Dürfen Dritte Personen eine fremde Einfahrt blockieren, nur weil 2 Miteigentümer das erlauben?
Folgender Sachverhalt, ich bin Miteigentümer einer WEG, dementsprechend auch mit Sondereigentum inkl. Stellplatz. Die einzige Einfahrt ist daher logischerweise Gemeinschaftschaftseigentum der WEG. Allerdings macht es sich immer wieder eine dritte Partei (Mehrfamilienhaus mit 6 Einheiten) auf der Einfahrt gemütlich, wohlgemerkt sind diese Personen keine Mitglieder der WEG.
Normalerweise bildet eine große Hecke eine natürliche Grenze zwischen der WEG und dem Mehrfamilienhaus, allerdings wurde sogar hier ein einflügeliges Tor durch die Hecke errichtet, damit die Bewohner des Mehrfamilienhauses unsere Einfahrt als Übergang benutzen können. Zudem parken sie auf der Einfahrt immer wieder ihre Fahrzeuge ab und blockieren somit den Zugang bzw. reparieren sogar ab und zu ihre Autos auf der Einfahrt.
Irgendwann ist mir leicht der Kragen geplatzt, als eines Tages die Einfahrt für ca. 5 Stunden blockiert war. Da habe ich gefragt, wer ihnen die Nutzung überhaupt erlaubt hat. Wenig begeistert haben die gesagt, dass Person X und "auch" Person Y es erlaubt hätten, beide sind Miteigentümer der WEG. Jedoch stellt sich mir die Frage, ob so eine dauerhafte Erlaubnis an nicht WEG-Personen überhaupt rechtens ist?
Obwohl ich (und nicht nur ich) viele Konflikte mit Person X und Y habe, wollte ich mit ihnen über das Problem sprechen, allerdings meiden sie mich ab dem Moment, wo ich erfahren habe, dass sie die Erlaubnis erteilt haben...
4 Antworten
Eine Einfahrt hat immer frei zu sein. Selbst wenn sie von einem Anlieger die Erlaubnis haben, sobald sie jemanden behindern...geht das nicht. Abschleppen lassen
Die Einfahrt ist freizuhalten, es kann sogar sein, dass es eine Feuerwehrzufahrt ist. Es ist egal ob x und y das erlaubt haben. Trotzdem darf man diese Einfahrt nicht blockieren.
Wenn das Mehrfamilienhaus den Bereich nur zur Durchfahrt benutzt sehe ich kein Problem, aber 5 Stunden blockieren geht gar nicht.
Im Notfall abschleppen lassen, aber es kann sein, dass du die Kosten nicht wiederbekommst.
Die Situation stellt sich anders dar, wenn es sich um falsches Parken auf einem Privatgrundstück, also etwa vor einer Garage, handelt. Hier ist das Ordnungsamt bzw. die Polizei nicht zuständig. In einem solchen Fall müssen Sie selbst tätig werden. Wenn ein Falschparker Ihre Zufahrt blockiert oder durch das Parken gegenüber Ihrer Grundstückseinfahrt das Herausfahren nicht mehr möglich ist, müssen Sie zunächst abwarten, ob der Fahrzeugführer zeitnah wieder auftaucht. Unter Umständen wollte dieser seinen Pkw nur kurz abstellen, um beispielsweise etwas abzuholen.
Ist der Fahrer nicht ausfindig zu machen, können Sie einen Abschleppdienst rufen. In diesem Fall müssen Sie zunächst die dafür anfallenden Kosten selbst tragen und können diese später vom Betroffenen zurückfordern. Nicht selten landen solche Fälle zum Thema “Parken vor Grundstückseinfahrten” dann vor Gericht.
Bevor Sie den Abschleppdienst rufen, sollten Sie deshalb Beweisfotos machen, um zu belegen, dass eine Ein- bzw. Ausfahrt auf das Grundstück für Sie nicht mehr möglich war. Sie sollten außerdem Fotos von eventuellen Schäden – Kratzer oder Macken – am Auto anfertigen. So kann Ihnen der Betroffene nicht vorwerfen, dass diese durch das Abschleppen verursacht wurden.
Sie dürfen einen Falschparker, der auf Ihrem Grundstück steht, übrigens nicht selbst zuparken. Wird dieser am Wegfahren gehindert, kann dies als Nötigung gewertet und somit als Straftat verfolgt werden.
Vielleicht hilft dir diese Seite: https://www.bussgeldkatalog.org/parken-vor-grundstueckseinfahrten/
Meiner Kenntnis nach Nein.
Wenn du nicht zu deinem Stellplatz kommst, natürlich nicht.
Abschleppen wenn die nicht freiwillig gehen.