Hallo ihr Lieben, ich hätte gerne eure Meinung zu folgender Situation:
Ich habe auf einer bekannten Internet-Auktion-Platform eine Tasche einer sehr teuren Marke verkauft (natürlich original). Es handelte sich dabei um ein sehr altes Modell aus den 80-ern. Die Tasche ist optisch in einem (für ihr Alter) hervorragenden Zustand, leider riecht sie aufgrund ihres Alters stark nach "Muff". Ich habe dies in der Auktion natürlich ausdrücklich beschrieben und erwähnt, dass man sie vor Gebrauch kräftig auslüften muss oder sogar professionell reinigen lassen sollte. Die Käuferin hat die Tasche nun seit 3 Wochen und schreibt mir gestern in einer Email, dass sie die Tasche zurückgeben möchte, wei ihr der Gestank zu arg ist. Sie habe die Tasche seither auf dem Balkon ausgelüftet und der Gestank habe sich nicht verändert. Ich bin Privatverkäufer, habe in der Beschreibung keine Rücknahme angeboten und habe vor allem den Artikel nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben und auch den Mangel (Geruch) nicht unerwähnt gelassen, sondern sogar eine professionelle Reinigung empfohlen. Die Käuferin ist bis jetzt nett und höflich, aber ich ahne da schon was, in Richtung Anwalt usw... Was meint ihr, muss ich die Tasche zurücknehmen?
LG