mit Dashcam Aufnahmen zur Polizei, ist das erlaubt?
Hallo,
ich wollte Fragen, da ich von mehreren Personen belästigt werde, indem Eier auf mein Auto geworfen werden oder ich z.B. ausgebremst werde extra von bestimmten Personen.
Ob ich mir eine Dashcam ans Auto anbringen könnte, die Tat filmen kann, da es meistens nachts passiert wenn man Auto vorm Haus steht passiert oder halt währendessen ich fahre die Ausbremsung usw.passiert.
Kann ich damit zur Polizei gehen? Also mit den aufnahmen und die Personen damit anzeigen?
Ist das Verboten kriege ich dafür eine Bußgeld, im Internet dazu finde ich ledier nichts aufklärendes.
LG
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/5_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Du dürftest in der Situation selbst Aufnahmen erstellen zur Beweissicherung. Die ganze Nacht durch wäre aber schwierig, das ginge denke ich nur rechtssicher, wenn du nur dein Grundstück/Eigentum filmst und auf die Kameraüberwachung hinweist.
Zudem sollte erwähnt sein, dass rechtswidrige heimliche Tonaufnahmen von nicht-öffentlich gesprochenem Wort strafbar sind. Das sollte bei Erstellung der Aufnahmen beachtet werden, auch wenn diese in der Regel nicht rechtswidrig wären, wenn sie der Beweissicherung dienen.
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Aufnahmen aus geparkten Fahrzeugen sind meist unzulässig, wenn sie nicht aktiv ausgelöst werden sondern dauerhaft aufzeichnen.
Ich würde so vorgehen: Such dir ne Dashcam, wenn du eine Tat auf Band hast zeigst du die Personen an, sagst bei der Anzeige aber nichts von der Dashcam sondern dass du Augenzeuge warst.
Und wenns dann zur Beweisführung kommt fällt dir plötzlich wieder die Videoaufnahme an. Da hast größere Chancen als mit einem Dashcamvideo zur Polizei zu gehen.
Leider steht in Deutschland Datenschutz über dem Wohle der Gesellschaft.
Bei mir hatte sich der Nachbar sehr gefreut, als mein Fahrzeug eine Faherflucht an seinem Fahrzeug aufgezeichnet hat. Wurde auch zugelassen, aber erst nachdem die Anzeige erstattet wurde.
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Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte sind eng verbunden.
Nein, man muss sich immer zwischen Sicherheit und Freiheit entscheiden. Maximale Sicherheit ergibt minimale Freiheit.
In diesem Fall völliger Schwachsinn. Kein Mensch wird durch Dashcams in seiner Freiheit eingeschränkt.
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Nein. Sofern sie nicht veröffentlicht werden nicht. Und das tun sie in der Regel nicht, wenn es keinen Grund dafür gibt.
Wo wohnst du? Dann würde ich mal 2-3 Wochen eine Kamera vor deinem Haus aufstellen. Würde dich ja nicht einschränken im gegenteil, falls ein verbrechen vorliegen würde hätte ich sogar aufnahmen es würde also deine sicherheit erhöhen.
Ich kann auch welche in deinem Büro aufbauen um dich dort zu schützen
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Hör doch auf das Ganze ins Lächerliche zu ziehen. Es geht um Dashcams und die bewegen sich im öffentlichen Raum.
An Orten, an denen mich jeder frei sehen kann.
Orte, die nicht meinen geschützten privaten Räumlichkeiten entsprechen.
Orte, an denen mich auch jeder mit seinem Handy Filmen könnte. Wobei hier sogar noch der Unterschied wäre, dass Dashcams lediglich die Umgebung aufzeichnen und nicht aktiv eine Person fokusieren.
Also komm mir nicht mit so einem Kindergarten. Wenn du dein Auto in meinem Büro parkst hab ich ganz andere Probleme als deine Dashcam. Wobei die zumindest als Beweis für deine Straftat dienen würde ;)
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An Orten, an denen mich jeder frei sehen kann.
Orte, die nicht meinen geschützten privaten Räumlichkeiten entsprechen.
Das wäre ja nur deine Auffahrt vom Haus. Ich wüsste also nur wer rein und rausgeht. Ich rede ja nicht von deinen privaten Räumlichkeiten.
Nur sobald du das Haus verlässt.
Wenn du dein Auto in meinem Büro parkst hab ich ganz andere Probleme als deine Dashcam. Wobei die zumindest als Beweis für deine Straftat dienen würde ;)
Warum willst du in deinem Büro nicht aufgezeichnet werden? Was machst du denn da was keiner wissen darf? Sofern du kein Verbrechen begehst kannst du dich drauf verlassen das ich die aufnahmen wieder löschen werden, versprochen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das wäre ja nur deine Auffahrt vom Haus.
Die Auffahrt vor meinem Haus ist mein Privatgrund. Wenn ein Auto auf der Straße parkt und den Eingang zu meinem Privatgrund filmen könnte wäre das kein Problem. Wollte jemand sehen wann ich komme und gehe könnte er sich auch einfach dort hinsetzen.
Warum willst du in deinem Büro nicht aufgezeichnet werden? Was machst du denn da was keiner wissen darf? Sofern du kein Verbrechen begehst kannst du dich drauf verlassen das ich die aufnahmen wieder löschen werden, versprochen.
Nichts, mein Büro ist mein Privatraum und den gehen andere Menschen nichts an. Du drehst dich im Kreis.
Fakt ist, eine Dashcam kann nicht mehr sehen als das was jeder Mensch im öffentlichen Raum wahrnimmt. Und demnach werde ich nicht in beeinträchtigt.
Kannst du drehen und wenden wie du willst.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nichts, mein Büro ist mein Privatraum und den gehen andere Menschen nichts an. Du drehst dich im Kreis.
Nein ich frage dich was du da machst damit es nicht aufgezeichnet werden darf. Wieso sträubst du dich denn so dagegen?
Wenn ein Auto auf der Straße parkt und den Eingang zu meinem privatgrund filmen könnte, wäre das kein Problem. Wollte jemand sehen wann ich komme und gehe könnte er sich auch einfach dort hinsetzen.
Aber der sieht ja auch deine Auffahrt. Genauso wie meine Kamera die ich aufstelle. Ich beobachte dein Haus ja nur von außen. Genauso wie ein Spaziergänger es tun würde.
Fakt ist, eine Dashcam kann nicht mehr sehen als das was jeder Mensch im öffentlichen Raum wahrnimmt. Und demnach werde ich nicht in beeinträchtigt.
Das hab ich bei deinem Privaten Wohnsitz ja auch nicht vor. Ist ja deine Privatangelegenheit, die Kameras sehen nur das was jeder Mensch im öffentlichen Raum wahrnimmt.
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Nein ich frage dich was du da machst damit es nicht aufgezeichnet werden darf. Wieso sträubst du dich denn so dagegen?
Weil es mit der Thematik nichts zu tun hat. Wie gesagt, du drehst dich im Kreis weil du keine Argumente für das ursprüngliche Thema vorweisen kannst.
Aber der sieht ja auch deine Auffahrt. Genauso wie meine Kamera die ich aufstelle. Ich beobachte dein Haus ja nur von außen. Genauso wie ein Spaziergänger es tun würde.
Ja und das wäre völlig in Ordnung. Wie ich geschrieben habe, wenn dus verstehen würdest. Meine Auffahrt ist mein Privatgrund, da darf er sich allein deshalb schon nicht hinstellen, weil ich sonst nicht aus dem Haus komme. Und was er vom öffentlichen Raum sieht kann er filmen. Wenn ichs nicht wollte bau ich ne Hecke.
Das hab ich bei deinem Privaten Wohnsitz ja auch nicht vor. Ist ja deine Privatangelegenheit, die Kameras sehen nur das was jeder Mensch im öffentlichen Raum wahrnimmt.
UND GENAU DAS SAGE ICH DIE GANZE ZEIT. Kannst du lesen?
Danke für die Bestätigung.
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Du kannst dir eine Dashcam mit Loop-Funktion ins Auto hängen und dann im Fall der Fälle die Aufnahme speichern und an die Polizei weitergeben.
lg
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Würde ich auf jedenfall machen.
Ggf. kann der täter sagen "ich wollte nicht das aufnahmen von mir gemacht werden". Aber dann hast du wenigstens schon den täter.
Videoaufnahmen dürfen i.d.r. nur 72 Stunden lang gespeichert werden, solange du also (sofern nichts passiert) alle aufnahmen jeden 2ten Tag löscht oder dies Automatisch passiert ist alles gut
Kannst ja mal nachgoogln wie dieses Urteil ausgegangen ist
![](https://images.gutefrage.net/media/user/emesvau/1678220101367_nmmslarge__0_0_780_780_4c3502c85c13387b126fe85ed6a0ccf8.jpg?v=1678220101000)
Es ist verboten dauerhafte Aufnahmen zu machen. Das machen Dashcams nicht. Sie speichern die Aufnahme erst auf Bedienung bzw. wenn das Fahrzeug erschüttert wird. Da gibt es verschiedene Varianten.
In den meisten Fällen werden solche Aufnahmen gerichtlich sogar zugelassen.
emesvau
Nein, man muss sich immer zwischen Sicherheit und Freiheit entscheiden. Maximale Sicherheit ergibt minimale Freiheit.
Wenn man .z.b. schon mehrfach das opfer eines Einbruchs war liegen schwerwiegende Gründe zur Aufzeichnung vor und man darf natürlich aufzeichnen.
Es geht hier auch nicht um das Datenschutzrecht, denn das ist hier überhaupt nicht zuständig sondern um das Persönlichkeitsrecht.