Wenn die Nebenkostenabrechnung später als 12 Monate kommt, da (angeblich) nicht der Vermieter sondern die ista schuld sei, gibt es da eine Regelung?

Hallo zusammen, Gesetzlich ist ja geregelt, dass die Nebenkostenabrechnung bis spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums beim Mieter schriftlich eingehen muss. Bei mir immer 1.1. bis 31.12. also hätte die Abrechnung vom Jahr 2014 bis spätestens 31.12.2015 bei mir sein müssen, damit sie wirksam ist. Jetzt haben wir Mitte/Ende März und sie liegt mir immer noch nicht vor. Zudem bin ich im Juni 2015 umgezogen und habe auch meine Kaution immer noch nicht zurück! Neue Adresse hat der Vermieter von mir bei Wohnungsübergabe erhalten und auch meine Bankverbindung um zu überweisen. Da weder die Nebenkostenabrechnung noch die Kaution gekommen sind, habe ich jetzt (März) den Vermieter per Mail angeschrieben. Da hieß es, die ista sei Schuld und habe die Abrechnung erst zum Jahreswechsel erstellt. Und Kaution habe man vergessen.

Jetzt stellt sich mir die Frage:

Vermieter sagt er es sei die Schuld von ista, weshalb die 12 Monate nicht eingehalten werden könnten. Aber zum Jahreswechsel heißt für mich Ende Dezember/Anfang Januar, und nicht Mitte März auf Nachfrage des ehemaligen Mieters.

Gibt es dazu eine Regelung??? Wie lange hat der Vermieter in solchen Fällen Zeit eine Abrechnung wirksam nachzureichen? Gilt hier z.b. Dass es unverzüglich nach Erhalt dem Mieter zugehen muss? Oder gibt es eine Frist von 14 Tagen o.Ä. ? Wenn ich mich jetzt nicht gemeldet hätte, wer weiß wann ich die dann bekäme. Zumal das auch schon wieder ne Woche her ist und ich die Abrechnung immer noch nicht habe.

Miete, Kaution, Abrechnung, Nebenkosten
Fehler in Nebenkostenabrechnung (Betrag pro Einheit)?

Obwohl ich letztes Jahr weniger an Heizungs-Einheiten verbraucht habe, war ich schockiert zu sehen, dass ich mehr als das Doppelte nachzahlen soll als im Vorjahr. Zum Vergleich: 2014 hatte ich 5027 Einheiten, 2015 4769 Einheiten. 2014 musste ich 226 € nachzahlen, für 2015 soll ich 540 nachzahlen.?

Geheizt wird mit Öl und der Ölpreis ist ja auch gefallen. Laut Rechnung 2014 Gesamtsumme für 3000L: 2424 €; 2015 hingegen für 3000L Öl nur 1676 €.

Das einzige was im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist sind die Heizkosten aller anderen Mieter (3 in der Zahl). Bei einem doppelt so viel, bei den anderen beiden ca 1/3 mehr.

Verstehe ich das richtig, dass ich deshalb eine höhere Rechnung habe, weil ich quasi für die anderen Mieter mitzahlen muss? Aber wie kann das so viel höher sein, wenn meine Verteilung an die Gesamtkosten nur 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten ist? (Ist auch so auf der Rechnung) Mein Betrag pro Einheit war 2014: 1,78432 pro Quadratmeter meiner Wohnung (1,78432 x 38) und 0,05542 für die verbrauchten Heizungseinheiten (0,05542 x 5027). Im Vergleich jetzt 2015: pro Quadratmeter 3,50581 und pro Heizungseinheit 0,11505. Also quasi das doppelte!

Wie kann das sein? Wieso werde ich quasi dafür bestraft wenn ich mit meinem Heizen sparsamer geworden bin? Kann es sich um einen Fehler bei der Berechnung der Einheiten handeln? Wie kann ich überprüfen ob die zugrundeliegenden Grundkosten und Verbrauchskosten richtig sind?

Heizkosten, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Ist meine Nebenkostenabrechnung Rechtens und zeitlich im Rahmen?

Hallo liebe Gemeinde :)

ich habe eine Frage zu meinen Nebenkosten.

Vorab als Info ...

Ich wohne seit dem 01.08.2015 in der Wohnung. Der Vermieter lässt die Abrechnung über einen Dienstleister erstellen.

Der Abrechnungszeitraum beträgt 01.10.2014 bis 30.09.2015. Bis jetzt alles ok ...

Allerdings ist meine Abrechnung bis 30.09.2015 wo alles aufgeschlüselt ist (auch was ich in den zwei Monaten verbraucht habe) und dann aber bis 31.12.2015

Also um es vll einfacher zu machen:

Ich habe eine Einzelabrechnung vom 1.10.2014-30.09.2015 wo meine Kosten für August und September gesondert wurden damit ich einsehen kann was ich verbraucht habe. Auf der Gesamtabrechnung wo aufgelistet ist was ich alles zahlen muss (z.B. Grundsteueranteil, Wasser, Abwasser, Gebühren für Wasserzähler, Straßenreinigung, Müll, Sach und Haftpflichtversicherung...) ist aber vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 alles aufgerechnet und abgezogen außer die 2 Monate für Heizkosten, da wurde mit Kuli nachgetragen das die Heizkosten vom 1.8.2015 bis 30.9.2015 sind.

Meine Frage jetzt: Theoretisch hätte ich doch meine Abrechnung nach Ablauf des gesetzlichen Jahres am 30.09.2015 erhalten müssen, wo alle Kosten bis dahin aufgelistet sind und nicht Teils/Teils ... denn somit wird ja dieses Jahr für die Nebenkosten überschritten.

Denn jetzt will mein Vermieter das Geld einbehalten weil er Energie für Okt-Dez 2015 je 120 Euro berechnet (zu meinen 220 Euro Nebenkosten die ich mtl zahle), aber ist das nicht falsch? Das kommt doch dann auf die neue Abrechnung die dann vom 1.10.2015 bis 30.09.2016 ist oder bin ich doof?

Im Anhang ein Bild :) Sorry wenn ich das zu kompliziert geschrieben habe :) Und danke für eure Hilfe

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Mieter, Mietrecht, Vermieter, Betriebskosten, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung

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