Ebay Kleinanzeigen, käufer sagt das ware defekt ist - Anzeige

Hallo, ich habe mit hilfe von Ebay Kleinanzeigen 2 Apple iPods verkauft (Nano 3. Generation) sie hat beide iPods für 50€ gekauft. Nachdem ich ihre iPods verschickt hatte, meldete sich die Dame telefonisch. Sie meinte das die iPods defekt seien. Bei einem geht das Display nicht. Bei dem anderen die Lautsprecher. Dann sagte sie noch, dass das Ladekabel defekt sei. Sie sagte mir "Entweder nimmst du die Ware zurück und überweist mir das Geld wieder, oder ich zeige dich an, ich gebe dir 7 Tage Zeit um das Geld zu überweisen" (Ich schrieb in der Anzeige klar und Deutlich das eine Rücknahme ausgeschlossen ist und das ich keine Garanit gewähre) Ich war erstmals damit einverstanden das Paket zurück zu nehmen, und ihr das Geld zu überweisen. Nachdem 2 Tage vergangen waren, schrieb sie mir bei Ebay Kleinanzeigen eine Nachricht "Das Geld ist immer noch nicht drau.." ich antwortete "Sie sagten ich habe 7 Tage Zeit, nicht 2" Dann kam sie mit "Ich werde jetzt zur Polizei fahren und sie Anzeigen." darauf habe ich ihr natürlich wie folgt geantwortet: "Sie können gern zur Polizei gehen und mich Anzeigen, nur es wird Ihnen nichts nützen. Da Ebay Kleinanzeigen selbst vor Betrug warnt und tipps gibt, indem sie die Ware persönlich abholen und begutachten. Sie werden, da sie ja jetzt schon eine Anzeige machen, nicht einen Cent von mir wieder bekommen!" So, dann nachdem wieder 2-3 Tage vergangen waren, schrieb sie mir erneut Ihre Bankverbindung, mit der bitte das ich das Geld überweise. Dies tat ich natürlich nicht nachdem sie sich so schnell entschlossen hatte eine Anzeige zu machen. Jetzt hat sich allerdings eben gerade die Polizei telefonisch bei mir gemeldet. Ich habe eine Vorladung am Mittwoch um 10:00 Uhr. Meine Frage ist, muss ich ihr das Geld zurück zahlen und sie mir die iPods aushändigen. Oder trägt allein sie die verantwortung? Ich habe mit Sicherheit keine defekte iPods verschickt. Wer muss jetzt beweisen das er im Recht ist, muss sie beweisen das sie die iPods defekt bekommen hat, oder muss ich beweisen das ich sie heile verschickt habe? Liebe Grüße

Apple, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Kleinanzeigen, Anzeige
Lieferverzug EU Neuwagen! Rechtliche Möglichkeiten?

Hallo zusammen,

ich habe mir im Februar (Kaufvertrag datiert vom 26.02.) einen EU-Neuwagen bestellt. Auf der mobile.de Seite, wo das Fahrzeug angeboten wurde, stand eine Lieferfrist von ca. 3 Monaten, im Kaufvertrag hat der Händler ca. 4 Monate als unverbindlichen Liefertermin eingetragen!

Ich weiß, dass der Händler nach 6 Wochen über dem unverbindlichen Liefertermin in Lieferverzug kommt und ich Schadenersatz (wenn begründet) i.H.v. max. 5% des Kaufpreises geltend machen kann!

Das es sehr wahrscheinlich zu einem Lieferverzug kommen wird, hat mir der Händler frühzeitig signalisiert! Heute hat er mit mitgeteilt, dass er jetzt sagen könne, dass mein Fahrzeug erst im September produziert wird! Angeboten hat er mir alternativ ein (natürlich teureres) Lagerfahrzeug in abweichender Farbe (etc.) oder aber auf mein Fahrzeug zu warten!

Fakt ist: Ich hätte gerne MEIN bestelltes Fahrzeug und keine "Alternative" (schließlich zahle ich auch viel Geld für MEIN Auto)

Im Kaufvertrag war vereinbart, dass der Händler - sollte ich mein aktuelles Fahrzeug nicht selber verkaufen können - für einen Betrag X in Zahlung nimmt! Bereits vor 2 Monaten habe ich mein aktelles Fahrzeug aber für den Preis X + 500 € selber verkauft und mit dem Käufer einen unverb. Liefertermin im KV vereinbart, zu dem ich meinen neuen Wagen in etwa erwartet habe (im KV steht zusäzlich: Fahrzeug wird übergeben, sobald das bestellte Neufahrzeug des VK eingetroffen ist).

Nun fahre ich ca. 1.000 km im Monat und mein aktuelles Fahrzeug wird bei der Übergabe an den Käufer die im KV vereinbarte Laufleistung um mind. 3.000 km überschritten haben! Dafür möchte der Käufer eine Kaufpreisminderung i.H.v 100 €/1.000 km erreichen! Somit würde mir ein finanzieller Nachteil i.H.v. mind. 300 € entstehen. Außerdem entstehen mir Kosten für einen weiteren TÜV/HU Termin meines aktuellen Fahrzeuges, den ich jetzt noch zusätzlich durchführen muss, da das Fahrzeug TÜV-fällig wird!

Wie sind nun meine rechtlichen Möglichkeiten (bitte mit § Angabe aus BGB/HGB, etc.)? Ich möchte eigentlich auf das von mir bestellte Fahrzeug warten und nicht die vom Händler angebotene Alternative nutzen "müssen". Die Mehrkosten für den TÜV/HU Termin werde ich dem Händler sicherlich in Rechnung stellen können, da eine Lieferung 6 Wochen nach Ablauf der im KV vereinbarten 4 Monate nicht möglich sein wird. Kann ich dem Verkäufer auch die Kaupreisminderung des Käufers meines Gebrauchten in Rechnung stellen? Hat der Käufer meines Gebrauchten überhaupt "das Recht", den Kaufvertrag zu mindern, bzw. evtl. sogar den KV zu anulieren, sodass mir ein weiterer Schaden entstehen würde, den ich wieder geltend machen kann?

KFZ, Rechtsanwalt, Recht, Kaufvertrag, kaufen
Kann ich Widerspruch bei dieser Uniabsage einlegen?

Hallo,

ich habe eine Absage von der Universität Potsdam für ein Masterstudium erhalten. Laut dem Brief erfülle ich nicht die nötigen Zugangsvoraussetzungen nach § 2 der Zulassungsordnung, weshalb ich nicht in der 2ten Runde des Bewerbungsverfahrens berücksichtig wurde.

Nach der Überprüfung des genannten Artikels, habe ich festgestellt, dass der einzige Punkt den ich nicht erfülle, folgender ist:

(3) Die in Abs. 1 geforderten Nachweise sind jeweils im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen. Die Bewerbungsunterlagen müssen bei Ablauf der Bewerbungsfrist in der vorgeschriebenen Form vollständig bei den für die Zulassung zuständigen Stellen vorliegen.

Die Frist habe ich erfüllt, die Unterlagen jedoch nicht beglaubigt, ja, das ist mein Fehler. Ich persönlich finde es jedoch lächerlich, dass ich als Student 5 Euro pro Seite für eine amtliche Beglaubigung aller Unterlagen zahlen muss, ohne die Sicherheit zu haben, an der Universität angenommen zu werden. Andere Universität wie die Viadrina haben diese Regelung auch, sehen es jedoch nicht so ernst, wenn die Unterlagen doch nicht beglaubigt wurden. Aber meine persönliche Meinung interessiert die Universität ja natürlich nicht, da es bestimmte Vorschriften gibt.

Daher würde es mich interessieren, ob es eine Möglichkeit gibt, rechtlich nachzuweisen, dass einfache Kopien auch ausreichen und dass ich um eine Überprüfung meiner Unterlagen bitte. Bei einer Zusage hätte ich ja alles nachweisen können. Ich bin leider kein Jurist und weiß gar nicht wo ich danach suchen kann. Ich hoffe auf eure kreativen Ideen!

Danke im Voraus!

Bewerbung, Rechtsanwalt, Recht, Rechte, Gesetz, Jura, Universität
Was kann ich tun, Küchenkauf unter falschen Tatsachen

Folgendes. Ich war bei einem Möbelhaus mit Küchenabteilung. Ich ging hin sagte ihm ich brauch ne Küche und hätte gerne eine zusammengestellt damit ich eine Kostenübersicht über alle bekomme für die Wohnung (also Küche, Wohnzimmer usw). Er stellte sie mir zusammen und nannte mir den Preis 11467 €....Dann sagte er mir weil sie einen Vertrag mit dem Küchenhersteller haben können sie mir die Küche 50% billiger geben. Dachte mir natürlich erstmal in meiner naiven Denkweise, "KLASSE" wie geil ist das den. Er überrumpelte mich regelrecht und ruckzuck war der wisch unterschrieben. Obwohl ich anfangs noch sagte ich will erst einmal eine Kostenübersicht machen und brauch dafür lediglich den Preis für die Küche und das Bild möchte er mir bitte ausdrucken damit ich mir auch über die Farbe und Form vorher nochmal genauer Gedanken machen kann(worauf er eh Antwortete das kann er nicht erst muss ich unterschreiben). Wie gesagt auf einmal war das Ding wie von Zauberhand unterschrieben und er wollte bis Freitag (es war Montag 20 Minuten vor Feierabend als ich reinkam) 50% als Anzahlung. War erstmal auch so kein Problem. Aber dann nach einiger Zeit fing ich an genauer nachzudenken und dachte mir "was hast du denn nun gemacht". Und bei genauerem Überprüfen ist mir das mit den 50% Rabatt wegen dem Vertrag erstmal so richtig aufgefallen. Ich sah ein wenig im Internet nach meinem Küchenmodell. Und dann traf es mich wie ein Blitz. Die selbe Küchenmarke mit TEUREREN Elektrogeräten und auch 2 Elektrogeräte mehr und wesentlich größer, viel mehr Schränke und Lackfronten und Natursteinarbeitsplatte (zusammengestellt KEIN Austellungsstück) für 10500€ also knapp 940 € Billiger als meine angeblich SO günstige Küche. Also ist es so, die angeblichen 50% Rabatt entsprechen dem Echten Preis der Küche und die 11467€ "LISTENPREIS" (das sagte er wortwörtliche so mit dem Listenpreis) haben NIIIIEE existiert. Wir reden hier von einer SEHR kleinen Küche mit normaler Arbeitsplatte günstigem Ofen, kochfeld, Abzugshaube und Geschirrspüler (Kühlschrank ist hier nicht dabei). Und nun zur eigentlichen Frage. Das ist doch Beschiss auf niedrigstem Niveau oder Irre ich mich da? Mann kann doch keinen angeblichen Listenpreis vorhalten sagen man zieht 50% ab weil sich das Möbelhaus und der Hersteller so doll lieb haben und man zahlt am Ende eig den Original ECHTEN Listenpreis. Also mal ganz ehrlich für mich sind das gesetzeswidrige Methoden oder Irre ich mich da? Desweiteren eine Zweite Frage: Wenn ich die Küche jetzt nachträglich billiger machen will müsste ich trotzdem den Vollen Preis zahlen und würde z.b. die 400 € als Gutschein bekommen obwohl ich noch nichtmal etwas bezahlt hab :O, ist das auch einfach so möglich oder bin ich im Recht wenn ich die 400€ einfach weniger bezahle? bitte nur Antworten die auch belegbar sind mit Paragraphen oder Fällen oder auch von Rechtsanwälten die sich damit auskennen und keine 08/15 "Vertrag ist Vertrag" Antworten. Bedanke mich schonmal die Antworten

Kündigung, Rechtsanwalt, Küche, Recht, Jura, Verbraucher
Sind Gebühren für Ratenzahlungen rechtens?

Hallo, ich habe aus meiner Vergangenheit, einige finanziellen Probleme, die ich gerade dabei bin abzuschaffen. Jetzt flattern mir immer wieder Schreiben von Rechtsanwälten und Inkassobüros ins Haus und ich versuche stehts so gut es geht, die Forderungen zu begleichen.

Leider geht das meist nicht in 1 Summe und dann wollen die immer noch zu der geforderten Summe (welche sich meist überwiegend aus Anwalts- und Inkassokosten zusammen setzt) obendrauf auch noch eine relativ Hohe Summe als Bearbeitungskosten haben (meist so um die 30 oder 40 Euro).

Ich gewähre jedem Gläubiger, freiwillig 4,95% effektiven Jahreszins auf die Forderung, welche bei mir durch eine Tabellenkalkulation, direkt in die Ratenzahlung mit eingerechnet wird. Ich unterschreibe keinerlei Ratenzahlungsvereinbarungen, welche eine Ratenzahlungsgebühr beinhalten.

Kann man mich dafür belangen, wenn ich mich weigere diese Bearbeitungsgebühren zu bezahlen, obwohl ich die anderen Kosten schon alle gezahlt habe und mich auch nicht vor den eigentlich angefallenen Kosten drücken wollte oder will?

Laut einem aktuellen Gerichtsbeschluß, sind Bearbeitungsgebühren der Banken, für einen Kredit, den man ja dann auch in Raten tilgt, eine unrechtmäßige Forderung. Wie sieht das mit den Bearbeitungsgebühren, für andere Ratenzahlungen aus?

Über fachkundige Hilfe würde ich mich sehr bedanken und bitte keine blöden Sprüche wie, am besten keine Schulden machen oder sowas. Danke

Rechtsanwalt, Recht, Gläubiger, Inkasso, Unrecht, bearbeitungsgebühren

Meistgelesene Beiträge zum Thema Rechtsanwalt