2/3 der Kaution bezahlt Konsequenzen?

Hallo,

Ich bin seit dem 15.06. in eine Zweizimmerwohnung eingezogen und anfangs verlief alles problemlos. Vor dem Einzug informierte ich meinen Vermieter schriftlich darüber, dass ich einen mittelgroßen Hund mitbringen würde, was für ihn kein Problem darstellte. Der Mietvertrag wurde daraufhin abgeschlossen.

Nach einer Woche äußerte die Frau meines Vermieters, dass ihr das Aussehen meines Hundes nicht gefalle, und forderte mich auf, den Hund ins Tierheim zu geben. Da ich den Hund mittlerweile ins Herz geschlossen hatte, konnte ich dieser Aufforderung nicht nachkommen. Mein Hund ist weder laut noch aggressiv.

Der Vermieter setzte mir zwei Fristen von jeweils 14 Tagen und sprach anschließend eine Kündigung mit einer Frist von drei Monaten aus. Ich äußerte mich nicht viel dazu, aber mein Unmut war deutlich, da die Wohnung noch nicht vollständig eingerichtet ist und ich nur ein Bett habe, weil ich davon ausgehe, dass ich bald ausziehen muss.

Es wurde mündlich vereinbart, dass ich die Kaution in drei Raten zahlen kann. Aufgrund finanzieller Engpässe habe ich diesen Monat die Kaution nicht zahlen können, da mein vorheriger Vermieter die Rückzahlung meiner Kaution noch nicht vorgenommen hat. Er wies mich darauf hin, dass ihm dafür sechs Monate zur Verfügung stehen. Aufgrund meiner Erfahrung, wie lange Vermieter sich mit der Rückzahlung der Kaution Zeit lassen können, weigere ich mich, die verbleibenden 1090€ zu zahlen.

Mein Vermieter zeigte sich darüber sehr verärgert und klopfte kürzlich fünf Minuten lang laut an meiner Haustür, was bei mir Angst auslöste. Nun bin ich unsicher, welche Konsequenzen mir drohen könnten. Meinem Vermieter gefällt das so gar nicht und gerade eben klopfte er 5 Minuten lang an meiner Haustür, so laut dass ich ehrlich gesagt schon etwas Angst bekommen habe.

Nun weiß ich nicht was für Konsequenzen mir drohen werden.

Bitte um Rat.

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Ist diese Stellungnahme gut genug (um nicht Angezeigt zu werden)?

Anscheinend kriege ich einen Brief von der Polizei, und muss meine eigene Stellungnahme zu dem “Diebstahldelikt” abgeben und wollte fragen ob diese gut genug ist.

Mir wurde gesagt, dass Ich Reue mit einbauen soll und generell einen entschuldigenden Ton rein packen soll.

Ich bin mir aber nicht sicher ob dies ausreicht oder ob es so schlecht ist, dass ich die Anzeige am Ende doch bekomme?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich schreibe Ihnen in tiefster Reue und mit der Bitte um Ihr Verständnis.

Vor einigen Tagen kam es in Ihrer Buchhandlung zu einem äußerst unangenehmen Vorfall, der vollständig meine Schuld war. Dabei habe ich versehentlich drei Bücher, die ich ausgewählt hatte, ohne Bezahlung eingesteckt und mitgenommen. Ich möchte Ihnen versichern, dass dies keine böse Absicht war, sondern ein bedauerlicher Fehler, den ich aus Zerstreutheit und Stress begangen habe.

In einem Moment der Müdigkeit und Ablenkung habe ich die Buchhandlung verlassen, ohne die von mir ausgewählten Artikel zu bezahlen. Dies war keineswegs vorsätzlich, sondern ein Versehen, das mir im Nachhinein sehr peinlich ist. Ich war völlig in Gedanken verloren und habe dabei leider nicht bemerkt, dass ich die Kasse ohne zu bezahlen passiert habe.

Ich möchte mich hiermit aufrichtig bei Ihnen entschuldigen. Mir ist bewusst, dass mein Verhalten unangenehme Folgen hatte und ich möchte alles in meiner Macht stehende tun, um den entstandenen Schaden wiedergutzumachen.

Es tut mir aufrichtig leid, dass es zu dieser Situation gekommen ist. Ich möchte betonen, dass Bücher für mich eine besondere Bedeutung haben und ich mich oft wie eine Stammkundin in Ihren Filialen fühle. Als jemand, der selbst einmal in einer Buchhandlung gearbeitet hat, schätze und respektiere ich die anspruchsvolle Arbeit der Mitarbeiter sehr.

Ich bin mir vollkommen darüber im Klaren, wie ernst die Situation ist und respektiere die Regeln und Gesetze. Ich verspreche Ihnen, dass ich in Zukunft äußerst sorgfältig darauf achten werde, dass so etwas nie wieder vorkommt.

Ich möchte Sie daher höflich bitten, von einer Anzeige abzusehen. Ich werde das ausgesprochene Hausverbot selbstverständlich respektieren und die Buchhandlung nicht mehr betreten, um weitere Probleme zu vermeiden.

Nochmals möchte ich meine aufrichtige Reue ausdrücken und hoffe, dass Sie meine Entschuldigung annehmen können.

Mit freundlichen Grüßen, 

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