Darf der Vermieter eine Einzugsgebühr verlangen?

Hallo, Ich bin angehender Student und will jetzt in eine Wohnung ziehen. Nach der besichtigung habe ich eine Reservierungsvereinbarung bekommen, ich muss 300€ bezahlen damit die Reservierung gültig wird, zur absicherung falls ich die Wohnung doch nicht nehme (was ich auch verstehe). Bei Vertrags abschluss bekomme ich das geld allerdings nicht herraus, sondern wird in eine Einzugsgebühr umgewandelt! Ist das rechtens?

Zitat aus der Reservierungsvereinbarung:

"Der Interessent wurde darüber aufgeklärt, dass die Wahl eines Wunschapartments nicht zwingend zu einem Mietvertrag über dieses Apartment führt. Die Vergabe der Apartments erfolgt durch VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH. Diese wird hiermit beauftragt, nach Maßgabe der vorstehenden Erklärungen einen Mietvertrag vorzubereiten und einen Termin für dessen Unterzeichnung zu vereinbaren. Die Reservierungsgebühr beträgt 250,00 € zzgl. der jeweils gült. ges. MwSt., gesamt 297,50 €. a) Kommt es zu einem Abschluss des Mietvertrages, entsteht ein Rückzahlungsanspruch des Interessenten. Gegenüber der Firma VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH schuldet der Interessent dann eine Einzugsgebühr in Höhe von 250,00 € zzgl. der jeweilig gültigen gesetzlichen MwSt. Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass aus buchhalterischen Gründen der Rückzahlungsanspruch hinsichtlich der Reservierungsgebühr und der Forderungsanspruch hinsichtlich der Einzugsgebühr gegeneinander verrechnet werden. Der Interessent schuldet die Einzugsgebühr als Abgeltung für den Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand der Firma VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH, welche sich verpflichtet, das Apartment tatsächlich zu übergeben mit allem damit verbundenen Aufwand. b) Kommt ein Mietvertrag nicht zustande, weil verfügbare Apartments nicht mehr vorhanden sind, erstattet die Firma VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH die Reservierungsgebühr an den Interessenten zurück. c) Kommt ein Mietvertrag, aus vom Interessenten zu vertretenden Gründen nicht zustande, (z.B. weil der Interessent sich anders entschieden hat) so verbleibt die Reservierungsgebühr bei der Firma VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH. Die Reservierung wird erst wirksam, wenn der o. g. Betrag auf dem folgenden Konto bei ... unter dem Verwendungszweck „Reservierungsgebühr CampusCity“ eingegangen ist, unter dem Vorbehalt, das zu diesem Zeitpunkt noch ein freies Apartment verfügbar ist."

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Immobilien, Mietvertrag
Darf ich nach 22 Uhr mit dem Hund raus?

Hallo,

wir haben eben ein Schreiben im Briefkasten gehabt, wo man uns hingewiesen hat ab 22 Uhr die Nachtruhe doch einzuhalten. So, da wir keine Musik o.Ä. anhaben können wir uns nur vorstellen, dass sie das Gassi gehen mit dem Hund meinen. Wir gehen abends/nachts nämlich immer nochmal raus, wenn wir ins Bett gehen. Somit haben wir unsre 8 Stunden schlaf und der Hund ebenfalls.

Wir wohnen im 2. OG, in einem Altbaumehrfamilienhaus. (nur noch ca. 5 Monate, dann ziehen wir zum Glück sowieso um). Das Haus ist leider etwas hellhörig, man hört sehr deutlich wenn sich Nachbarn unterhalten und im Treppenhaus gibt es eben nur eine Holztreppe.

Jetzt meine Frage, können die Mieter einem "verbieten" mit dem Hund nach 22 Uhr rauszugehen? Ich meine, was haben die für einen nutzen, wenn man morgens um 6 Uhr dann wieder Lärm veranstaltet und das auch am Wochenende? Und unsrer Meinung nach, handelt es sich nur um eine Familie die so dumm rum macht. Die neben uns, haben ein Kind und von daher sind die ebenfalls mit uns tolerant und die, die unter dem Nachbarn mit Kind wohnen, haben sich schon über das Kind damals beschwert und auch vorgestern über unsren Hund, weil er die Fußmatte vor derer Haustür betreten würde. Eine Nachbarin hat ebenfalls einen Hund und die, die ganz unten wohnen, haben sich ebenfalls noch nie beschwert.

Wer kann mir also eine Antwort zu dem Thema geben? Ich meine, wenn der Hund auch mal Durchfall hätte, kann ich ihm ja nicht verbieten rauszugehen bzw zu müssen.

Wohnung, Hund, Mieter, Mietrecht, Gassi, Mehrfamilienhaus
Vollmacht zur Wohnungsübergabe?

Hallo zusammen! :)

Das Thema ist nicht neu und ich habe mir bereits andere Beiträge durchgelesen, aber mein Fall unterscheidet sich leicht. Also, zum 31.07.2015 endet das Mietverhältnis für eine von mir gemietete Wohnung (Es war eine 2er WG, die nun mein Mitbewohner zum 01.08. alleine übernimmt). Aufgrund eines Jobwechsels musste ich ausziehen und bin nun auch zeitlich extrem eingeschränkt.

Ich hatte die Maklerin, die im Auftrag des Vermieters der Wohnung agiert, darauf hingewiesen und nun ist es tatsächlich so, dass ich den Übergabetermin in einer Woche definitiv nicht wahrnehmen kann, da ich beruflich unterwegs bin. Ich habe Sie daraufhin darüber informiert und darum gebeten, die Übergabe für mich zu übernehmen (sie würde eine Vollmacht von mir erhalten. Das habe ich vor einigen Jahren bei einer Wohnung ebenfalls mal die Maklerin machen lassen und es lief alles reibungslos.). Daraufhin antwortete Sie mir, dass dies nicht möglich sei und ich zwingend persönlich vor Ort sein muss. Nun stecke ich dahingehend in Schwierigkeiten, dass ich meinem noch frischen Arbeitgeber entweder mitteilen muss, dass ich nicht mit auf Geschäftsreise gehen kann wegen einer Wohnungsübergabe oder ich muss eine andere Lösung finden und da bin ich noch auf der Suche. Könnt Ihr mir weiterhelfen? Gibt es weitere Alternativen zu einer Vollmacht? Die Situation ist nun wirklich brenzlig!

Vielen Dank für Eure Hilfe!!! :)

Wohnung, Miete, wohnen, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Wohnungsübergabe, Vollmacht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mieter