Darf mein Vermieter auf meinen Balkon, wenn die Terrasse nur so begehbar ist?

Ich habe eine Frage, wir haben im Februar eine Wohnung angemietet, beim Beischtigungstermin wurde uns zugesichert, daß die Terrasse, die nur über den Balkon zugänglich ist und direkt vor unserem Wohnzimmer liegt - nur für uns ist. Daher haben wir den Vertrag unterschrieben und leider nicht mehr vorher gelesen, da wir vertraut haben. Nun steht da, die Terrasse ist für alle Hausbewohner - 5 Wohneinheiten! Nur - die Terrasse ist nur über unseren Balkon begehbar, der allerdings auch übers Treppenhaus erreichbar ist, weil auch bei der Nachbarwohnung keine Abtrennung angebracht ist.Mit anderen Worten - man läuft erst entlang der Nchbarwohnung, kann da in alle Fenster schauen und kommt dann um die Ecke, schaut in die Terrassentüre der Nachbarwohnung und dann in unsere Türe und ins große Blumenfenster. Die Terrasse ist direkt vor unserem Wohnzimmer, d.h. ich hätte die Leute vor meinem Wohnzimmer sitzen, jeder kann mir in die Fenster und die Balkontüre schauen, denn einen direkten Zugang habe ich ja - über einen kleinen Balkon! Bisher war dieser Zugang offen, vom Vermieter selbst so gemacht, um die Terrasse war auch erst im Frühjahr ein Geländer gemacht worden ! Das heißt, für uns war Terrsse und Balkon eine Fläche, allerdings vom Balkon zur Terrasse eine Stufe! Gestern nun kamen wir von einer Beerdigung zurück - früher als wir von der Arbeit zurückgekommen wären - und wir sahen nur noch unseren Vermieter ins Auto steigen und abfahren. Als wir in unsere Wohnung kamen und ins Wohnzimmer sahen, hätte uns fast der Schlag getroffen - plötzlich hat unser Balkon ein Gländer zu der Terrasse hin und nur noch einen ganz schmalen Durchgang! Diese Türe ist nach innen - also in unseren Balkon - zu öffnen. Dies wiederum heißt, jeder der die Terrasse benutzen will, muß fast über meinen halben Balkon! Nun meine Fragen: 1. Darf der Vermieter überhaupt ohne meine Wissen auf den Balkon, der ja zu meiner Wohnung gehört - auch wenn er noch durch einen anderen Zugang zugänglich ist? Wo ist da der Schutz der Privatsphäre? 2. Darf er ohne unser Wissen einfach so dieses Geländer anbringen? Dadurch habe ich kaum noch Platz - einen Tisch kann ich nicht mehr stellen! Beim Vormieter war das kein Problem und wurde sogar vom Vermieter noch erweitert! 3. Meine Gartenmöbel, die um den Tisch standen - wo jetzt das Geländer steht - es ist ein richtiges schweres massiv-Holz, ziemlich breit und nimmt sehr viel Platz weg - wurden einfach auf die Terrasse gepfeffert, es sah aus wie auf einem Schrotthaufen, auch die Auflagen waren dabei und ein alter PC-Stuhl, auf dem direkt an der Mauer am liebsten meine Katze sitzt, stand dort draußen. D.h., hätte es geregnet, wäre alles nass gewesen, wir sind erst am Samstag aus dem Urlaub zurückgekommen, wäre dies früher gewesen, hätten wir es erst nach 2 Wochen bemerkt und alles wäre kaputt gewesen. 4. Muss ich dulden, daß ich beim Balkonblumengiessen nass werde? Diese sind vom Vermieter aussen an den Balkonen angebracht worden und werden extern versorgt!

Mieter, Mietrecht
Vermieter will mündliche Absprache nicht halten. Was nun?

Guten Tag und schon mal danke für die Hilfe.

Ich habe folgendes Problem. Zum Einzug, damit wir die Wohnung überhaupt zu dem Preis nehmen, sagte uns der Vermieter Anfang des Jahres zu, dass wir ein Stück Garten bekommen und eine Treppe um diesen nutzen zu können.

Das Stück Garten haben wir bekommen. Es ist für uns momentan allerdings nicht richtig nutzbar. Wir müssen momentan erst durch den Garten des Mitmieters oder über den Zaun steigen , dann noch auf die andere Seite des Hauses laufen und durch 2 Eingangstüren und die Treppe hoch nur wenn wir was vergessen haben oder mal "wohin" müssen. Mit der Treppe wäre das alles kein Problem, die sollte von unserem Balkon direkt in unseren Garten führen (das wirkliche Versprechen war ein Durchbruch und wir sind dem Vermieter schon entgegen gekommen mit dem Balkon).

Jetzt hat sich herausgestellt, dass es so wie unsere Vermietung das plante nicht geht. Viele Leute haben sich in unserer Stadt Marmortreppen als Nottreppen genehmigen lassen uns selbst das Metallteil das uns reichen würde kommt nicht mehr durch. Also muss ein Statiker kommen und das kostet Geld. Jetzt schiebt man das ganze schon seit Monaten vor sich her und sagt nur "Es dauert noch alles zu klären". Für mich klingt das eher nach " Mal schauen wann dem Deppen das mit der Treppe egal ist". Ich zahle allerdings nicht gerade wenig Miete und habe keine Lust mehr mich weiter vertrösten zu lassen.

Was kann ich also machen? Mündliche Versprechen, zumal sie nicht mehr bestritten werden können da ja alles schon in Planung war und bei mehreren Leuten auf dem Tisch lag, sind wie ich gelesen habe bindend. Kann ich die Miete kürzen bis mit dem Bau begonnen wird? Lohnt sich in diesem Falle der Mieterbund oder was kann ich da noch alles machen?

Mit freundlichen Grüßen S.K.

Mieter, Mietrecht, Ansprache, mietkuerzung
Kann der Vermieter Hausmeisterkosten erhöhen - trotz vereinbartem Betrag im Mietvertrag?

Liebe alle,

ich brauche sehr dringend eure Hilfe. Ich habe auch schon ausgiebig gegoogelt, aber nichts Passendes gefunden. Hier die Hintergrundinfos, für Antworten bin ich sehr dankbar!


Wir sind im Oktober 2010 in unsere Wohnung eingezogen und haben einen Mietvertrag unterschrieben, in dem neben der Kaltmiete und den Nebenkostenvorauszahlungen auch noch 20€ Hausmeisterkosten vereinbart sind. Zusätzlich ist im Mietvertrag eine Staffelmiete vereinbart.

Im ersten Jahr haben wir ganz normal die 20€ zusammen mit der Warmmiete bezahlt. Danach kam die Nebenkostenabrechnung und die Mieterhöhung gemäß der Staffelmiete. Ab diesem Zeitpunkt hat der Vermieter aber 25€ Hausmeisterkosten berechnet. Uns ist das nicht aufgefallen (haben den Mietvertrag ja nicht auswendig gelernt) und wir haben im 2. Jahr also die 5€ mehr bezahlt. So war es auch im Jahr danach. Mit der aktuellen Nebenkostenabrechnung ist uns das aber aufgefallen. Wir haben also zwei Jahre lang monatlich 5€ zu viel für unseren Hausmeister bezahlt und wurden vom Vermieter auf diese Erhöhung auch nicht aufmerksam gemacht. Auf Nachfrage hat er gemeint, dass sich die Kosten erhöht hätten, weil die arme Frau ja sowieso schon beinahe für umsonst arbeiten würde.

Meine Frage: Kann der Vermieter die Hausmeisterkosten so einfach erhöhen, obwohl diese vertraglich festgelegt sind? Spielt es eine Rolle, ob er uns vorher darüber informiert hat oder nicht? Und können wir die zu viel bezahlten 120€ zurückfordern?

Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag

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