Wie lange in gekennzeichnetem Parkplatz parken?

2 Antworten

§ 13 Absatz 2 StVO:

Wird […] durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt
1. für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist, und,
2. soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.

Daraus ergibt sich, dass die 30 Minuten Parkzeit erst ab der eingestellten Zeit der Parkscheibe gilt. Du darfst also ab Ankunft (15:03 Uhr) bis 16:00 Uhr dort parken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Natürlich, wenn du immer aufrundest (was in diesem Fall ja 16:00 ist) darfst du dort auch bis 16:00 parken :)