darf ich als aktueller mieter eine selbstauskunft an nachmieter austeilen?

hallo und einen schönen sonntag vormittag,

ich hoffe das sich einige leute finden werden die vielleicht schon einmal in einer ähnlichenn situation waren - oder sich einfach auskennen.

wir haben von unserem vermieter die zusage bekommen, uns um einen nachmieter zu kümmern. allerdings hat er uns keine angaben dazu gemacht, wie wir die nachmieter an ihn präsentieren sollten.

wir haben zum beispiel keine selbstauskunftsformulare bekommen, welche wir an den vermieter weiterleiten könnten.

meine vorstellung währe die, das ich nun ein selbstauskunftsformular vorbereite (ähnlich welchen, die man von maklern bekommt) und dieses den nachmieter-interessenten zum ausfüllen gebe. danach würde ich diesen formulare an meinen momentanen vermieter senden.

nun frage ich mich aber, ob ich als privatperson das recht habe, potetielle nachmieter nach ihrem netto-einkommen, bzw. arbeitsplatz zu fragen - darf ich das oder darf das nur der vermieter?

ebenfalls haben wir noch eine schöne einbauküche in der wohnung für die wir gerne einen fairen abstand nehmen würden - wenn sich der nachmieter bereit erklärt diese küche zu übernehmen müsste ich dies schriftlich vereinbaren? nicht, das sich der nachmieter später nicht mehr an die "übernahme der küche" erinnern kann ....

wir suchen einen nachmieter, damit wir früher aus dem mietvertrag herauskommen - unserem mieter ist es egal ob wir früher herauskommen - hauptsache er bekommt sein geld - aber er stellt uns frei einen nachmieter zu stellen.

wenn wir mit dem nachmieter den folgenden monat als einzugsdatum besprechen - und er aber später mit dem vermieter einen späteren zeitpunkt ausmacht - habe ich dann als nachmieter noch irgendwelche rechte?

diese frage stelle ich da bekannte einen nachmieter ab april gesucht haben - der nachmieter zusagte und später aber zum vermieter sagte er könne erst ab mai. da es dem vermieter egal war wer ab wann miete zahlt mussten die mieter noch einen monat länger miete zahlen -

wäre es vielleicht doch sinnvoller einen makler einzustellen der sich mit solchen sachen auskennt??

würde mich sehr über antworten freuen, vielen dank!

Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, Nachmieter
Mängel nach Wohnungsübergabe (Wasserschaden)

Hallo!

Mein Mietvertrag lief noch bis zum 30.09. Nun hat mich der Nachmieter gefragt, ob er auch schon vorher einziehen kann. Am besten so schnell wie möglich. Nun habe ich mit dem Nachmieter vereinbart, dass er zum 3.9. schon in die Wohnung kann, mir dann aber keine Zeit mehr zur Renovierung bleibt.

Es wurde also vereinbart, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wird. Der Nachmieter hat also ein Übernahmeprotokoll unterzeichnet, in dem keine Mängel festgehalten wurden und er angibt, die Wohnung in einem renoviertem Zustand erhalten zu haben.

Nun habe ich einen Anruf von einem Juristen bekommen, der mir schilderte, dass bei dem ersten Duschen erhebliche Mängel festgestellt wurden. Und zwar sollen die Fugen der Duschfliesen undicht sein, dadurch soll ständig Wasser ausgetreten sein und die eine Badezimmerwand durchnässt haben. Somit sammelt sich nach seinen Angaben Schimmel an der Wand. Nun soll das Wasser auch unter dem Laminat im Wohnzimmer gekommen sein, was auch beginnt zu schimmeln. Zudem vermutet er, dass auch die untere Etage davon betroffen sein könnte.

Mir bleibt ja noch fast eine Monatsmiete aus. Da hat der Jurist vorgeschlagen, dass der Nachmieter einen Betrag von 50€ zahlt anstatt der gesamten verbleibenden Monatsmiete, dadurch wäre ich "aus dem Schneider" mit dem Nachmieter. Mir schwebten die gesamten Renovierungskosten vor, also schien ich erst nicht abgeneigt.

Aber nach einem Anruf bei dem Vermieter bin ich jetzt etwas verwirrt, denn dieser bestätigte nur eine defekte Fuge, durch die Wasser trat. Das wurde aber vom Vermieter sofort repariert. Mit dem Laminat hätte ich nach seiner Aussage nichts zu tun.

Nun meine Fragen: In wiefern kann ich für den Schaden belangt werden nach der Übergabe? Bin ich da jetzt vielleicht dran schuld, dass sich da Schimmel gebildet hat und muss ich dafür aufkommen? Mir war der Schaden bei Übergabe definitiv nicht bekannt.

Der Jurist meinte zudem, dass er das Übernahmeprotokoll so wie es unterschrieben wurde, widerruft. Kann er das überhaupt? Habe ich noch Anspruch auf die ausbleibende Miete?

Vielen Dank schonmal im vorraus für eure Meinungen.

Miete, Schimmel, Mietrecht, Übergabeprotokoll, Wohnungsübergabe, Nachmieter
Nachmieter bemängelt die Wohnung

Ich und mein Ehemann haben unsere alte Wohnung zum 30.04.12 gekündigt und sind bereits schon zu, 23.04.12 ausgezogen, da unsere neue Wohnung schon bezugsfertig gewesen ist. Wir haben uns selbst um eine Nachmieterin gekümmert. Diese hat ihre Wohnung ebenfalls zum 30.04.12 gekündigt und wir haben ihr die Schlüssel am 23.04.12 übergeben. Am 18.04.12 war mit der Mitarbeiterin der Genossenschaft die Wohnungsübergabe. Hier wurde im Protokoll festgehalten, dass sie Nachmieterin die Wohnung, wie gesehen übernimmt. Zudem wurde festgehalten, dass die verlegten Fliesen, sowie das Laminat und die Tapeten übernommen werden. Seperat haben wir uns darauf verständigt, dass wir die farbigen Wände wieder weiß streichen und die Wände die sie so halten wollte, so belassen wie sie waren. Da wir nun es der Nachmieterin schnell möglich machen wollten, die Wohnung zu beziehen, haben wir die Wände weiß gestrichen und die Wohnung gesaugt und somit besenrein übergeben. Nunmehr bekomme ich gestern eine SMS, worin steht, dass wir doch die Löcher hätten zuspachtel sollen und ebenso wäre sie davon ausgegangen, dass wir die kompletten Zimmer weiß streichen und nicht nur die farbigen. Sie würde das nun selbst machen und dann die Rechnung uns zukommen lassen. Auch wenn ich finde,dass dieses einfache SMS schicken sich nicht gehört, habe ich angeboten, dass wir die noch fehlenden ausführen würden. Löcher zuspachteln und die fehlenden Wände streichen. Daraufhin kam keine Antwort mehr zurück, somit bietet sich mir auch nicht mehr die Möglichkeit, das noch zu erledigen.

Zudem meint sie, es wäre rechtlich so geregelt, dass ihr die letzte Woche im April zum Einzug zustünde! Ist das wahr? Ich habe doch bis zum 30.04. die Miete bezahlt, auch wenn ich schon zum 23.04. fertig mit meinem eigenen Umzug war.

Da es nun alles nicht im Protokoll der Wohnungsverwaltung aufgelistet war und sie die Wohnung, lt. Protokoll " wie gesehen übernommen hat" , bin ich nachträglich noch für die Reperaturen zuständig?

Danke für eure Infos

Mietrecht, Reparatur, Übergabeprotokoll, Nachmieter
Kann man als WG einen Nachmieter für ein Zimmer ablehnen?

Hallo Leute, einer meiner Mitbewohner möchte gern ausziehen und sucht nun für sein Zimmer einen Nachmieter. Grundsätzlich kein Problem, aber auf erneute Nachfrage, ob er denn wenigstens einen suchen würde, der in unsere WG passt, meint er lediglich und nachdrücklich immer wieder, dass ihm vollkommen egal sei, wer hier einziehen würde und dass ihn unsere Wünsche dabei nicht im geringsten tangieren. Er möchte lediglich sein Zimmer los werden und auch die somit verbundenen Kosten. Wir wohnen hier in einer 4er WG in einem sanierten Altbau und da ich und ein Kumpel hier wohnen, kommen nahezu jedes Wochenende unsere gemeinsamen Freunde und chillen hier, hören laut Musik etc. Das war bisher kein Problem, weil das mit allen Parteien vorher abgeklärt war und keiner dagegen Einwände erhob. Nun ist es allerdings so, dass ich das bei einem etwaigen Nachmieter ja gar nicht einschätzen kann. Da heute auch noch ein Mädchen vorbei kommt, um sich die Wohnung anzusehen und alle Mitbewohner außer demjenigen, der ausziehen möchte, nicht Zuhause sind, würden wir unsere potenziuelle Mitbewohnerin gar nicht einmal sehen! Das kann doch nicht sein, oder? Ich denke schon, dass eine Frau mit den Zust#änden in einer reinen Männer-WG und den wochenendlichen Gepflogenheiten Probleme hätte und wir wissen ja nicht einmal, ob sie zu uns passt und daher würde ich gern wissen, ob man da irgendwie ein Veto einlegen kann. Mit Mietrecht kenne ich mich leider überhaupt nicht aus, kann euch nur informieren, dass mein Kumpel, der sich gerade bei einer Weiterbildung befindet, der Hauptmieter der WG ist. Ich habe ihm mal geschrieben, dass er doch bitte heute Abend den Vermieter anrufen und sich ekrundigen soll. Kann mir vielleicht trotzdem jemand Infos geben, was ich/wir in dieser Situation für Rechte und auch Pflichten haben? Ich danke schon einmal recht herzlich für eure Hilfe!

MfG

wohnen, Mietrecht, WG, Nachmieter
Übergabe der Mietwohnung - im Anschluß Probleme mit dem Nachmieter

Hallo Zusammen,

ich war 2Jahre Mieter einer kleinen 1-Zi-Whg. Ich habe die Whg gekündigt u selbst für Nachmieter gesorgt. Dieser Nachmieter wurde über eine Privatvermittl.von einem Bekannten von mir gefunden. Noch bei Besichtigung der Whg habe ich mit dem neuen Nachmieter eine Übernahmevertrag von diversen Gegenständen in der Whg abgeschlossen. Auch wurde zwischen meinem Bekannten und dem NM ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen über die Privatvermittlung u zu zahlende 500€ dafür. Am SA war die Übergabe. VM, NM und ich waren anwesend.Die Whg wurde von mir weiß gestrichen und alle konnten sich über einen EIndruck der Whg verschaffen.Es wurde ein Übergabeprotokoll geschlossen auf dem der VM,NM und ich unterschrieben haben.Am SO erreichte mich eine mail von dem VM mit einer großen Beschwerde des NM über angeblichen schlechten und schmutzigen Zustand der Whg.Es handelt sich um Mängel wie Fliesen gesprungen,Küchenarmatur lose,Duschstange locker etc.. Nun gibt der NM an, weder die Vermittlungsgebühr noch das Geld für die zu übernehmenden Dinge zu zahlen.Beide Sachverhalte sind doch völlig unabhängig von dem Zustand der Whg?! NM setzt nun Frist, dass heute oder morgen die Sachen abgeholt werden müssen,ansonsten werden sie entsorgt.Muss ich trotz Ü-Protokoll für die Mängel jetzt noch aufkommen?Dafür ist doch eine Übergabe da?! +kann NM sich jetzt weigern zu zahlen?

Mietrecht, Mangel, Übergabeprotokoll, Nachmieter, Vormieter

Meistgelesene Beiträge zum Thema Nachmieter