Wie nennt man diese Tatbezeichnung?
Mein Freund hat im Jahr 2015 an die Mutter der Geschädigten ein Video verschickt über Facebook-Messenger, wo er in die Eimer im Klo reingepinkelt hat und an Sie verschickt hat.
Am nächsten Tag ging die Familie zusammen mit einem Bekannten, der sich als ein Rechtsanwalt der Familie ausgab, zu ihm nach Hause in Laufamholz, um ihm damit zu konfrontieren, obwohl er kein Rechtsanwalt ist, sondern ein Vater des anderen Mädchen und er zeigte ihm die Video als Beweissicherung und schrie ihn an. Danach sagte er ihm "Wir gehen jetzt zur Polizei". Der Beschuldigte und seine Vater lehnte diese ab und schubste den angeblichen "Rechtsanwalt" der Familie, und er wehrte sich gegen ihn, und sagte zu T. "ruf sofort die Polizei, ich mache jetzt eine Anzeige gegen ihn wegen Körperverletzung."
Meine Frage ist jetzt, wie nennt man diese Straftatbestand?
"Er hat in die Eimer reingepinkelt, und gefilmt und an Sie per Video geschickt."
Eine Art von Sexuelle Belästigung, Vergewaltigung oder ähnliches?
2 Antworten
Strafbar nach § 184 StGB, in Deutschland und sicher auch in Australien
Ich denke nicht, dass das Versenden des Videos strafbar war.
Sexueller Übergriff (§ 177 StGB) und sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) setzen eine körperliche Berührung voraus.
In Betracht kommt noch die Verbreitung pornographischer Inhalte ohne Aufforderung (§ 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB), aber dafür müsste es halt ein pornografischer Inhalt sein und ich schätze, das ist hier nicht der Fall.