Chef will Abteilungswechsel - ich aber nicht

Hallo zusammen,

folgende Situation. Ich bin bei der Firma X beschäftigt (Entsorgungsbranche). Hier habe ich meine Ausbildung zum Bürokaufmann absolviert. Nach 2 Jahren habe ich einen Controllerlehrgang begonnen, den ich nun vor 2 Wochen abgeschlossen habe. Erfolgreich.

Dieser Lehrgang wurde mir auch bezahlt.

Nun möchte mein Chef für eine Anlage eine Kostenrechnung haben, und traut es weder mir, noch meinem Vorgesetzten (ebenfalls Controller, mit mehr Erfahrung als ich) zu, da wir es beide noch nie gemacht haben. Das Teil muss in einem 1/2 - 3/4 Jahr stehen. Nun will er mich in de Vertrieb stecken, damit hier Platz ist, um einen externen Kostenrechner hier einzustellen.

Ich möchte natürlich nicht in eine andere Abteilung, da ich mir dachte, dass ich hier Erfahrung sammeln kann. Sonst hat mir mein Lehrgang nichts gebracht. Wer will schon einen Controller ohne Erfahrung. Ich bin 22, muss dementsprechend natürlich noch ein wenig herangeführt werden. Wenn ich jetzt jedoch die Abteilung wechsel (dort macht es mir keinen Spaß, und bringt mir für die Zukunft nichts) dann war alles für die Katz.

Bei einem Abteilungswechsel würde ich auch nicht wieder zurück kommen, sondern die Stelle die ich dort besetzen soll, soll Dauerhaft sein.

Frage 1: Kann er das überhaupt machen? (Wäre hier keine Arbeit, kann er mich natürlich versetzen, damit ich nicht arbeitslos bin, aber er versetzt mich da er mich mit einem Profi ersetzen will; ich frag mich wieso er mir damals überhaupt den Lehrgang bezahlt hat...aber okay) Frage 2: Mein Lehrgang wurde mir ja bezahlt. Pro Jahr Betriebszugehörigkeit muss ich 20 % weniger zurück zahlen, sollte ich kündigen. Aber wie sieht es unter diesen Umständen aus...wenn ich in die andere Abteilung MÜSSTE und kündigen würde, muss ich dann die Lehrgangsgebühren zurück zahlen?

Vielleicht hat da ja schonmal jemand mit den ganzen Rechten die da eingreifen zu tun gehabt. Bin auf Antworten gespannt.

Gruß

Arbeit, Rechtsanwalt, Recht, Arbeitsrecht
Hausverwaltung bezahlt meine Handwerker Leistung/Rechnung nicht

Hallo zusammen!

Ich bin Einzelunternehmer bzw. Existensgründer als Heizung und Sanitär Installateur.

Bis jetzt hat alles geklappt mit Offenen Rechnungen meine Kunden, nun habe ich einen Hausverwaltung im Hals, die mir meine Rechnung nicht bezahlen möchte, da Sie der Meinung ist, als ich bei dem mehrere Mieter eines Mehrfamilienhause, die Heizung wieder gefüllt, entlüftet ,gangbar und neue Thermostatkopfe eingebaut habe, dass es immer noch nicht gehe und Sie mir meine drei offene Rechnungen die ca. 500 Euro ist ,nicht bezahlen wird. da angeblich die Mieter wegen nicht funktionierenden Heizungen ´die Miete kurzen.

Ich habe mir bereits die Unterschriften der Mieter geholt, das die Heizung funktioniert, habe die Verwaltung das Original DIN 4 Blatt abgegeben, Kopie behalten. kam immer noch nichts, dann habe ich zweite Mahnung geschrieben, immer noch keinen Antwort.

Meine Fragen:

Wie würdet Ihr vorgehen? ich habe bisschen theoretische Ahnung, denoch nicht in Praxis eingesetzt.

Ich möchte die Sache nicht über Rechtsanwalt machen, da diese evtl. lange dauert. Ich habe von eine so.g. Firma namen BIFI, oder BIMFI gehört, die sich darum kümmern und mir mein Geld von denen holen, und Provision etc. muss ich dem nicht zahlen, da Sie diese dem Schuldige in Rechnung stellen.

Bitte hier ebenfalls um eure Unterstützung.

Vielen Dank im Voraus, LG Lemke

Rechnung, Rechtsanwalt, Recht, Handwerker, Inkasso, Mahnung
Darf ein Anwalt unterschwellige Drohungen machen?

Hallo, ich habe ein Problem mit der Sohn meines Vermieters, der Anwalt ist. Seit längerem gibt es Differenzen mit meine Vermietern, jedoch wurde bereits die Kündigung ausgesprochen auf 31.10. Der Anwalt jedoch spricht mir schon das X-mal unterschwellige Drohungen aus und mischt sich in zwischen in mein Privatleben ein, in dem er schrieb, er wird xyz benachrichtigen. Das war eine von vielen psyho-terror, welche er gestartet hatte. Ich habe nach nun mehr 1,5 Jahren einen Unterlassungsbrief geschickt, welche er nun in seinen letzten Brief als Erpressung deklariert hatte und am ende drohte mir sogar mit irgendwelchen Verdachtsmomente. Er schrieb: Wenn er Anhaltspunkte für ein Strafrechtlich relevanten Verhaltens meinerseits hat, und entsprechenden Verdachtsmomente drängen sich, behalte er sich vor, jederzeit den Vorgang den Staatsanwaltschaft zur Überprüfung vorzulegen… dann schreibt er: Oder waren alle ihre Nebentätigkeiten ehrenamtlich? Natürlich wahren meine Nebentätigkeiten rechtens und auch nachweislich. Ich bin in zwischen wirklich kaputt von diese Geschichte, denn er tyrannisiert mich und auch das beenden meine Arbeitsverhältnis bei meinen alten Firma hat er dort hinterfragt und behauptete, ich wäre kriminell. Jedoch ist der Arbeitsverhältnis nicht so beendet wurde, wie er es behauptet, sondern um beidseitige einvernehmen. Auch hier drohte er mir mit Staatsanwaltschaft etc. Was noch viel wichtiger ist, dass dies alles überhaupt nichts zu tun hat mit dem Wohnung und dessen Differenzen, für welche er einen Mandat erteilt bekommen. Darf er das überhaupt? Haben Anwälte hier gewisse Grenzen, welche sie nicht überschreiten dürfen? Und was kann ich tun ihm zu bremsen, denn ich fühle mich schon in zwischen so, wie wenn ich garkein Recht mehr auf mein Leben hätte.

Rechtsanwalt, Mietrecht, Rechte
Was kann man gegen das Hetzen, Behauptungen von falschen Tatsachen vor meiner Wohnungstür tun?

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Zwei Mitmieterinnen (eine davon meine unmittelbare Nachbarin) führen sich auf als wenn sie sich alles erlauben können. Sie verstossen nicht großartig gegen die Hausordnung, aber sind extrem laut im Treppenhaus, führen vor meiner Wohnungstür laute Gespräche und hetzen dabei sogar noch über mich, behaupten Sachen und polarisieren Hausbewohner und provozieren mit ihren Ansichten mich und andere Hausbewohner. Die eine davon hatte vorher ein Haus und denkt, sie könne hier die Hausherrin spielen - fühlt sich immer im Recht, führt sich wie die Eigentümerin, die Hausmeisterin bzw. die Vermieterin tlw. auf. Sie steckt ihre Nase in jedes kleine Thema in den Belangen von Haus & Garten und dramatisiert dieses. Desweiteren - sollte kein passendes Problem im Haus gefunden werden - sucht sie mit ihrer "Freundin" also die Mitmieterin im Haus nach irgendein Thema, welches dann im Treppenhaus extra lautstark diskutiert und aufgeblasen wird (sicherlich ist das schon ihr System, so das sie garnicht mehr bemerken, dass die beiden mit einem lauten Organ durch das Haus reden. Zumal ist das Haus auch noch sehr sehr hellhörig). Darunter sind auch Lügen und völlig überzogene Beweggründe. Die Damen verbreiten Unruhe und eine regelrechte Hetzkampagne. Leider auch unmittelbar vor meiner Tür werden ständig - zu jeder Uhrzeit von ca. 8:00 Uhr bis 22:00 laute Gespräche geführt, in der gehetzt und über mch schlecht geredet wird, wenn es ein Thema ist - mit dem ich es zu tun habe. Und genau ausgerechnet diese beiden Damen haben sich in der Vergangenheit ständig über irgendwelche Angelegenheiten beschwert. Z.B. Treppenhaus nicht rchtig gereinigt, Sachen sind vom Balkon zu entfernen, Wäsche ist schneller abzuhängen, Ruhe, ständig geht der Wasserhahn, kein Duschen ab 20:00 Uhr, angebliche Gerüche im Keller und und und. Diese beiden Damen sind knapp 70. Was kann ich tun um nicht ständig in meiner Wohnung hellhörig durch die Wohnungseingangstür vom Treppenhaus belästigt zu werden. Wenn die beiden im Treppenhaus sind, hört sich das so an - als wären die Tratschtanten auf meinem Flur, weil auch die Wohnungstür so dünn ist. Im mündlichen habe ich übrigens schön öfter Abmahnungen erteilt. Sie scheinen überhaupt nichts richtig zur Kenntnis zu nehmen und reiben sich dann gegenseitig wieder auf. Nur - jetzt ist meine Geduld am Ende. Sie mischen sich tlw sogar in die Persönlichkeitsphäre. Sagen zum Beispiel laut, "Der ist zuhause, das weiss ich ganz genau" oder "Ist er zu Hause?" oder "Wo ist er... was macht er den ganzen Tag". Ich fühle mich regelrecht schon kontrolliert und in meinem Leben eingedrückt wenn ich in meiner Wohnung bin. Sie interessieren sich für Sachen, die Ihnen überhaupt nichts angehen und sprechen im Treppenhaus über die Aktivitäten der Hausbewohner. WAS TUN ??? Ignorieren hilft nicht (hab ich probiert) und mündliches Abmahnung hat so genau auch nicht geholfen... Übrigens: Der Vermieter hält sich raus. ES IST NICHT AUSZUHALTEN!

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Online gekauft,die Ware waehrend der Ruecksendung verschwunden,die Erstattung verlangen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe vor einigen Tag ein Handy LG G3(468,63 Euro) Online unter http://www.clevertronic.de/ gekauft.Als ich dieses Handy bekommen,habe ich Qualitaetsproblem des Handys gefunden.Dann habe ich sofort mit dem verkaeufer kontaktiert,dass ich die Ware zuruecksenden und erstatten will.

Ich habe den Retourschein vom Verkaeufer bekommen.dann habe die Ware mit Originalverpackung gut gepackt,an DHL abgeggeben.Der Sendungsbeleg ist jetzt bei mir.Dann kommt der Konflikt.

Waehrend die Sendung am Verkaeufer zugestellt wurde,hat er die Annahme der Sendung verweigert und gesagt,das Paket ist stark beschaetigt.Das Paket kam dann an mich wieder zurueck.

Als ich die Sendung bekommen habe,ist das Handy LG G3 verschwunden.Jemand hat ein Nokia X2-05(kostet ca.50 Euro) als Ersatz fuer LG G3 in das Paket gelegt.ich ging sofort zu DHL und eine Schadungsmeldung gemacht.

Jetzt der Verkaeufer fuehrt die Erstattung nicht.Ich habe Online einige gesetzliche Bestimmungen gesehen.

Ein gewerblicher Verkäufer trägt immer das Versandrisiko, auch bei einer Rücksendung.(§ 357 (2) BGB).Und Dürfen die Annahme der Retoure nicht verweigern. Wenn Sie als privater Käufer einen Artikel von einem gewerblichen Verkäufer kaufen, liegt ein so genannter Verbrauchsgüterkauf vor. Dabei trägt immer der Verkäufer das Versandrisiko (§ 474 Abs. 2 BGB). Dies gilt gleichermaßen für den Verkauf von neuen und gebrauchten Waren. Geht die Ware beim Transport verloren, können Sie die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Sie haben jedoch grundsätzlich keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung.

Die Rechtslage ist hier aber eindeutig auf Seiten der Verbraucher. Bestellen Sie im Internet Ware, so liegt das Versandrisiko beim Händler. Geht das Paket unterwegs verloren, müssen Sie als Kunde, sofern Sie Verbraucher sind, den Kaufpreis nicht mehr zahlen bzw. können diesen zurück verlangen. Umgekehrt wird allerdings auch der Verkäufer von seiner Leistungspflicht frei, das heißt, dass er nicht verpflichtet ist, auf Ihr Verlangen oder automatisch die Ware nochmals zu versenden. Sie müssten dann neu bestellen. Gleiches gilt bei einer Beschädigung auf dem Transportweg. Auch dieses Risiko hat der Verkäufer zu tragen.

Der Verbraucherschutz geht sogar noch weiter. Entscheiden Sie sich nämlich, von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und senden den Artikel zurück, liegt auch dann das Versandrisiko beim Händler. Bei Verlust oder Beschädigung auf dem Rückweg werden Sie ebenfalls von Ihrer Zahlungsverpflichtung frei. Allerdings müssen Sie nachweisen können, dass Sie das Paket ordnungsgemäß auf den Weg gebracht haben. Daher sollten Sie den Retourenbeleg sorgfältig aufbewahren.

ich moechte mich an euch wenden.Koenntet ihr mir einige Vorschlag geben.Wie mache ich jetzt am Besten? Vielen Dank im voraus

Beste Gruesse Xiang Ye

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Fitnesstudio akzeptiert mein Attest nicht.

Hallo Leute,

brauche dringend eure Hilfe...

Ich rennen nun schon länger meine Vertragskündigung im Fitnesstudio hinterher und zum zweiten mal kommt nun Post das ich genauere angaben zu meiner Krankheit preisgeben solle.

im Attest Steht:

"Aufgrund einer, seit drei Wochen bestehenden schweren Gesundheitsstörung (starke LWS-Beschwerden) kann Herr * keine Sportlichen Aktivitäten ausführen.

Die Teilnahme an jeglicher Sportlichen Aktivität muss aus medizinischer Sicht vermieden werden um eine Verschlechterung der Gesundheitsstörung auszuschließen.

Über weitere Zusammenhänge zwischen der Festgestellten Diagnose und der Tauglichkeit seiner Sportlichen Aktivität dürfen wir aufgrun der Schweigepflicht uns des Datenschutzgesetzts keine Angaben machen"

Daraufhin kam nun wieder ein Schreiben es reicht nicht um den Vertrag Außerordentlich zu kündigen. nun wollte ich Fragen ob ich mit dem Kündigungs schreiben voll und ganz richtig liege oder ob es da verbesserungen gibt? dazu ob ich im recht liege, kann ich bei so einer Situation die Einzugsermächtigung einziehen? theorätisch liege ich im Recht und nicht das Fitnesstudio. bitte Helft mir.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich Stellung auf Ihr Schreiben.

Laut dem Aktenzeichen 211 C 44/09 muss und werde ich Ihnen keine genaueren angaben zu meiner Erkrankung preisgeben da sie meine Intimsphäre zu berücksichtigen haben.

Gleichzeitig widerrufe ich hiermit die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für die Bankverbindung (,,,***) zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung und darüber hinaus.

Das ärztliche Attest in Kopie liegt diesem Schreiben bei.

Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung und das Datum des Vertragsendes schriftlich.

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Kanzlei Wechsel zu Beginn der Ausbildung!

Hallo, ich habe zum 01.August diesen Jahres die Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten begonnen. Zuvor habe ich ein Praktikum in der Kanzlei begonnen, das Mitte Juni anfing. Ich merke, dass ich mich in der Kanzlei gar nicht wohlfühle. Anfangs war noch alles okay, aber jetzt merke ich, dass man von mir verlangt von anhieb auf alles zu können. Ich würde gerne anfangen, andere Stellen zu suchen und den Ausbildungsplatz zu wechseln. Frage - Wie formuliere ich soetwas in einer Bewerbung? - Hat jemand schon die Erfahrung gemacht? - Welche Einrichtungen helfen bei soetwas? (Jobcenter, etc.?) Bin für jede Hilfe dankbar.

Ich bin seit 2 Monaten in der Kanzlei, sollte von Anhieb auf alles kennenlernen, was in den Lehrjahren auf mich zukommen wird. In der Kanzlei, wo ich bin ist es so, dass ich nicht Schritt für Schritt alles lernen soll, sondern von Anhieb auf jede Aufgabe einer Rechtsanwaltsfachangestellten. Das ist das Problem. Mit vielen Sachen bin ich schon vertraut, aber wenn es um komplizierte Kostenrechnungen bzw Buchhaltung geht oder Zwangsvollstreckung bin ich noch nicht ganz vertraut mit, aber man geht von aus, dass ich dies schon kann. Das wird mir doch zuviel. Von Anhieb auf alles zu lernen ist gut, aber wenn dann verlangt wird, nach einmal Erklärung ists im Kopf und bleibt auch da, ist das doch schon etwas übertrieben. In der Kanzlei ist übrigens KEINE ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte, sondern nur ich (AZUBI) Referendar und eine Umschülerin. Der Chef(Rechtsanwalt) bildet mich aus und verlangt schon zu viel.

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Unterlassene Hilfeleistung vom Arzt und vom Pflegeheim - Anzeige?

Hallo,

am Sonntag habe ich meinen Vater (83 J.) im Pflegeheim besucht. Er fühlte sich miserabel, was er auch zum Ausdruck brachte. Mir fiel auf, dass er sich kaum mehr auf den Füßen halten konnte. Er lief aber davor auch schon nicht mehr so gut. Seine Sprache war nach einem Schlaganfall vor 16 Jahren nicht mehr wirklich gut, aber verständlich. Nun verstand ich ihn noch schlechter. Anderen Heimbewohnern fiel sein verändertes Verhalten auch auf und machten mich darauf aufmerksam. Ich fragte mich, ob er wieder einen Schlaganfall bekommen hat, war mir aber unsicher.

Ich bat die Pflegerin, mit meinem Vater am Montag sofort zum Arzt zu gehen und teilte ihr meine Vermutung mit. Sie zog das Ganze ins Lächerliche und sagte, sie hätte ihm doch schon einen Rollator zur Verfügung gestellt und wenn er das Gebiss nicht drin hätte, würde man ihn ja eh schlecht verstehen, ausserdem käme das davon, dass er zu wenig trinkt, ausserdem gehe der Arzt in einer Woche in Urlaub und er hätte wichtigere Fälle zu behandeln, als mein Vater und er war vor 2 Wochen erst beim Arzt, es sei alles unauffällig..... Ich ließ nicht locker, schließlich versprach sie mir, mit meinem Vater zum Arzt zu gehen.

Vorsichtshalber rief ich am Montag beim Arzt an (konnte nicht mit ihm persönlich sprechen) und sagte der Sprechstundenhilfe was mir bei meinem Vater aufgefallen wäre, der Arzt solle ihn auf Verdacht auf Schlaganfall untersuchen.

Die Pflegerin holte am Montag einen Termin, so dass mein Vater erst am Dienstag dem Arzt vorgestellt wurde. Dieser sagte, er hätte keine Lähmungserscheinungen feststellen können, mein Vater weiß wie er heißt usw... und wurde schließlich wegen einem Notfall wieder ins Heim entlassen. Mein Vater wurde jedoch vom Arzt am Donnerstag erst, wegen Verdacht auf Schlaganfall, in die nächste Klinik überwiesen.

Dort stellte sich heraus, dass mein Vater am Samstag (also einen Tag, bevor ich ihn besuchte) einen Schlaganfall erlitt.

Ich möchte den Arzt und das Pflegeheim auf unterlassene Hilfeleistung verklagen.

Meine Fragen: kann ich das, auch gegen den Willen meines Vaters? (Er ist voll zurechnungsfähig und ich bin sein Kind). Ist es ratsam vor der Anzeige einen Anwalt aufzusuchen? Muss ich die Anzeige bei der Polizei machen? Welche Beweisunterlagen benötige ich? Wie sind die Aussichten dieser Klage?

Rechtsanwalt, Recht
Ist das legal oder Vertragsbruch?

Also ich hab nen Vertrag mit ner Fahrschule geschlossen. Da steht dass ich da für 300 Euro Theoriestunden nehmen kann und anschließend zur theoretischen Prüfung kann. Und jetzt kommen die damit raus (und davon ist im Vertrag keine Rede), dass man bevor man antreten darf eine von denen extra verhängte Proberunde machen muss. Sprich: die theoretische Prüfung drei mal umsonst aber verpflichtend durchlaufen. Und man darf erst zur echten Prüfung antreten, wenn man die drei mal in Folge mit weniger als 6 Fehlerpunkten besteht (Bei der offiziellen vom Staat vorgeschrieben Prüfung besteht man selbst noch mit 10 Fehlerpunkten). Diese Vorprüfungen gibts in einigen Fahrschulen, in anderen wieder nicht, jedenfalls sind sie nicht irgendwie gesetzlich vorgeschrieben. Und sie wurden vor ein paar Monaten erst nach meinem Vertragsabschluss mit der Fahrschule verpflichtend eingeführt. Hätte man mir das beim Vertragsabschluss gesagt, bzw. hätte das im Vertrag gestanden, hätte ich eine der Fahrschulen ausgewählt, die die normalen Testbedingungen haben. Denn für gewöhnlich braucht man keine Vorprüfung und man besteht wie schon gesagt auch noch mit 10 Fehlerpunkten. Was mich zudem stutzig macht, ist, dass die sagen, dass das zum Schutz der Schüler ist, dass die sich nicht zu früh und zu schlecht vorbereitet anmelden. Die hatten aber schon vor den Tests ne Durchfallquote von stark unter 5% und ich hab das Gefühl, dass es denen bei so schweren Bedingungen bloß darum geht, diese Durchfallquote weiter zu senken, damit die besser da stehen. Denn die neuen Prüfungsbedingungen sind EXTREM viel schwerer als die offiziellen und ich finde das nicht ganz fair.

Danke für eure Antworten, vllt. besitzt jmd von euch ja ne Fahrschule oder ist Jurist oder was auch immer.

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