Darf ich wegen Falschaussage anzeige machen?

Hallo, ich und mein Kumpel sind einmal zum Müller gegangen und er schrieb mir am Handy das ich ihm 2 PS3 Spiele bringen sollte, als er sie hatte packte er sie aus gab mir die leeren Hüllen und steckte sich die CDs in sein Hosenbein, wo er dann rausgehen wollte fielen die ihm raus, er is dann schnell weggelaufen und gab mir die leeren Hüllen an denen man nicht gesehen hatte das sie aufgeschlitzt wurden, die ich zurückstellen sollte, als ich dann vernommen wurde meinte eine der Verkäuferin, dass sie mich gesehen hat und wie die CDs aus "meinen" Hosen fielen. Dies hat sie der Polizei gesagt und 1 Monat später hatte ich die Anzeige wegen versuchten Diebstahls und ich sollte 10 Sozialstunden ableisten und 70€ an Müller zahlen(50€ fangprämie und 20€ wegen eines der Spiele)mein kumpel bekam lediglich einen brief wegen den 10 sozialstunden und nix vom müller, ich wollte dies aber nicht akzeptieren und wollte Anzeige gegen diese Verkäuferin wegen falschaussage erstatten. Als ich bei der Polizei war fragte ich ob ich Anzeige erstatten könnte und erzählte ihm diese geschichte und dieser meinte das das nicht möglich sei und konnte auch keine anderen gründe nennen außer das wenn gerade ein verfahren über mich läuft ich keine anzeige erstatten kann, danach meinte er er hätte keine zeit und ich sollte gehen .... jetzt die frage an euch: darf ich sie anzeigen? und ist das wirklich eine falschaussage?

Rechtsanwalt, Recht, Strafgesetzbuch, Strafrecht
Rechtsschutz in Anspruch nehmen bei Falschaussage des Unfallgegners oder nicht?

Ich hatte vor kurzem einen unverschuldeten Verkehrsunfall: Ich wollte abends ca. 22.00 Uhr auf regennasser Straße in einer mir relativ unbekannten Gegend links in eine Seitenstraße abbiegen, habe deshalb links geblinkt, meine Geschwindigkeit verringert und wollte in die Straße einbiegen. Als ich schon fast in der Seitenstraße war, habe ich hinter mir Reifen quietschen hören und mein Unfallgegner hat mich an der linken Ecke des hinteren Stoßfängers getroffen und um ca. 90-120 Grad herumgeschleudert, so dass ich entgegengesetzt meiner ursprünglichen Fahrtrichtung zum Stehen kam.

Wir stiegen aus, ich zeigte ihm meinen immer noch blinkenden linken Blinker, er bestätigte dies und entschuldigte sich, schob das ganze auf die nasse Straße und bot mir an, mein Fahrzeug kostenfrei zu reparieren und mir kostenfrei einen Leihwagen zu stellen, da er selbst eine Kfz-Werkstatt besitzt. Ich willigte zunächst ein.

Nach einer schlaflosen Nacht und erholt von dem Schock überlegte ich mir das ganze am nächsten Morgen jedoch anders, da ich den Mann und seine Werkstatt ja gar nicht kannte. Ich rief ihn deshalb gleich morgens an und bat ihn, das Ganze seiner Versicherung zu melden und wollte mein Auto in meiner Stamm-Werkstatt reparieren lassen. Er meinte: Okay, ist ja mein gutes Recht.

Ich bekam ein paar Tage darauf ein Schreiben von seiner Versicherung, das ich wahrheitsgemäß ausfüllte und zurückschickte. Knapp zwei Wochen später erhielt ich plötzlich von meiner Versicherung ebenfalls eine Schadensnummer und einen Fragebogen. Grund: Mein Unfallgegner hat seiner Versicherung das Ganze etwas anders geschildert. Er behauptet, ich hätte "am Straßenrand gehalten" und dann, als er an mir vorbeifahren wollte, hätte ich "unvermittelt gewendet". Das ist natürlich eine glatte Lüge, ich bin zwar zum Abbiegen logischerweise langsamer geworden, aber ich habe weder gehalten noch "unvermittelt gewendet".

Die Haftung befindet sich deshalb momentan noch in Klärung zwischen den beiden Versicherungen. Sollte die gegnerische Versicherung die volle Haftung verweigern, wäre es dann empfehlenswert, einen Anwalt einzuschalten? Ich bin rechtsschutz- und vollkaskoversichert, habe allerdings Angst, dass der Anwalt auch nicht helfen kann und ich dann die Selbstbeteiligung für Rechtsschutz UND Vollkasko zahlen müsste, was immerhin 450 Euro wären. Schaden an meinem Fahrzeug sind laut Gutachten knapp 1300 Euro. Hochgestuft werde ich wohl nicht, da ich Rabattschutz in meiner Versicherung habe.

Folgende Fakten könnte evtl. ich als Beweise anbringen: - Fotos vom Unfallort - Unfallgegner ließ mich Perso abfotografieren, er wollte meinen nicht sehen - Er kopierte meinen Fahrzeugschein für Teilebestellung etc. (kann ich schlecht nachweisen) - Er war so spät Abends noch unterwegs, weil in seiner Werkstatt durch Sturm ein Baum umgestürzt war, hatte es deshalb eilig (evtl. über Versich. nachweisbar)

Was meint Ihr, lohnt ein Anwalt oder bleibe ich eher auf der Selbstbeteiligung sitzen?

Danke!

Unfall, Rechtsanwalt, Verkehrsrecht, Haftpflichtversicherung
Teil- oder Vollwiderspruch gegen Mahnbescheid?

Hallo!

Ich erhielt einen Mahnbescheid, dem eine ursprüngliche Forderung von 12/2010 zugrundeliegt.

Die prozessbevollmächtigte Kanzlei Wehnert&Kollegen ist bekannt für das Eintreiben von Forderungen, die kurz vor der Verjährung stehen, wie ich gegoogelt habe. Und von der einfordernden Firma FKH Gbr hatte ich bislang nie gehört oder ein Schreiben erhalten.

Es sieht so aus, als habe ich mal eine Hundefutterrechnung nicht bezahlt. Anscheinend wurde diese Forderung 2011 an die UGV weitergegeben, wo ich angeblich nur einen Teil der Forderung beglichen habe. Irgendwann dieses Jahr bekam ich wieder eine Zahlungsaufforderung der UGV. Da ich nichts mehr mit der Forderung anfangen konnte, bat ich um Informationen und vorsorglich, mit Verweis auf meine Zahlungsunfähigkeit, um eine Ratenzahlung. Eine Antwort bekam ich von der UGV nie.

Stattdessen kam jetzt der Mahnbescheid, nachdem die UGV wohl die Forderung (warum auch immer) an die FKH abgetreten hat und diese einen Mahnbescheid beantragte.

Im Mahnbescheid sind in den Nebenkosten neben der Inkassogebühr und vorgerichtlichen Anwaltstätigkeiten (die Kanzlei hat mich nie angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert!) Kontoführungsgebühren aufgelistet. Überall lese ich, dass diese dem Schuldner nicht zugelastet werden dürfen.

Also bin ich versucht, Teileinspruch einzulegen gegen diese Kontoführungsgebühren. Ebenfalls recherchiert habe ich allerdings auch, dass ein Voll-Widerspruch erfolgversprechend sein kann, da diese Mauschel-Kanzleien es selten auf Verfahren und Feststellung der Rechtsgültigkeit ankommen lassen.

Waren meine Recherchen bezüglich der Nebenkosten korrekt? Dürfen noch andere Kosten mir nicht auferlegt werden? Und was ratet Ihr mir - Teil- oder Voll-Widerspruch?

Viele Grüße

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, Gesetz, Gericht, BGB, Inkasso, Jura, Mahnung, Widerspruch, ZPO
Dramatisches Ende einer Klassenfahrt ... verletzt Lehrer die Aufsichtspflicht?

Eine unvorstellbare Geschichte von unserer Schule: 1 Woche Klassenfahrt - 15-jährige Schüler - Lehrer fand ein kleines leeres Fläschchen Feigenlikör und schickt jetzt 7 Schüler nach Hause. Abbruch (laut Infoblatt nur bei heftigem Regelverstoß und wiederholtem). Eltern müssen die Schüler an 700 km entfernten Landschulheim abholen. Bis dahin hat der Lehrer die Schüler aus seiner Aufsichtspflicht entlassen und gesagt sie hätten jetzt auch keinen Versicherungsschutz. Die Schüler waren 2 Tage (bis die Eltern angereist waren) vom Programm befreit und waren auf sich alleine gestellt. Die Schüler sind emotional völlig fertig.

Also ich kann das alles nicht glauben, was ich da gehört habe?

**Wie kann man gegen diesen Lehrer juristisch vorgehen? **

Es geht nicht darum, dass die Jugendliche einen Fehler begangen haben. Es war sicherlich nicht klug, eine so herbeigesehnt Klassenreise, für die die Schüler noch ein ganzes Jahr lang hart gearbeitet haben, um Geld für die Fahrt zu sammeln, so auf´s Spiel zu setzen. Jedoch wäre meiner Meinung nach andere Strafen angesagt gewesen, wie z.B. soziale Aufgaben über mehrere Wochen in der Schule. Und eine suchtpädagogische Maßnahme. Aber auf keinen Fall die Entlassung aus der Aufsichtspflicht. Wie unmöglich vom Lehrer zu verlangen, dass die emotional aufgewühlten Eltern 700 km hinfahren und mit den aufgelösten Jugendlichen 700 km am gleichen Tag zurück. Übrigens die Rückreise der Klassenfahrt ist für morgen (also 2 Tage nach dem Vorfall).

Rechtsanwalt, Jugendliche, Recht, Familienrecht, Jugendrecht, Schulrecht

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