Strafzettel bekommen warum?

6 Antworten

Dein Problem dürfte hier der § 12 StVO sein, der a) zum einen nur das Parken auf der rechten Fahrseite gestattet; falls das im Bild gezeigte Fahrzeug Deines ist, stehst Du also in der falschen Richtung und b) stehst Du teilweise auf dem Gehweg. Das ist nur gestattet wenn es extra erlaubt ist. gem. § 12 Abs. 4a StVO (kostet nach Bußgeldkatalog 55 Euro)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – (keine Rechtsberatung)

Erstens hast du auf der linken Straßenseite geparkt, was nur in Einbahnstraßen erlaubt ist, und dies ist keine Einbahnstraße.

Zweitens (und das wiegt schwerer) hast du zur Hälfte auf dem Fußweg geparkt. Das Parken auf dem Fußweg ist nur erlaubt, wo es durch Schilder und/oder Markierungen ausdrücklich zugelassen ist. Hier gibt es solche Schilder oder Markierungen nicht.

Sieht man doch du hast auf dem Bordstein geparkt und ist das eine Einbahnstraße (Ja es ist eine Sackgasse , aber trotzdem muss man doch in Fahrtrichtung parken?) und du stehst gegen die Fahrtrichtung?

BTW.

So mit Nummernschilder und Personen hochladen ohne unkenntlich zu machen , also wenn ich das auf dem Foto wäre und du das hier hochgeladen hättest, hätt ich dir eine reingedrückt.


Zu faul, 20 Meter zu gehen?!

Sieht nach Grundstückseinfahrt aus. Zumindest aus dieser Entfernung.

Weil das Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg dort, wo es nicht explizit so ausgeschildert wurde, verboten und mit € 55.-- als OWI behaftet ist.