Wasseruhren wurden nicht abgelesen. Trotzdem Nebenkostenrechnung mit Wasserverbrauch. Wie soll ich verfahren?

Hallo Allerseits,

die Nebenkostenrechnung 2016 (September bis Dezember, da September erst zugezogen) meiner Wohnung ist nun da.

Vor circa zwei Monaten sollte der Ablesedienst die Wasseruhren ablesen. (Habe noch die Karte als Nachweis hier liegen.) Der Ablesedienst war vor Ort. (Auto vor dem Gebäude.) Und wir Mieter (über 120 in diesem Gebäude) sollten von 8 bis 16 Uhr zu Hause sein. Gesagt, getan. Doch der Ablesedienst war NIRGENDS. Ich hatte andere Mieter gefragt, "ob die schon bei ihnen waren", aber nein, waren sie nicht.

Jetzt habe ich dem Vermieter gefragt, wie wohl die Nebenkostenrechnung erstellt werden kann über den "Wasserverbrauch", wenn der Ablesedienst doch gar nicht in den Wohnungen war. Die Antwort folge prompt per E-Mail, dass "die Wasseruhren per Funk ausgelesen werden können." Meine Meinung: Ist gelogen bzw. stimmt nicht. Es sind analoge Wasseruhren. Kein Funk-Verteiler ist im Flur angebracht. Und als ich vor Wochen den Vermieter darauf ansprach, dass der Ablesedienst nicht vorbeigekommen war zum Ablesen der Wasseruhren, war kein Wort davon zu hören, "dass es per Funk abgelesen" wird.

ICH (!) bin der Ansicht, dass also der Ablesedienst sich nicht die Mühe machen wollte/will, bei jedem Mieter manuell die Wasseruhren abzulesen, da viele Leute hier Studenten sind und selbstverständlich tagsüber auch nie da sind bzw. sein werden. Das ist Einerlei. Aber mir geht es darum, dass ich es einfach nicht über mich erbringen kann, dass diese Frechheit so abgezogen wird.

Wie soll ich damit umgehen eurer Meinung nach?

Am liebsten würde ich ja jetzt Folgendes tun:

A) Ablesedienst anschreiben und "nachhaken". (Fragen, wie sie den Wasserverbrauch ermitteln. Vorerst gar nicht erwähnen, dass sie gar nicht bei mir in der Wohnung waren.)

Wenn ich es schriftlich habe, dass "eigentlich (typisch Deutsch! - "eigentlich"!) die Wasseruhren abgelesen werden müss(t)en, um den Verbrauch zu bestimmen", dann müss(t)e ICH

B) Zum Anwalt rennen. So einfach sehe ich das.

Wie seht IHR das?

PS: Ich bin AUCH Deutscher. Aber ich will damit nur darauf abzielen, dass hier solche Sachen doch "nur" aus Bequemlichkeit abgezogen werden. Hier wird der Wasserverbrauch (meiner Meinung nach) GESCHÄTZT und weil KEINER HINTERFRAGT, hält jeder seinen Sappel!! Ich finde, das geht so nicht. Ich will dem auf den Grund gehen. Ich bin mir zudem ziemlich sicher, dass diese analogen Wasseruhren keine FUNK(!)VERBINDUNG senden, da kein Funk vorhanden ist. Ich kenne diese Funkuhren für Wasser. Die haben aber ein DIGITALES Display und sehen ganz anders aus,als diese großen, runden, "alten" analogen Wasseruhren mit Metall drumherum.

Freu mich auf Antworten. Wenn Fragen sind, einfach fragen. Freue mich auf jede gute Antwort.

Mietrecht, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Mietnebenkosten - Schlüssel + Grundsteuer?

Hallo zusammen,

anbei zwei Bilder von Nebenkostenabrechnungen der Jahre 2015 und 2016.

Vorausgeschickt - Mietwohnung, 104 m², 9 Parteien im Haus, gesamt 746 m², bis 2015 im Eigentum einer Erbengemeinschaft, ab 2016 in eine WEG umgewandelt. Etwa die Hälfte der Parteien sind Mieter.

Jetzt die Fragen bzw. die Ungereimtheiten:

(1.) In 2015 wurde eine Grundsteuer von 335,09 € abgerechnet. (Normal in den Vorjahren um die 50 €). Der Betrag ist offensichtlich falsch und deckt sich auch nicht mit anderen Mietern des Objektes. Auch die Kommune weiß davon nichts. (6,5-fach höher?)

Kann man da jetzt noch erfolgreich Einspruch erheben? (Oder verfristet? Die Abrechnung 2015 ist datiert auf den 08.08.2016. Bezahlt ist alles.)

(2.) In 2016 werden die Verteilerschlüssel wohl auf MEA (Miteigentumsanteile der WEG) abgestellt. Auch ist ein Schlüssel komplett geändert worden.

2.1 Ist so eine Umstellung (zum Nachteil) zulässig? (Nur weil die WEG es gerne so hätte.) Warum einmal gesamt 1000 MEA und andermal gesamt 990 MEA?

2.2 Weiß jemand von Euch was "Eigentumsanteil o. GA" bedeutet? (Garage macht keinen Sinn.)

2.3 Der Allgemeinstrom wurde immer pro Partei berechnet (1/9), nun nach MEA? (Die drei größeren Wohnungen haben jetzt den Nachteil - und der ist nicht unerheblich.) Ist das zulässig?

Im Voraus für Eure Hilfe besten Dank

Gruß Dietmar Bakel

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Miete, Mietrecht, Abrechnung, Betriebskosten, Grundsteuer, Mietnebenkosten, Nebenkosten

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