Angenommen, ein Arbeitsloser verschweigt dies bei der Wohnungsbesichtigigung und gibt bei der "Selbstauskunft" an, daß er z.B. Ingenieur sei mit einem gutem, geregeltem Einkommen und würde dann die Wohnung (zur Miete) auch bekommen. Hätte dies ggf. rechtliche Konsequenzen ?
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