Ist diese Stellungnahme gut genug (um nicht Angezeigt zu werden)?

3 Antworten

Lächerlich.

Und wenn ein Brief von der Polizei kam, dann hat der Ladeninhaber bereits Anzeige erstattet.

Und nein, die lässt sich auch nicht "zurückziehen", auch wenn Unwissende das immer wieder behaupten.


Stevie623 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 19:06

Wie kann ich die Stellungnahme denn verbessern?

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Rasentraktor007  03.08.2024, 19:08
@Stevie623

Das ist völlig irrelevant.

Die Anzeige wurde schon erstattet und den Rest entscheidet nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft.

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Sorry - aber Deine Zeilen sind mehr als ars***kriecherisch und unglaubwürdig.

ein "irrtümlich" eingestecktes Buch wäre ja noch halbwegs glaubwürdig - aber gleich drei?!

Es handelt sich um ein Vorsatzdelikt sowie um ein bedingtes Offizialdelikt. Der Buchhändler dürfte bereits einen entsprechenden Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt haben - sonst wäre die Polizei gar nicht erst auf den Plan gerufen worden.

Vgl. § 160 StPO:

https://dejure.org/gesetze/StPO/160.html

Ich hoffe, Du kannst Dich mit dem Buchhändler noch außergerichtlich einigen, sodass er seine Anzeige letztendlich zurückzieht und Du ihm seinen Schaden vollumfänglich ersetzt.

Aber bitte nicht auf diese schleimerische, selbstmitleidige Art und Weise. Es geht auch trockener und wesentlich sachbezogener.

Sorry für die harten Worte, aber so läuft der Karren eben.

Hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten

Stevie623 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 19:30

Okay, danke für die Direktheit.

jemand anderes hat mir gesagt, dass ich es wie folgt schrieben soll:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe Ihnen in tiefster Reue und mit der Bitte um Ihr Verständnis.
Vor einigen Tagen kam es in Ihrer Buchhandlung, durch mein Verschulden, zu einem äußerst unangenehmen Vorfall. Dabei habe ich in einem Zustand von Müdigkeit, Stress und Ablenkung drei Bücher entwendet.
Ich möchte Ihnen versichern, dass dies sicher keine böse Absicht war sonder eine momentane Unzurechnungsfähigkeit durch eine geistige Beeinträchtigung oder eher Dämmerzustand.
Ich war völlig in Gedanken verloren und habe dabei nicht bemerkt, dass ich die Kasse ohne zu bezahlen passiert habe, weil ich in Gedanken schon bei was anderem war.
Mir ist bewusst, dass mein Verhalten Folgen hat und ich möchte alles in meiner Macht stehende tun, um den entstandenen Schaden zu begleichen. Nicht zuletzt ausgiebig schlafen und Stress vermeiden.
Es tut mir aufrichtig leid, dass es zu dieser Situation gekommen ist. Bücher haben für mich eine besondere Bedeutung und oft fühle ich mich wie eine Stammkundin in Ihren Filialen. Als jemand, der selbst einmal in einer Buchhandlung gearbeitet hat, schätze und respektiere ich die anspruchsvolle Arbeit der Mitarbeiter sehr, was diesen Umstand um so schmerzlicher für mich macht.
Ich werde das ausgesprochene Hausverbot selbstverständlich respektieren und die Buchhandlung nicht mehr betreten, sowie alle entstandenen Kosten umgehend begleichen.
Mir ist klar wie ernst die Situation ist und respektiere die Regeln und Gesetze, daher bitte ich höflichst, von einer Anzeige abzusehen.
Ich hoffe, dass Sie mir Glauben schenken und meine Entschuldigung annehmen.
Bitte geben Sie mir umgehend Bescheid und die Chance die Situation friedlich und mit gegenseitigem Respekt zu behandeln.
Mit reuevollen und freundlichen Grüßen

währe dies denn besser?

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Rasentraktor007  03.08.2024, 19:22
.sodass er seine Anzeige letztendlich zurückzieht...

Als (angeblicher...) Volljurist sollte man eigentlich wissen, dass man keine Strafanzeigen zurückziehen kann, das geht bekanntermaßen nur bei Strafanträgen.

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WraithGhost  03.08.2024, 19:26
@Rasentraktor007

Richtig.

Entschuldige bitte meine mangelhafte Diktion - bin nämlich ein Ösi, und da funktioniert das Strafrecht vielfach anders.

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Rasentraktor007  03.08.2024, 19:47
@WraithGhost
Genau das ist der feine Unterschied DE-AT.

Eben nicht, diesbezüglich gibt es eben keinen Unterschied zwischen D und AT:

In keinem der beiden Länder können Strafanzeigen zurückgezogen werden.

Und damit bin ich dann auch hier raus, so langsam wird's nämlich echt peinlich.

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Wenn das von den Cops kommt dann kannste so ähnlich Stellung nehmen und auf Unzurechnugsfähigkeit/ geistiger Dämmerzustand/ Unaufmerksamkeit plädieren. Sieht aber wie ein aktuelles "Delikt" aus, die Anzeige kam vom Filiale-Leiter.

Die Stellungnahme muste halt etwas anders schreiben wenn es gerichtlich verwertbar sein soll. In dem Fall mit medizinischen Aspekten deines Zustandes zu dem Zeitpunkt.

Wenn der Brief an die Filiale geht dann gehts wie unten geschrieben vielleicht etwas besser. Die Frag eist aber auch was genau passiert ist.

Wurdest du erwischt? Hast du die Bücher dagelassen?

Vielleicht eher so:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe Ihnen in tiefster Reue und mit der Bitte um Ihr Verständnis.
Vor einigen Tagen kam es in Ihrer Buchhandlung, durch mein Verschulden, zu einem äußerst unangenehmen Vorfall. Dabei habe ich in einem Zustand von Müdigkeit, Stress und Ablenkung drei Bücher entwendet.
Ich möchte Ihnen versichern, dass dies sicher keine böse Absicht war sonder eine momentane Unzurechnungsfähigkeit durch eine geistige Beeinträchtigung oder eher Dämmerzustand.
Ich war völlig in Gedanken verloren und habe dabei nicht bemerkt, dass ich die Kasse ohne zu bezahlen passiert habe, weil ich in Gedanken schon bei was anderem war.
Mir ist bewusst, dass mein Verhalten Folgen hat und ich möchte alles in meiner Macht stehende tun, um den entstandenen Schaden zu begleichen. Nicht zuletzt ausgiebig schlafen und Stress vermeiden.
Es tut mir aufrichtig leid, dass es zu dieser Situation gekommen ist. Bücher haben für mich eine besondere Bedeutung und oft fühle ich mich wie eine Stammkundin in Ihren Filialen. Als jemand, der selbst einmal in einer Buchhandlung gearbeitet hat, schätze und respektiere ich die anspruchsvolle Arbeit der Mitarbeiter sehr, was diesen Umstand um so schmerzlicher für mich macht.
Ich werde das ausgesprochene Hausverbot selbstverständlich respektieren und die Buchhandlung nicht mehr betreten, sowie alle entstandenen Kosten umgehend begleichen.
Mir ist klar wie ernst die Situation ist und respektiere die Regeln und Gesetze, daher bitte ich höflichst, von einer Anzeige abzusehen.
Ich hoffe, dass Sie mir Glauben schenken und meine Entschuldigung annehmen.
Bitte geben Sie mir umgehend Bescheid und die Chance die Situation friedlich und mit gegenseitigem Respekt zu behandeln.
Mit reuevollen und freundlichen Grüßen

Stevie623 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 19:27

Ja die Bücher wurden dagelassen.

Ich war mental woanders und bin oft an der Kasse vorbeigelaufen, habe dann gedacht dass ich die Sachen bezahlt hätte.

Auf jeden Fall vielen Dank für die Hilfe, dass ist sehr Hilfreich und ich schreibe diese Sachen dann so auf.

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