Mieterhöhungsverlangen bei Warmmiete rechtmäßig?

Habe heute in meinem kleinen Appartement ein Mieterhöhung von 270Euro auf 300Euro Warmmiete erhalten. Also hier ist alles dabei, sozusagen eine Inklusivmiete.

Hier heisst es: "Betonen möchten wir, dass wir seit 2012 trotz gestiegener Kosten, wie Energie-Wasser- Strom- Versicherung etc. keine Mieterhöhung vorgenommen haben."

Jetzt ist es aber so, dass der Heizölpreis rapide, um 30 Prozent rückläufig war und das so nicht stimmen kann. Außerdem sind keine Unterlagen beigefügt über die obigen Kosten. Zählt hier die Teuerung seit 2012 oder vom Jahr 2015 auf das Jahr 2016?

Wie gesagt, ich habe keine Nebenkostenvorauszahlung. ich wohne in einem Wohnheim mit 35 Appartements. Alle sind gleich groß. Bei meiner Nachbarin haben sie von 275Euro auf 300Euro aufgeschlagen. bei mir von 270Euro auf 300Euro. Bei ihr um 9,09 Prozent und bei mir um 11,11 Prozent. Es gibt hier nur einen gesamten Wasserzähler. Außerdem habe ich seit Mitte letztem Jahr eine Nebentätigkeit aufgenommen und bin öfters weg und verbrauche weniger Energie. Heizung, Strom und Wasser. Ich kann ja jetzt schlecht beweisen, dass ich weniger verbrauche, wenn es nur einen Heizungs und Wasserzähler gibt. Man kann auch nicht einfach alle 35 Appartement durch 35 dividieren. Dann würden manche besser und mnche schlechter behandelt werden und dann auch noch eine unterschiedlich prozentuale Höhe.

Was kann ich machen? Muss ich dem Verlangen zustimmen, da ich keine Abrechnung erhalte und auch keine Nebenkostenvorauszahlung habe?

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Wenn die Nebenkostenabrechnung später als 12 Monate kommt, da (angeblich) nicht der Vermieter sondern die ista schuld sei, gibt es da eine Regelung?

Hallo zusammen, Gesetzlich ist ja geregelt, dass die Nebenkostenabrechnung bis spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums beim Mieter schriftlich eingehen muss. Bei mir immer 1.1. bis 31.12. also hätte die Abrechnung vom Jahr 2014 bis spätestens 31.12.2015 bei mir sein müssen, damit sie wirksam ist. Jetzt haben wir Mitte/Ende März und sie liegt mir immer noch nicht vor. Zudem bin ich im Juni 2015 umgezogen und habe auch meine Kaution immer noch nicht zurück! Neue Adresse hat der Vermieter von mir bei Wohnungsübergabe erhalten und auch meine Bankverbindung um zu überweisen. Da weder die Nebenkostenabrechnung noch die Kaution gekommen sind, habe ich jetzt (März) den Vermieter per Mail angeschrieben. Da hieß es, die ista sei Schuld und habe die Abrechnung erst zum Jahreswechsel erstellt. Und Kaution habe man vergessen.

Jetzt stellt sich mir die Frage:

Vermieter sagt er es sei die Schuld von ista, weshalb die 12 Monate nicht eingehalten werden könnten. Aber zum Jahreswechsel heißt für mich Ende Dezember/Anfang Januar, und nicht Mitte März auf Nachfrage des ehemaligen Mieters.

Gibt es dazu eine Regelung??? Wie lange hat der Vermieter in solchen Fällen Zeit eine Abrechnung wirksam nachzureichen? Gilt hier z.b. Dass es unverzüglich nach Erhalt dem Mieter zugehen muss? Oder gibt es eine Frist von 14 Tagen o.Ä. ? Wenn ich mich jetzt nicht gemeldet hätte, wer weiß wann ich die dann bekäme. Zumal das auch schon wieder ne Woche her ist und ich die Abrechnung immer noch nicht habe.

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