört der Spass auf.

Kann mir jemand meine Fragen beantworten bezw. kennt jemand einen ähnlichen Fall ? Freue mich auf Rückmeldung. Danke.

Rechtsanwalt, Immobilien, Sanierung, Baurecht, Eigentum, Grundstück, Hausbesitzer, Straße, Straßenbau
Autoverkauf - Bastlerfahrzeug, Käufer kommen nach 4 Tagen zurück und wollen das Geld zurück, HILFE!

Hallo!

Ich habe eine sehr wichtige Frage an euch! Unzwar folgendes, ich habe mein Auto in Ebay Kleinanzeigen gesetzt, daraufhin hat sich noch an Heiligabend jemand gemeldet und wollte sich das Auto ansehen. Der Käufer kam- fuhr damit Probe und unterschrieb den Kaufvertrag. Im Kaufvertrag war enthalten, das dass Fahrzeug ein Bastlerfahrzeug ist und gekauft wie gesehen. Das Fahrzeug ist von 1998 und hat 218000 km. Nach 4 Tagen bekamen wir von Ihnen einen Anruf, es sei gleich nach der ersten Kurve auf dem Heimweg eine Kontrollleuchte angegangen. Sie sind trotzdem nach Hause gefahren. Dann sind Sie zur Werkstatt gefahren, dort wurde gesagt das etwas kaputt ist und wir dies hätten wissen müssen. Als nächstes bekamen wir Post von einem Anwalt, dort steht das dass Auto als kaputt Fahrzeug hätte verkauft werden müssen, wir die Käufer getäuscht hätten indem wir gesagt hätten alles wäre in ordnung und so weiter.... so nun unsere Frage warum sind sie nicht gleich wieder umgedreht als sie auf dem weg nachhause waren und die Kontrolleuchte anging? warum meldet man sich 4 Tage später? im Internet hatten wir schon nachgesehen und überall steht, sobald im Vertrag das Wort Bastlerfahrzeug steht muss es nicht einmal Fahrbereit sein. Wir wussten nichts von einem Schaden und das Auto wurde davor durchgecheckt. Einen Rechtsanwalt zu Fragen kostet sehr viel Geld und ich versuche es auf diesem Weg! Kann irgendjemand sagen was wir Chancen wir haben dagegen anzugehen? Vielen Dank!

Rechtsanwalt, Vertrag, Autoverkauf, Verkauf, Vertragsrecht

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