Schäden am Laminat(falsch verlegt?) Kaution?

Hallo,

derzeit bewohne ich eine Wohnung für ein Praktikum. Ich habe hier 14 Wochen gewohnt, also nicht allzu lange. In meinem Zimmer liegt ein (anscheinend! - ich bin mir da sehr unsicher) neu verlegter Lamitnat Fußboden.

Der Boden hier in der Wohnung ist ziemlich krumm und schief, und das Laminat eher dürftig darüber gelegt. Jetzt ist, soweit ich das erkennen kann ein Brett hochgerutscht. Dort wo das Brett hochgerutscht ist, guckt, das Laminat hervor und eine Kante ist sichtbar. Zusätzlich ist an der Kante eine Beule.

Was ich absolut nicht weiß, ob dieser Mangel durch mich entstanden ist. Ich habe es erst bemerkt, als ich mein Bett abgebaut habe und jetzt graut es mir natürlich vor der Abnahme. Fakt ist: Das Laminat ist mit SIlikon so verklebt, dass es quasi mal in der Luft gehangen hat, ist also nach allen Regeln der Kust bescheiden verlegt worden!

Kurz zusammengefasst sind meine Probleme. 1. Schaden am Laminat 2. Keine Ahnung, ob ich dafür verantwortlich bin.

Ein richtiges Übergabe Protokoll gab es nicht. Ich habe in aller Eile ein paar Mängel, die mir als erstes ins Auge gestochen sind, hinten auf den Mietvertrag geschrieben... allerdings ist das zimmer sehr alt und es gibt quasi überall Mängel; sprich: Mit allen könnte ich Seiten füllen. Der Boden ist mir damals, soweit ich mich erinnere, nicht aufgefallen.

Was mache ich jetzt, wenn meine Vermieterin den Schaden von mir erstattet haben möchte? Wäre das Laminat korrekt verlegt worden, wäre es nie zu dem Schaden gekommen - ganz davon abgesehen, ob ich es jetzt war oder nicht! Wie steht es, um die Beweispflicht? Muss ich beweisen, dass ich es nicht war?

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Kaution, Vermieter
Wie bekomme ich diese Tür als Mieter spinnendicht ohne dass es bescheuert aussieht?

Ich habe eine kleine Arachnophobie. Daher und weil ich Fliegen, Mücken etc. pp. nervig finde, hatte ich mir früher in meinem Kinderzimmer ein Fliegengitter vor das Fenster machen lassen. Seit dem hatte ich nie wieder ein größeres Insekt in meinem Zimmer, außer vielleicht eine Fliege, die mir durch die Türe gefolgt war.

Seit über einem halben Jahr habe ich eine neue Wohnung. Parterre ist lediglich ein kleiner Abstellraum und eine Türe zu einer Garage, die aber von einem Nachbarn genutzt wird (ich habe nur den Eingang Parterre, weil ich über einer Garage und einer Tordurchfahrt wohne). Daher ist sie immer verschlossen. Es ist eine solige Metalltüre, wie man sie öfter in Kellerräumen oder eben Garagen findet. Allerdings habe ich das Gefühl, dass die oben und unten nicht sonderlich dicht ist.

Auch nachdem ich an allen Fenstern Fliegengitter aufgehängt habe, habe ich noch immer eine Spinnenplage, die wohl auch nervig wäre, hätte man keine Arachnophobie. Da es nicht mehr viele Möglichkeiten gibt, wo Insekten eindringen können, es nur Spinnen sind und es eine Tür zu einer Garage ist, vermute ich, dass die Tür das Leck ist.

Lange Rede kurzer Sinn. Würde ich den Türrahmen mit Panzerband abkleben, fragt mich mein Vermieter wohl nach dem Verstand und nebenbei würde es dämlich aussehen. Hat jemand eine Idee, was ich oben und unten am Türrahmen anbringen kann, damit ich enspannter wohnen kann oder einen anderen Rat?

wohnen, Insekten, Mieter, Spinnen
Mieter stellt Schuhe vor dem Wohnungseingang. Ist das für Vermieter verbietbar?

Hallo,

In meinem Mehrfamilienhaus stellt ein Mieterpaar Schuhe in der Nähe der Wohnungstür. Es handelt sich um das Dachgeschoss. Der Bereich vor der Wohnungstür ist ca. 2qm groß, wobei 1 qm durch drei Wände abgedeckt sind, und nur dann sichtbar ist, wenn man direkt vor der Wohnungstür steht. Das heisst, wenn man die Treppe hochläuft, sieht man nicht sofort den einen Quadratmeter, wo die Mieter ihre Schuhe ablegen.

Sonst habe ich nichts gegen sie einzuwenden, da sie sich gut verhalten, und kleinlich möchte ich nicht sein. Aber leider, denke ich, haben sie mich nicht gefragt, ob sie den Bereich nutzen dürfen und die Schuhe, wie sie abgestellt sind, sind manchmal durcheinander. Wie schon geschrieben, man sieht diese Unordnungs nur wenn man den Bereich vor der Wohnungstür betritt und nach links schaut. Letzten Endes gehört der Bereich ja auch zum Treppenhaus.

Kann ich als Vermieter von heute auf morgen verbieten, dass sie den Bereich für sich beanspruchen? Ich könnte ja hingehen und eine Tür einbauen, die ich verschliesse, um dort Besen usw. abzustellen, wenn ich es auf die harte Tour mache.

Klar muss man auch das sonst positive Verhältnis in Betracht ziehen, das ich nicht ändern möchte. Ich weiss, dass es viel schlimmere Sachen gibt, die Mieter tun können und dies hier vielleicht noch in die Kategorie Luxusproblem gehört.

Perfekt wäre gewesen, wenn sie mich vorher gefragt hätten. Einmal habe ich denen schon gesagt, dass sie für Ordnung in dem Bereich sorgen sollten.

Haus, Mieter, Mietrecht, Vermieter
Schaden Mietwohnung - Waschdecken Absplitterung. Muss ich ein neues Waschbecken bezahlen?

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem:

ich bin im November in eine Wohnung eingezogen, in der es ein neues Bad gab. Leider ist mir beim Einzug ein kleiner Schaden am Waschbecken passiert. Eine kleine Absplitterung von ca. 10,00 mm x 1,50 mm (s. Bild).

Mein Vermieter möchte jetzt von mir ein ganz neues Waschbecken ersetzt bekommen, für 170,30 €.

Meiner Versicherung möchte ich den Schaden nicht melden. 1.) Habe ich eine Selbstbeteiligung von 150,00 € und möchte wegen 20,30 € keinen Schaden melden und 2.) Sehe ich es persönlich auch nicht ein, ein ganzes Waschbecken zu bezahlen, bei so einem Schaden…

Der Schaden lässt sich wahrscheinlich mit entsprechendem Reparaturset problemlos beheben. Darf ich das noch machen oder muss ich den Schaden jetzt so lassen, falls es irgendwann noch zu Problemen oder zum Rechtsanwalt geht?

Zudem bezweifle ich das er das Waschbecken wirklich austauscht. Sollte er recht haben und von mir dafür 170,30 € bekommen müssen, dann steht mir das Waschbecken doch zu oder? Schließlich habe ich es damit bezahlt?!

Ich habe ja nichts gegen einen Anteiligen Abzug, schließlich habe ich den Schaden ja irgendwie verursacht, aber einen ganzen Waschbecken zu ersetzen, sehe ich nicht ein.

Kennt sich damit jemand aus? Ist das wirklich berechtigt? Kann mir jemand Urteile oder Gesetzesauszüge dazu nennen?

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Wohnung, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Schaden
Nachtrag zu einem Mietvertrag mit drei Hauptmietern

Hallo,

Die Situation

Ich wohne in einer 85qm-Wohnung in München. Den Mietvertrag habe ich mit zwei Mitbewohnern vor rund drei Jahren unterzeichnet. Wir waren alle drei Hauptmieter. Seitdem haben meine Mitbewohner öfter gewechselt. Das ging immer recht problemlos - die Vermieterin (eine Stiftung) hat einen Nachtrag zum Mietvertrag aufgesetzt, den wir drei + der jeweilige Nachmieter unterzeichnet haben.

Nun ist vor einigen Monaten scheinbar eine neue Sachbearbeiterin bei der Stiftung am Werk. Vor zwei Monaten wollten meine beiden Mitbewohner wieder einmal ausziehen. Sie haben sich bei der Vermieterin erkundigt und ihnen wurde mitgeteilt, sie sollten ihren Teil des Mietvertrages kündigen - für Nachmieter würde es dann wieder einen Nachtrag zum Mietvertrag geben. Entgegen der mündlichen Aussage widersprach die Vermieterin dann aber schriftlich, auf die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zu verzichten.

Nun sind meine beiden neuen Mitbewohner bereits eingezogen und für eine liegt seit Mitte April der Nachtrag zum Mietvertrag unterschriftsbereit vor. Da der aber erst ab dem 1. Juli gilt, wollte sie mit der Unterzeichnung noch warten. Mein zweiter Mitbewohner kann erst ab dem 1. August einziehen, deswegen gibt es auch noch keinen Nachtrag.

Heute, also etwa 3 Wochen vor dem 1. Juli, bekomme ich einen Brief der Vermieterin, in dem sie den bereits geschickten Nachtrag für nichtig erklärt und darum bittet, ich möge die Wohnung als alleiniger Hauptmieter anmieten und Untermietverträge mit meinen Mitbewohnern abschließen und der Vermieterin zusenden.

Das Problem

Aus verschiedenen Gründen bin ich von dieser Bitte nicht begeistert. Ich möchte nicht alleine verantwortlich sein für die gesamte Wohnung, ich möchte meinen Mitbewohnern gegenüber nicht als Vermieter auftreten müssen und ich möchte, dass meine Mitbewohner hier wohnen bleiben können, wenn ich mal die Wohnung verlasse.

Die Fragen

  1. Ist es überhaupt rechtens, wenn Hauptmieter einzeln ihren Namen aus einem gemeinsamen Mietvertrag kündigen?

  2. Wenn ich der Bitte nicht entspreche, was ist dann? Meine Mitbewohner haben ja gekündigt, also steht ab dem 1.8. nur noch mein Name im Mietvertrag. Aber ich habe doch nie zugestimmt, alleiniger Hauptmieter zu sein...

  3. Kann ich von der Vermieterin verlangen, Nachträge für meine beiden neuen Mitbewohner zu erstellen? Meinetwegen können sie diese Praxis ja in Zukunft verbieten, aber in der jetzigen Situation erscheint mir das fies.

  4. Kann man einen bereits abgeschickten Nachtrag für nichtig erklären, ohne zunächst eine Frist zu setzen? (wahrscheinlich ja, aber sicherheitshalber frage ich mal nach)

Vielen Dank und entschuldigung, dass es so viel Text ist

Mieter, Mietrecht, Vermieter
Mietrecht: Wer ist für die Fassade zuständig?

Eigentlich kann ich es immer noch nicht glauben:

Wir haben fünf Jahre in einem Haus in Bayern gewohnt. Vor über einem Jahr sind wir ausgezogen. Mit dem Tag unserer Kündigung wurden wir scheinbar zum erklärten Feind unseres Vermieters.

Es gibt ein paar Dinge, die zu unseren Lasten gehen wie z. B. ein leichter Schaden auf der Arbeitsplatte in der Küche und ein paar Wasserflecken im Bereich von Zimmerpflanzen auf dem Parkett.

Nachdem wir ausgezogen waren, wollte er von uns eine schriftliche Zusage, dass wir sämtliche Schäden übernehmen. Der Mieterverein empfahl uns, ihn zu bitten, die entstandenen Schäden zu beziffern, was wir auch taten.

Bis gestern, also seit mehr als einem Jahr, haben wir nichts von ihm gehört. Natürlich haben wir uns Gedanken über unsere Kaution gemacht, sind aber zwischenzeitlich davon ausgegangen, dass er diese verrechnet hat, und wollten uns nicht weiter mit ihm anlegen. Lt. Mieterverein wa ja auch er derjenige der nun Stellung nehmen mußte.

Jetzt listet er auf: ca. 10.000 € für das Streichen aller Wände im Haus, weil mein Mann es nicht fachgerecht gemacht hätte. ca. 1.800,00 € für eine neue Arbeitsplatte in der Küche. ca. 400,00 € für das Reinigen von Lichtschächten

neben weiteren Kleinigkeiten der Hammer

ca. 24.000 € für das Entfernen der Rankbepflanzung (wilder Wein und teilweise Blauregen) am Haus und die Erneuerung der Fassade. Als wir in das Haus eingezogen sind, war es bereits von unten bis oben berankt, was wir und auch der Vermieter (hatte er ja schließlich selber gemacht) sehr schön fanden. Es war nie die Rede davon, dass wir hier schneiden o. ä. Dazu hätten wir uns auch nie verpflichtet, dann hätten wir das Haus gar nicht gemietet. Dafür braucht man nämlich ein Gerüst, da das Haus im Giebel ca. 10 m hoch ist.

Dann haben wir den Garten angeblich nicht ordnungsgemäß gepflegt, sodass er ihn komplett erneuern mußte incl Baggerarbeiten fü das Ausgraben von 3 Koniferen. Die hatten wir vor einen alten, häßlichen, stinkenden Komposter gesetzt, auch weil es nicht schön aussah.

Ich habe die ganze Nacht nicht geschlafen, mir ist übel. Das alles von der Seele zu schreiben hilft mir jetzt etwas.

Wer kann mir irgendetwas dazu sagen, raten o. ä.

Er hat natürlich anwaltliche Unterstützung.

Liebe Grüße Angie2805

Mieter, Mietrecht

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