Pauschalwarmmiete ja oder nein?

Hallo ihr lieben!

Wir (2 Erwachsene) wohnen in einer Einliegerwohnung in einem Zweifamilienhaus. Da die Vermieterin und ihr Mann keine Renovierungsarbeiten mehr an dem schlecht isolierten Haus durchführen wollten, und da keine Ablesegeräte für eine genaue Abrechnung von Heizkosten und Warmwasser vorhanden waren und auch nicht installiert werden sollten, wurde zumindest mündlich abgemacht, dass Warmwasser und Heizung pauschal gezahlt werden sollen.

In unserem Mietvertrag wurde folgendes für die Nebenkosten monatlich vereinbart:

  1. „Wasser, Kanal 40 €“
  2. „Heizung 100 €“
  3. „Grundgebühr Müll 10 €“

Im vorgedruckten Mietvertrag wurde weder Betriebskosten"vorschuss" noch Betriebskosten"pauschale" angekreuzt (allerdings beginnt der Punkt 1. nicht in der Zeile „-vorschuss“ sondern in der darunter liegenden Zeile „-pauschale“, nur das Kreuz fehlt) aber es wurde mündlich vereinbart, dass 1 + 2 pauschal gezahlt werden und wir keine Abrechnung erhalten (weil mangels Zähler auch gar nicht möglich), der Abfall hingegen je nach Anzahl der Leerungen der eigenen Tonne am Jahresende abgerechnet wird. Genauso ist bei den Vormietern vor uns auch gewesen und für uns für die letzten 2 Jahre. Plötzlich will der Vermieter Kalorimeter einbauen und verbrauchsabhängig abrechnen, aber nur in Bezug auf Heizung, da Warmwasser nicht getrennt berechnet werden könne.

Lässt sich mangels entsprechendem Kreuz im Mietvertrag aus den Tatsachen

1) fehlende Ablesegeräte

2) bisher fehlende Nebenkostenabrechnungen in den Vorjahren

3) Punkt 1. beginnt nicht in der Zeile „-vorschuss“ sondern in der darunter liegenden Zeile „-pauschale“

notfalls beweisen, dass eine Pauschale vereinbart wurde, falls der Vermieter abstreitet?

Danke im Voraus

Mietrecht, Mietvertrag, Nebenkosten
Fragen zu KfW40-Wohnung

Es geht um folgendes: Ich möchte wohl nächste Woche einen Mietvertrag für eine KfW40-Wohnung Neubau unterschreiben aber ein bisschen etwas wollte ich vorher schon noch abklären und erfahren.

Die Wohnung ist wie gesagt derzeit noch im Bau und wird als Kfw40-Wohnung fertiggestellt. Sie liegt im Erdgeschoss und hat ca. 69qm. Unter dem Wohnzimmer befindet sich im Keller nochmals ein Zimmer, dass genauso groß ist wie eben jedes Wohnzimmer. Somit hat die Wohnung ein Gesamtquadratmeter Zahl von ca. 94qm.

Nun zu meinen Fragen.

  1. Der Vermieter verlangt eine Kaltmiete von 815€. Aufgeteilt ist dies in 690€ (je 10€ pro qm für das Erdgeschoss). Und 125€ für die 25qm im Keller (je 5€ pro qm). Meine Frage ist hierzu, ob es gerechtfertigt ist, diese 5€ pro qm für den Kellerraum geltend zu machen. Der Kellerraum hat 2 Fenster, die aber jeweils nur ca. 10-15% Lichteinfall gewähren. Zudem hat der Raum noch Lichteinfall durch die Wendeltreppe, die vom Wohnzimmer in den 3. führt.

Seht ihr hier eventuelle weitere Probleme, die mir jetz gar nicht bewusst sind?

  1. Der Vermieter verlangt als Nebenkosten Vorauszahlung für Betriebs- und Heizkosten "nur" 80€. Komm ich denn damit hin? Ich mein, es sind 95qm zu heizen im Winter? Ich möchte im Nachhinein kein böses Erwachen mit einer großen Nachzahlung erleben.

  2. Wie gestaltet sich in einem Kfw-40 Haus/Wohnung, denn das mit dem Keller? Ist der denn nicht von Grund aus, viel kälter im Winter und muss mehr beheizt werden? Das würde sich dann ja auch aufs Wohnzimmer ausschlagen, denn durch die Wendeltreppe sind ja beide Zimmer sozusagen offen.

Danke im voraus.

KfW, Miete, Energie, Heizkosten, heizen, Betriebskosten, Keller, mieten, Nebenkosten
Bei Stromversorger angemeldet vor Mietbeginn (Abschlag, Grundgebühren)

Hallo zusammen,

zunächst einmal ist Folgendes geschehen:

Am 28.03.2015 habe ich einen Mietvertrag für eine Mietwohnung unterschrieben, mit Mietbeginn 01.05.2015. Im Vorfeld wurde mir bereits zugesagt, dass ich z. B. zum Ausmessen und auch zum Aufstellen der ersten Möbel bereits in die Wohnung kann, da diese unbewohnt war. Demnach hat auch auch bereits vor Mietbeginn eine Übergabe stattgefunden, genauer gesagt am 25.04.2015. Im Rahmen der Übergabe fiel auch die Aussage "Wir melden Sie dann auch beim Grundversorger für Strom an." Da dies meine erste Wohnung ist, war die Aussage erstmal positiv für mich: Ich hab zum Einzugsdatum Strom und muss mich offensichtlich nicht kümmern.

Doch heute kam ein Schreiben meines Grundversorgers, dass ich doch bitte 116 € für den Posten Abschlag Hochrechnung" überweisen möchte. Dass man eine monatliche Vorauszahlung tätigt, ist mir soweit bewusst, doch 116 € erschien mir viel. Nach Rücksprache mit dem Grundversorger erhielt ich die Information, dass ich bereits zum 31.03.2015 angemeldet wurde. Dass ich zum 25.04.2015, zum Zeitpunkt der Übergabe, tatsächlich angemeldet werde, würde ich nachvollziehen können - ab da hätte ich Zugriff auf die Wohnung und auch die Möglichkeit Strom zu verbrauchen.

Nun meine Frage: Darf es sein, dass ich bereits zum 31.03.2015 beim Stromversorger angemeldet werde? Fallen da nicht auch schon die monatlichen Grundgebühren für März UND April rein? Müsste die Zählerstanddifferenz zwischen 31.03.2015 bis 25.04.2015 nicht vom Vermieter gezahlt werden, in diesem Zeitraum habe ich ja keine "Möglichkeit" gehabt Strom zu verbrauchen.

Da dies meine erste Wohnung ist, bitte ich um ein wenig Nachsicht. Generell habe ich ein rechtliches Verständnis, würde mich dennoch über detaillierte Erläuterungen sehr freuen (...eventuell auch um meinem Vermieter das genau zu erläutern).

Viele Grüße und danke im Voraus! Jan

Miete, Strom, Mietwohnung, Vermieter, Nebenkosten, Stromkosten, Stromversorger, Abschlag, Grundversorger

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