Hallo liebe Anwälte und Rechtskundige unter euch ;),

ich bin Anfang Januar in eine WG (insgesamt 3 Mieter) eingezogen. Bei meinem Vorstellungsgepräch ging es auch um eine Ablösezahlung von 300 Euro an die Mieterin, deren Zimmer ich übernommen hab. Hierzu gibt es lediglich eine mündliche Vereinbarung, kein expliziter Kaufvertrag. Ich habe im guten Glauben, die 300 Euro hingenommen und eine SMS bestätigt leider auch, dass ich über die 300 Euro als Ablöse Bescheid wusste, als ich eingezogen bin. Nun, da ich eingezogen bin, ist mir jedoch aufgefallen, dass die 300 Euro Ablöse in keinerlei Hinsicht rechtfertigbar sind, da der Wert innerhalb der Wohnung ziemlich sicher niedriger ist und sich zudem noch auf 3 Mieter aufteilt. Ich habe das Geld daher noch nicht überwiesen. Wie ist nun die rechtliche Grundlage? Muss ich das Geld überweisen? Wie kann ich weiter vorgehen, sodass ich keine rechtlichen Schwieigkeiten bekomme und welche Möglichkeiten habe ich das Geld zurückfordern zu können?

Vielen Dank für die Hilfe.

Viele Grüße Luxman