Vermieter meldet sich sie einigen Wochen nicht mehr und reagiert auf keine Anrufe oder Nachrichten?

Ich bin Hauptmieter einer 3er WG , habe mit meinem Vermieter nur Kontakt via Whatsapp, vor 2 Monaten hab ich ihm eine Kündigung mittels Einschreiben geschickt und ihm in Whatsapp dies nochmals mittgeteilt, zudem Schrieb ich ihm das ich einen Nachmieter habe damit die WG wie gewohnt bestehen bleibt. er Antwortete mir direkt das es Kein problem sei und das ich mich melden soll wegen einem Termin. Am nächsten Tag schrieb ich ihm das ich Jederzeit dafür zeit habe und der Nachmieter auch, wann es ihm denn passen würde. es kam keine Antwort (Whatsappnachricht kam an) . eine Woche Später schrieb ich ihm wieder. Keine Anwort, das Gleiche einen Monat Später ,dazwischen hab ich ihn versucht mehrfach telefonisch zu erreichen. ich bin nun ausgezogen (aber noch 1 monat als Hauptmieter eingetragen) und der Neue nachmieter rief mich gestern an das es bei dem Überweisen der Miete von ihm aus nen Fehler gegeben hat und er die Bankdaten nochmals Braucht. Mein Problem ist nun das sich der Vermieter seit 2 Monaten nicht meldet , weder auf nachrichten, noch auf Anrufe und noch nichtmal wegen der miete die er seit 1,5 Monat nicht bekommen hat. ich bin nun durch die Kündigungsfrist noch einen Monat lang der Hauptmieter und hab keine Ahnung wie ich verfahren soll wegen der Übergabe,Nachmieter, usw.. da er den kontakt verweigert

Mieter, Mietrecht, Vermieter
Mieter hat ohne Absprache Bäume gefällt - kann man dagegen etwas tun?

Folgendes: Ich hatte vor zwei Jahren ein Einfamilienhaus in der Pfalz geerbt.

Da ich selbst wo ganz anders wohne und mit diesem Ort keine heimatliche Verbindung habe, das Familieneigentum aber auch nicht verkaufen wollte, hatte ich es an eine sechsköpfige Familie vermietet. Relativ günstig, da noch ein paar Dinge nicht auf dem neuesten Stand sind, ich es aber nicht leerstehen lassen wollte.

Über Weihnachten war ich zufällig in Trier bei meinem Onkel und machte einen Abstecher dorthin. Dabei ist mir aufgefallen, daß der liebe Mieter/die Mietersfamilie im ganzen Garten gewütet hat.

Mindestens drei große Bäume wurden gefällt! Der Mieter hatte sich geweigert, die Türe zu öffnen, als ich klingelte. Einen Baumstumpfen hatte ich noch gesehen, die beiden anderen muß er schon beseitigt haben.

Ich hatte dann die Nachbarn gefragt, vom gegenüberliegenden bekam ich die Auskunft, daß der die wohl im Februar umgelegt hat und er eben der Meinung war, das wäre abgesprochen. Wer rechnet auch schon mit solch einer Dreistigkeit?

Ich gehe davon aus, daß er daraus Brennholz gemacht hat, da das Haus zwei offene Kamine hat.

Nur, kann ich den zu etwas belangen? Schadensersatz? Davon abgesehen, daß die fehlenden Bäume auch den Wert des Grundstücks mindern (da war eine 100 Jahre alte Eiche und eine bestimmt genauso alte Blutbuche darunter), wurden diese Bäume von meinen Vorfahren gepflanzt und sollten eigentlich bleiben.

Nur, was ist ein Baum "wert"? Geht man nach dem Preis pro Festmeter? Gewicht durch Brennholzpreis? Nur beim Verkauf einer Immobilie zahlt ein Käufer auch etwas mehr, wenn es schön bepflanzt ist und v.a. auch ältere Bäume dabei sind, die nicht jeder hat.

Ich befürchte ebenfalls, daß diese Mieter auch noch auf ganz andere Ideen kommen könnten!

Kündigen geht ja nicht, weil ich keinen Eigenbedarf anmelden kann und der Vertrag bis 2018 läuft. Ihre Miete überweisen sie pünktlich. Was tun???

Garten, Mieter, Vermieter, Immobilien, Nachbarschaft
Darf der Vermieter die reparierte Wohnungstür ausbauen?

Untermieter, der 2 Monate (01.08. - 01.10.) in meiner Wohnung gewohnt hat (per Untermietvertrag) hat in der letzten Woche die Tür aufbrechen müssen (andere Story xD) Bei Ende der Untermietzeit haben wir ein Übergabe-Dokument formuliert und unterschrieben und ein Schadensprotokoll erstellt und der Untermieter hat sich dann über Handwerker informiert.

Ich habe dann meine Vermieterin unterrichtet und diese meinte dass dies sich als nicht so einfach herausstellen würde da die Türen spezielle farben innen und außen haben sollen und sie sich dann praktisch dazwischengeschaltet hat und mit der Hausverwaltung das ausdiskutiert hat.

Sie hat daraufhin einen ihr bereits bekannten Handwerker engagiert. Die neue Tür hat übelst lang auf sich warten lassen aber am ende kam sie dann doch.

Dann bekam ich von ihr ein Schreiben, ich solle "685,- für den entstandenen Aufwand" per Überweisung 01.12. mit der gewohnten Miete zahlen. (???Ich kann mich auch nciht mehr erinnern wann aber sie meinte dass sie vom Untermieter nix wissen wolle und die Zahlung über mich machen will.???)

Naja weiter im Text :p

Ich hab mit dem Handwerker und mit der Vermieterin telefoniert denn der Untermieter wollte eine Rechnung sehen frei nach "keine Buchung ohne Beleg!". Und beide wollten mir keine Auskunft darüber erteilen, dann hab ich dem Untermieter geben sich mit beiden auseinander zu setzen und dieser ist auch nicht weiter gekommen.

Nun will die Vermieterin zum 16.12. die Tür ausbauen lassen.


An der Zahlungsmoral meines Untermieters hapert es nicht. Der will nur sehen wofür er diesen Löwenbetrag zahlen soll.

deshalb stellen sich mir nur folgende Fragen:

a) darf die gute Dame mir die Tür da rausbauen?

b) wenn JA? muss sie dann für Ersatz sorgen?

c) wenn Nein? wie lange kann die da noch hängen?

d)ist überhaupt diese einwöchige frist zulässig?

e)schalte ich die polizei ein wenn die vor meiner tür steht und diese ausbauen will?

f)wie soll ich nun weiter reagieren? (Im Bezug auf die Vermiterin und den Handwerker ...da läuft ja son steuerrechtlich fragwürdiges ding)

PS: Der Untermieter sucht bereits nach einen neuen Handwerker.


Vielen lieben dark schonmal im Voraus.

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Handwerker, Untermiete, Untermieter
Was wird von Mietkaution abgezogen?

Hallo =) Ich bin mir momentan sehr unsicher wie genau das mit der Kaution abläuft.. also ich wohne momentan in meiner ersten eigenen Wohnung. Da vom Vormieter einige Dinge nicht ganz in Ordung waren (zB die eine Steckdose hatte keinen Strom, Herdkabelabdeckklappe, Tapete ging im Bad langsam ab) habe ich dies auf Kosten des Vermieters machen lassen. Also ich habe ihm die Mängel gemeldet und dieser hat dann die Handwerker zu uns geschickt. Dann ist seit ein paar Tagen die Toilettenspülung kaputt und nachher kommt ein Handwerker und baut einen neuen Spülkasten ein. Werden uns die Handwerkskosten später beim Auszug von der Kaution abgezogen? Wir selber haben keinen der Mängel verursacht, die Wohnung ist nur eben schon älter und wurde bei der Übergabe lediglich weiß gestrichen. Das die Toilettenspülung nach x Jahren des gebrauchs mal kaputt geht ist ja normal (wohnen hier erst weit Juli), und der rest war wie gesagt schon beim Einzug kaputt oder unschön und haben es machen lassen also wird wenn wir umziehen die Wohnung in einem besseren zustand sein als beim Einzug! Ich habe bloß Angst das der Vermieter dann einen Teil der Kaution einbehalten will weil wir so viel reparieren lassen haben.... für den wir selbst nicht verantwortlich waren oder es normale Gebrauchsspuren sind (wie die Spülung).

Kennt sich damit jemand aus? Freue mich über Antworten.

Lg =)

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Kaution, Vermieter

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