Dürfen Dritte Personen eine fremde Einfahrt blockieren, nur weil 2 Miteigentümer das erlauben?

Folgender Sachverhalt, ich bin Miteigentümer einer WEG, dementsprechend auch mit Sondereigentum inkl. Stellplatz. Die einzige Einfahrt ist daher logischerweise Gemeinschaftschaftseigentum der WEG. Allerdings macht es sich immer wieder eine dritte Partei (Mehrfamilienhaus mit 6 Einheiten) auf der Einfahrt gemütlich, wohlgemerkt sind diese Personen keine Mitglieder der WEG.

Normalerweise bildet eine große Hecke eine natürliche Grenze zwischen der WEG und dem Mehrfamilienhaus, allerdings wurde sogar hier ein einflügeliges Tor durch die Hecke errichtet, damit die Bewohner des Mehrfamilienhauses unsere Einfahrt als Übergang benutzen können. Zudem parken sie auf der Einfahrt immer wieder ihre Fahrzeuge ab und blockieren somit den Zugang bzw. reparieren sogar ab und zu ihre Autos auf der Einfahrt.

Irgendwann ist mir leicht der Kragen geplatzt, als eines Tages die Einfahrt für ca. 5 Stunden blockiert war. Da habe ich gefragt, wer ihnen die Nutzung überhaupt erlaubt hat. Wenig begeistert haben die gesagt, dass Person X und "auch" Person Y es erlaubt hätten, beide sind Miteigentümer der WEG. Jedoch stellt sich mir die Frage, ob so eine dauerhafte Erlaubnis an nicht WEG-Personen überhaupt rechtens ist?

Obwohl ich (und nicht nur ich) viele Konflikte mit Person X und Y habe, wollte ich mit ihnen über das Problem sprechen, allerdings meiden sie mich ab dem Moment, wo ich erfahren habe, dass sie die Erlaubnis erteilt haben...

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