Schlüssel abgeben nach Auszug?

Hallo zusammen. Die Frage wird jetzt etwas kompliezierter. Ich habe einen Kollegen der sich vor über einen Monat von seiner Patnerin getrennt hat. Die beiden hatten eine gemeinsame Wohnung und stehen beide im Mietvertrag.

Da sie einen neuen Patner an ihrer seite hat ist sie kurzerhand zu ihm gezogen. am 15.09.24 haben mein Kollege, seine ex Patnerin, ihr neuer und ich uns gemeinsam in der Wohnung getroffen um noch ein paar offene sachen zu klären.

Mein Kollege und ich haben ein Schriftstück aufgesetzt "Nachtrag zum Mietvertrag" worin wir geschrieben haben das seine ex zum 15.09.24 auszieht. Dieses Schriftstück hat sie sich durchgelesen und hat daraufhin unterschrieben, weil sie auch keine Miete mehr für die Wohnung zahlen wollte und dort auch nicht mehr wohnen möchte.

Wir haben noch ein weiteres Schriftstück aufgesetzt indem wir ihr das Recht einräumen ihre restlichen gegenstände die sich noch in der Wohnung befinden bis zum 01.11.24 abzuholen, nachdem sie einen Termin abgeklärt hat mit meinem Kollegen.

Der Vermieter der Wohnung hat den Nachtrag zum Mietvertrag noch nicht unterschrieben, wurde aber Telefonisch über die Situation informiert und hat dem ganzen auch per Telefon schon zu gestimmt das mein kollege alleiniger Hauptmieter bleibt. (Der Vermieter wohnt ca. 4 Stunden von der Wohnung entfernt)

Jetzt nach der ganzen vorgeschichte zu meinem Problem.

Seine Ex möchte den Schlüssel der Wohnung nicht abgeben obwohl sie inzwischen nur noch einen Staubsauger und Ihre Kaffeemaschine in der Wohnung hat. Sie meinte die letzten treffen wo sie sachen aus der wohnung geholt hatte immer nur "sie hat den schlüssel vergessen". Gestern abend meinte sie allerdings das sie ihm den Schlüssel nicht geben wird sondern wartet bis der Vermieter zu besuch kommt und dann würde Sie den Schlüssel direkt beim Vermieter abgeben.

Was können wir in der Situation tun ? Dürften wir einfach das Schloss tauschen ? Soll man zu einem Anwalt gehen und den Schlüssel einfordern ?

Vielen Dank jetzt schonmal für die Antworten.

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Fristlose Kündigung wegen "sexuell belästigender Handbewegung"?

Ich mache aktuell meine Kassierer-Ausbildung (2. Lehrjahr) und heute Mittag fragte mich eine großbrüstige Kundin, wo die Melonen sind (weil die gerade noch wegen internen Fehlern im Lager waren) und als ich ihr antwortete, war ich so dämlich, dass ich ihr ironisch sagte, dass sie bei ihren "Prachtmelonen doch schon zwei hätte" und machte noch grinsend so eine Handbewegung vor meiner Brust, als hätte ich große Brüste (Klar, im Nachhinein dumm und hätte ich das nicht machen sollen, aber ich war gerade gutgelaunt und wollte ein kleinen Witz raushauen, weil die Stimmung von der Dame relativ gedrückt aussah... )

Danach wurde sie rot, schrie mich durch den ganzen Laden sodass es jeder hörte und wollte meinen Vorgesetzten sprechen... Das Ende des Liedes war, dass ich nun im 2. Lehrjahr fristlos gekündigt werden solle... Aber ich habe mich geweigert, die Kündigung zu unterschreiben und sagte, dass ich meinen Anwalt in die ganze Sache einschalten werde... Jedoch habe ich keinen Anwalt, kein Geld für einen und dachte, dass man einen nicht so einfach aus der Ausbildung nach der Probezeit fliegen kann. (Und ich darf wirklich auf gar keinen Fall rausfliegen, weil ich wegen meiner Knasterfahrung (8 Monate abgesessen) und schlechtem Schulabschluss nur mit purem Glück in die Ausbildung reingekommen bin...)

Wie soll ich nun weitervorgehen? (Die Dame wird mich sowieso anzeigen, aber das ist tatsächlich das "kleine Problem", es geht hier vor allem darum dass ich meine Ausbildung nicht verliere...)

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