Hallo,
vorab - mich interessiert NUR die rechtliche Lage - dass ich auch wenn nicht Pflicht, ich einen bereitstelle steht für mich außer Frage.
Also. Mietshaus aus 1976 mit 3 Parteien in Hessen. Im Keller ist eine Ölheizung (Tank ist draußen). Vor der Feuertür war früher immer ein Feuerlöscher.
Diesen will ich nun ersetzen und würde gerne wissen, welche Vorschriften es gibt.
a) Muss ich überhaupt (falls nein hätte ich schonmal die Wahl der Größe etc.)
b) falls ja - welche Kriterien muss der erfüllen - es gibt hier diverse Größen etc
c) Sind Kosten für Anschaffung und/oder Wartung umlagefähig
Danke