Mietvertrag vor Einzug kündigen?Drei Mieten zahlen? + nebenkosten (müllabfuhr etc.)?

Hallo! Ich habe letzten Monat einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben und leider jetzt bei den Renovierungsarbeiten gemerkt, dass diese Wohnung sehr viele Mängel hat und nicht meinen Vorstellungen entspricht. Ich weiß, ich war ziemlich voreilig und dumm. Die Beseitigung dieser Mängel würde mein Budget übersteigen, so dass ich zu dem Entschluss gekommen bin, die Wohnung wieder zu kündigen. (Rostwasser, seltsamer Geruch trotz Lüftens etc.) Ab dem nächsten Monat beginnt das Mietverhältnis. Bisher trage ich nur die Nebenkosten und renoviere. Einen Vertrag habe ich jedoch bei der Stadt noch nicht abgeschlossen (Gas, Strom). Ich weiß, dass ich erst offiziell nächsten Monat beide Schlüssel erhalte. Ich finde es aber trotzdem nervig, dass der Vermieter jeden Tag in diese Wohnung geht, alles kontrolliert und in meinen Sachen rumstöbert. Zudem dreht er an der Heizung herum, obwohl wir mündlich geregelt hatten, dass ich die Nebenkosten bereits trage. Aber dagegen kann ich wohl nichts machen. Nun aber meine eigentliche Frage: Um die Zahlung der drei Monatsmieten werde ich vermutlich nicht herum kommen?Außer der Vermieter ließe sich auf einen Aufhebungsvertrag ein oder?Wenn ich diese Wohnung niemals beziehe, wäre ich dann auch verpflichtet die vertraglich festgelegten Nebenkosten von 120 Euro für Wasser, Müllabfuhr, TV zu zahlen, obwohl ich diese niemals nutzen werde?Um Gas und Strom muss ich mich selbst kümmern. Könnte ich den Vertrag bereits beenden, da sowieso nieman der Wohnung ist und dies niemand nutzt?Über jede Art von Hilfe und Tipps wäre ich sehr dankbar!!!!Vielen Dank bereits!!

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Eigentümer baut Zaun um Mehrfamilienhaus (Mietrecht)

Liebe Community,

Ich bin im Juli in eine neue Wohnung gezogen, nach Einzug wurde ein Zaun um das gesamte Grundstück (Wohnanlage aus insgesamt sechs Mehrfamilienhäusern, keine Platte) gebaut. Generell gibt es zwei Eingänge auf das Grundstück, einen von der Straße aus, die auch die Adresse ist und einen von einer Kreuzungsstraße. Über den Kreuzungsstraßeneingang bin ich deutlich schneller an meinem Haus und muss keinen Umweg von knapp 300m gehen, der somit einen längeren weg zu ALLEN öffentlichen Verkehrsmitteln in der Umgebung darstellt.

Der "Seiten"Eingang war auch gleichzeitig Einfahrt zu den Mieterparkplätzen und meines Wissens nach auch die "Noteinfahrt", ein Feuerwehrwagen würde gar nicht mehr an die Wohnungen herankommen. Dieser Eingang war zunächst mit einem Schloss gesichert, für den nur die Mieter einen Schlüssel bekommen haben, die einen Stellplatz hatten. Seitdem war er immer abgeschlossen und es hing an Zettel daran "Eingang nur noch über Straße X sonst Mieterrechtliche Schritte". Inzwischen ist dieser Eingang mit einem dicken Fahrradschloss gesichert, zu dem meines Wissens niemand einen Schlüssel hat.

Meine Frage: Ist dies rechtlich zulässig? Habe ich recht auf einen Schlüssel, obwohl ich keinen Stellplatz habe? Darf der Vermieter einfach einen Zaun bauen und den Leuten einen Weg vollkommen versperren. Zusätzlich erschließt sich mir der Zweck dieses Zaunes nicht, da die Gegend nicht grad unsicher ist.

Vielen Dank für eure Antworten und viele Grüße J.

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