Darf ich mit dem Motorrad auf Schachtdeckeln parken?
Darf man generell nicht auf Schachtdeckeln parken, oder nur wenn diese Zeichen dort sind, wie in der StVo beschrieben?
Oder gilt das generell, auch wenn keine Schilder da sind?
3 Antworten
Dieses Verbot gilt nur auf Gehwegen.
Wenn man auf der Fahrbahn nicht über Schachtdeckeln parken darf, ist ein entsprechendes Haltverbot ausgeschildert – oder es gibt die bekannten Zickzack-Linien.
Die genannte Vorschrift bezieht sich nur auf das Parken auf Gehwegen. Auf der Fahrbahn darf stets auf Schachtdeckeln geparkt werden.
Ohne Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung ist das Parken auf Gehwegen sowieso verboten. Daher stellt sich die Frage gar nicht, ob in dem Fall auf Schachtdeckeln (auf dem Gehweg) geparkt werden darf.
Und mit Zeichen 315 oder einer Parkflächenmarkierung ist das Parken auf Schachtdeckeln (auf dem Gehweg) verboten.
Generell darf auf keinen Schachtdeckeln geparkt werden - wobei sich Theorie und Praxis da unterscheiden...
Ich möchte nicht klüger sein oder wirken, es ging mir ja nur darum, dass ich deine Aussage angezweifelt und daher um einen Gesetzestext gebeten habe. Denn ich war der Auffassung, dass das nicht stimmt.
Übrigens kann man nicht sehen, wer eine Bewertung gegeben hat. Deshalb sollte man sowas besser in Textform äußern.
Ich wünsche dir trotz des Missverständnisses noch einen schönen Tag! 😊
Aber was ist mit diesen Schildern im Gesetzestext gemeint? wie ist das formuliert, checke das nicht.
D.h., dass die Bodenverschlüsse frei bleiben müssen, obwohl das Parken allgemein dort erlaubt ist. Heißt du musst vor oder hinter den Abdeckungen parken.
Da du mit "darf" vermutlich die Theorie meinst (konnte man leider nicht herauslesen), bin ich hier mal auf den Gesetzestext gespannt.