Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu einer Parkregelung in Berlin, genauer gesagt in der Kantstraße. In einem Abschnitt gibt es eine Parkzone, die durch das Schild "Parken mit Parkschein oder Bewohnerparkausweis" gekennzeichnet ist (siehe Bild 1). Etwa 50 Meter weiter beginnt jedoch ein Bereich mit einem absoluten Halteverbot (siehe Bild 2), in dem ich mein Auto geparkt habe. 

Die Parkbucht die vom absoluten Halteverbot flankiert wird, ist baulich klar vom Straßenrand abgetrennt (durch Bordsteine). Nun habe ich dort mit einem gültigen Bewohnerparkausweis geparkt und eine Verwarnung in Höhe von 25,00 € erhalten.

Meine Frage: Gilt das absolute Halteverbot auch für die baulich abgetrennte Parkbucht, oder dürfte ich dort weiterhin parken? Würdet ihr in diesem Fall einen Einspruch gegen die Verwarnung einlegen, oder ist das Halteverbot auch in der baulich getrennten Parkbucht gültig?

Vielen Dank für eure Einschätzungen!

Bild 1

Bild 2