Wie lange hat man Zeit, vom Hausverwalter eine Nebenkostenabrechnung berichtigen zu lassen?

Wie lange hat man Zeit, vom Hausverwalter eine Nebenkostenabrechnung berichtigen zu lassen? Und zwar bekam ich meine abrechnung vom Hausverwalter letzten Monat zugesandt. Dies war die Abrechnung vom Jahr 2014 (1.7.14 bis 31.12.14). Ich weiß, dass der Hausverwalter spätestens 12 Monate nach dem letzten Tag des Abrechnungszeitraums abrechnen muss. Sprich die Abrechnung sollte am 31.12.15 vorliegen, besser etwas früher, da ich selber Eigentümer bin und die meinem Mieter bis spätestens 31.12.15 vorgelegt haben muss. Jetzt aber die eigentliche Frage. Wenn sich jetzt nach dem 31.12.15 herausstellt dass ein Fehler drin ist, muss der Mieter überhaupt keine Nebenkosten nachbezahlen und kann sogar seine Nebenkosten zurückfordern. Könnte ich dann den Hausverwalter in Regress nehmen oder gehe ich dann leer aus. Da ich jetzt gemerkt habe, dass die Miteigentumsanteile nicht stimmen, weil vor 2 Jahren die Teilungserklärung geändert wurde. Konkret habe ich in einem 3 Familienhaus die mittlere Wohnung. Die obere Eigentümerin hat einen integrierten Balkon weggebaut und sich die Wohnfläche vergrößert und auf der gegenüberliegenden Seite hat sie einen balkon angebaut und nochmals die wohnfläche vergrößert und ihre Eingangstüre hat sie weiter in treppenhaus gesetzt. Dadurch sind die Miteigentumsanteile der oberen Wohnung gestiegen, entsprechend hat sich der Miteigentumsanteil der unteren beiden Wohnungen verkleinert. Jedenfalls hat der Hausverwalter nach dem alten falschen Schlüssel abgerechnet. Ist das eine Holschuld des Hausverwalters oder eine Bringschuld der Eigentümer? Jedenfalls hat der letzte alte Hausverwalter nach dem neuen richtigen Schlüssel abgerechnet. Der neue Hausverwalter ist erst seit 1.3.15 da. Ich habe ihn angerufen und das auch mitgeteilt, korrigiert hat er die abrechnung jedoch nicht. Könnte ich den Hausverwalter noch nächstes Jahr in Regress nehmen, wenn er das nicht macht oder gelten hier für mich als Hauseigentümer mit dem Verwalter auch diese 12 Monate. Ich frage deshalb, da der Hausverwalter Urlaub hat und dieses Jahr überhaupt nicht mehr da ist. Dass ich nächstes Jahr mit dem Mieter nicht mehr abrechnen kann und der Mieter keine Nachzahlung leisten muss ist mir klar. Nur was kann ich im Verhältnis zum Hausverwalter machen und kann ich ihn im nächsten Jahr noch schadenersatzpflichtig machen?

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Kaum geheizt und trotzdem nachzahlen?

Hallo zusammen,

Ich habe heute meine erste Nebenkosten Abrechnung bekommen, von meiner ersten eigenen Wohnung (wohne inzwischen woanders) von 2014. Ich soll 200 euro nachzahlen, habe aber ehrlich gesagt eher mit einer Erstattung gerechnet! Folgender Sachverhalt:

Es handelte sich um eine 53 qm große 3 Zimmer Wohnung Warmwasser lief über einen Durchlauferhitzer. Ich habe dort vom 1.12.2013 - 31.7.2015 gewohnt. Ich wohnte bis ende 2014 alleine in dem 4 Parteien Haus.

In der gesamten zeit, habe ich jedoch in der woche zu 70% bei meiner Freundin geschlafen, da wir ähnlich früh raus müssen, und ich von ihr aus auch einen etwas kürzeren arbeitsweg hatte. In der woche waren die heizungen also maximal von 16-21 uhr richtig an und sonst auf frostschutz oder 1. Allgemein mag ich es auch eher kalt, weswegen ich auch an den Wochenenden nicht viel geheizt habe.

Auch muss ich sagen das ich im Gegensatz zu vielen abseren gut aufgeklärt wurde was das heizen angeht, ich kann garnicht zählen wie oft ich von meiner mutter bei auszug gehört habe das ich mit dem heizen aufpassen soll damit mich bei der Abrechnung nicht der schlag trifft.

Aber nun zu den sachen die mich wirklich stutzig machen:

Als ich einzog wechselte gerade der Eigentümer, ich war also einer der ersten neuen Mieter des neuen Eigentümers. 3 monate nach meinem einzug war der Vermieter dann auch schon in der zeitung wegen, dreimal dürft ihr raten, zu hohen Nebenkostenabrechnungen.

Außerdem war meine heizung in der Küche nie funktionsfähig, habe es auch mehrfach gemeldet, jedoch kam nie jemand und da ich in der Küche eh nicht heize, war es mir auch ziemlich egal. Angeblich hat diese heizung, welche wirklich nie warm geworden ist nicht mal Minimal, und dementsprechend auch nie eingeschaltet wurde, 267 einheiten verbraucht. Zwar erheblich weniger als die anderen heizungen jedoch müsste dort meines Erachtens null stehen.

Außerdem weiß ich nicht inwiefern Gesamtkosten ohne recht auf mich umgelegt wurden weil ich ja mehrere Monate ohne Nachbarn dort lebte.

Welche Möglichkeiten habe ich dagegen anzugehen, bis auf meine Freundin und ein paar Freunde die oft da waren habe ich keinen beweis dafür das die Küchenheizung kaputt war, da ich es dummerweise immer telefonisch gemeldet hab (im Nachhinein ist man ja immer schlauer. ..)

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

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