Schreiben vom Anwalt: Ist das Schreiben ohne Poststempel der Kanzlei ungültig?

Hallo zusammen,

ich habe heute ein Schreiben vom Anwalt bekommen. Dies wurde nur mit einem Stempel der Kanzlei bei uns in den Briefkasten geworfen. Ein Poststempel ist nicht zu sehen.

Die Vorgeschichte findet man hier https://www.gutefrage.net/frage/kann-mein-vermieter-mich-kuendigen?foundIn=user-profile-question-listing

Der 1te Punkt ist die angeblich nie pünktlich gezahlte Miete. Die Wurde von mir aber immer pünktlich (bis auf den einen Monat). Kann man was gegen diese Anschuldigung machen ?

Der 2te Punkt sind die Mängel. Die von der Decke abgefallene Lampe wird nun uns in die Schuhe geschoben mit der Begründung wir hätten diese mit Gewalt runter geschlagen. Da die Lampe heile ist. Kann man was gegen diese Anschuldigung machen ?

Der 3te Punkt ist die Geschichte mit der Spüle die das Wasser nicht ablaufen lässt. Da wird geschrieben das die Maschine gar nicht funktionieren könnte und die Verstopfung in den Rohren vor der Wand sein muss und nirgends anders. Der Mengel wurde von uns mit einer Frist von 7 Tagen gesetzt. Unser Vermieter geht davon aus das wir die alte defkte Maschine nutzen. Die ist aber seit 2 Jahren ausgebaut und wir nutzen unsere.

Was kann man da machen ?

"Mit den Kosten der Instandsetzung hat sich meine Mandatschaft Mangels entsprechender Mängelanzeigen im Übrigen nicht zu befassen".

Der Mengel wurde von uns per Einschreiben angegeben. Was kann man da machen ?

Ist das Schreiben überhaupt richtig ohne Poststempel ?

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Gibt es eine Aufsichtsbehörde für Hausverwaltungen?

Hallo Zusammen,

habe folgendes Problem;

Meine Mutter wohnt am anderen der Republik und ist verwitwet (=alleinstehend) in einem Wohnblock mit 12 Einheiten.

Die Mieter sind alle nicht auf Rosen gebettet. Der Hauseigentümer macht gleichzeitig die Hausverwaltung und hier passieren Dinge, die für mich haarsträubend sind.

Der Eigentümer (=Verwalter) beschäftigt wohl nur eine 450€ Kraft für die Hausverwaltung, so dass die Mieter sehr oft mehrere Tage warten müssen, wenn sie ein Problem haben (Reparaturen in der Wohnung und der Anlage) ist das so zulässig oder gibt es hier eine gesetzliche Regelung, dass bei dringenen Problemen (Heizugsausfall) kurzfristig geholfen werden muss?

Auch die Nebenkostenabrechnung scheint mir nicht ganz zu passen - im letzten Jahr wurde ein Rasentraktor gekauft und auf die Mieter umgelegt, wobei ich nicht sicher bin, ob das so erlaubt ist, aber das Kuriose ist, dass der Hausmeister mit einem ganz normalen Handrasenmäher die Mäharbeiten macht. Als meine Mutter ihn mal angesprochen hat, hat er ein wenige ausweichend geantwortet , dass der Rasentraktor in der Inspektion sei.

Meine Mutter hat den Hausverwalter / Hausbesitzer mal angerufen und wollte alle Belege und Rechnungen um die Nebenkostenabrechnung zu überprüfen, er hat ihr nur gesagt, wenn sie Ärger machen will, würde er sie kündigen und die Wohnung an Flüchtlinge vermieten. Da hat meine Mutter Angst bekommen, denn der Hausmeister hat schon mal eine Mieterin vergrault und terrorisiert, bis sie dann von sich ausgezogen ist. Meine Mama hat aber nicht das Geld für einen Umzug und die Wohnung ist gerade so, dass sie sich leisten kann, auch ich verdiene in der Gastronomie gerade mal das,was ich zum leben brauche.

Jetzt die Frage - gibt es eine Aufsichtsbehörde für Hausverwaltung, wo die überpüft werden so wie z.B. das Finanzamt Betriebe überpüft? Oder was kann man sonst noch tun um sich zu wehren? Verbraucherberatung ist auch keine in der Nähe, eine Rechtsschutzversicherung hat sie leider auch nicht.. Sie würde auch gern anonym bleiben aus Angst, dass der Hausmeister sie dann auch terrorisiert.

Wer weiß Rat?

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