Mietvertrag fristgrecht gekündigt + keine Schlüsselübergabe = Vertrag ungültig?

Guten Tag,

ich und meine Freundin haben einen Mietvertrag zum 16.04. unterschrieben, haben aber noch vor dem eigentlichen Einzug den Vertrag fristgerecht zum 01.07. gekündigt und wurden nun vom Vermieter gebeten, die restlichen drei Monatsmieten (kalt) bis zum besagten Vertragsende zu bezahlen. (April anteilig, Mai und Juni).

Nun haben wir am 16.04. natürlich die Wohnung gerne übergeben haben wollen, damit wir auch die Zählerstände bis zum Vertragsende kontrollieren können. Zumal es unser Recht ist, bis 1.7. den Schlüssel zu haben bzw. die Wohnung zu nutzen.

Leider war zu diesem Zeitpunkt der Vermieter noch in der Wohnung wohnhaft (Bilder belegen das) und nicht wie vereinbart rechtzeitig ins EG umgesiedelt. Somit haben wir keine Schlüsselübergabe erhalten.

In unserem Mietvertrag ist neben dem Vertrag auch ein Übergabeprotokoll als Bestandteil des Vertrags angegeben/angekreuzt. Da uns dieses Protokoll nun zum 16.04. fehlte, war für uns der Mietvertrag somit ungültig/unvollständig. Wir sind also schriftlich per Einschreiben vom Mietvertrag zurückgetreten und haben keine Miete überwiesen.

Jetzt wäre meine Frage, ob hier der Vermieter doch noch auf seine 3 Monate Miete pochen kann oder nicht? In unseren Augen hat er am Tag der eigentlichen Übergabe "Vertragsbruch" begangen.

Vielen Dank für die Hilfe.

Kündigung, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag
Außerordentliche Kündigung Privatunterricht

Folgender Sachverhalt:

Am 03. Jan. 2014 wurde von mir der Klavierunterricht Außerordentlich mit sofortiger Wirkung gekündigt und die Zahlungen wurden sofort eingestellt (Dauerauftrag).

Der Klavierlehrer vergriff sich zum wiederholten Mal im Ton meiner Tochter, 14 Jahre, gegenüber. Das führte Stück für Stück zu ständigen Kopfschmerzen, Dessinteresse und Gleichgültigkeit während des Unterrichts bei ihr, obwohl nach dem Worten des Lehrers eine „hohe Begabung“ vorliegt.

Gleich schon nach den ersten Unterrichtseinheiten beklagte ich mich per Telefonat bei dem Lehrer über seinen völlig unangemessenen Ton uns gegenüber. Nach nicht so langer Zeit schliff sich seine Gangart wieder ein und wir duldeten diese bis mir der Kragen platzte.

Zum Schluss war das Getöse schon auf der Straße zu hören.

Außerdem filmte er klammheimlich mit seinem Handy ohne uns zu fragen während des Unterrichts (Einzelunterricht) im Oktober 13. Ich dachte ich irrte mich und befragte meine Tochter was der die ganze Zeit mit seinem Handy da rumgemacht hat, ob ihr da auch was aufgefallen war. Ich wollte den nicht weiter fragen und spielte meine Übungen und Stücke weiter ohne mich zu rühren.

Nun fordert sein Rechtsverdreher hartnäckig das Honorar für drei Monate und seine Bearbeitungsgebühr mit der Antwort auf meinen Widerspruch:

Zitat Anfang

..." Ihr Schreiben vom 21.01.2014 habe ich erhalten.

Inhaltlich bringt es nichts Neues! Allerdings wissen Sie, dass Herr ... die Abläufe völlig anders betrachtet. Als Beklagte in einem Honorarrechtstreit müssten Sie Ihren Vortrag beweisen, was Ihnen kaum gelingen dürfte.

Gegen die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung spricht, dass das Vertragsverhältnis am 01.02.2013 begann und Sie sich nach eignem Vortrag „seit Anbeginn“ über „den miserablen Ton“ von Herrn ... beklagt haben wollen. Um wirksam zu sein, muss eine Kündigung zeitnah – innerhalb von 2 Wochen - nach Kenntnis des vermeintlichen Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. ..."

Zitat Ende

Ist das rechtens? Was kann ich noch dagegen tun? Wir sind fortgeschrittene Schülerinnen und waren zum Glück nur 11 Monate bei dem.

Kündigung, Klavier, Unterricht
Darf der Vermieter die Mietkaution auf eigenem Bausparvertrag anlegen?

Hallo, wir wohnen in einer DG Wohnung in einem 3 Parteien Haus. Unser Vermieter(Drogenabhängig) und seine Mutter(Messie) wohnen im EG. Nach mehrmaligen Heizungs/Warmwasserausfall, da Sie es nicht für nötig halten Heizöl zu bestellen und Hausverkauf/Zwangsversteigerung, haben wir zum 31.07 gekündigt. Wir haben letzte Woche schriftlich einen Nachweis über die vom Eigenvermögen getrennt angelegte Kaution gefordert. Da für uns Verdacht besteht das die beiden das Geld nicht angelegt haben oder sogar ausgegeben haben. Die Zwangsversteigerung vom Haus steht kurz bevor. Das Haus ist in einem Miserabelen und Vermülltem Zustand. Heute haben wir einen Anruf von der Mutter(Bevollmächtigte) bekommen. Sie meinte das die Kaution auf deren eigenem Bausparvertrag wäre, weil sie mal irgendwann gelesen hätte dass das möglich wäre. Sie wollen keinen Rechtstreit mit uns und wollen nun eine Abtretungserklärung zum 31.07 an uns machen. Wir könnten dann also ab dem 31.07 die Kaution vom Bausparvertrag bekommen. Dürfen die das? Es ist im Mietvetrag schriftlich festgelegt das wir keine Renovieren/Schönheitsreperatur machen müssen, da wir die Wohnung selbst erst Vollrenoviert haben. Also zur Frage: dürfen die die Kaution auf ihrem eigenem Bausparvetrag anlegen und haben wir die möglichkeit die Miete einzubehalten bis in Höhe der Kaution?

Kündigung, Mietrecht, Vermieter, Mietkaution, Bausparvertrag
Duales Studium Kündigen

Hallo zusammen,

ich bin gerade im 2. Semester eines Dualen Studiums (also nicht mehr in der Probezeit) und habe im 1.Semester schon gemerkt dass, das Studium und die Art des Dualen Studiums mir nicht so liegen. Nach wöchentlichen hin und her überlegen hab ich jetzt den Entschluss gefasst zu Kündigen, da es mir nichts bringt wenn ich was Studiere wo ich mich selber später nicht drin Arbeiten sehe. Da ich vorab schon eine erfolgreiche abgeschlossene Ausbildung absolviert habe will ich mich jetzt in Form eines Meisters lieber Weiterbilden. Die Weiterbildung dazu fängt allerdings schon am 1.6 an. In meinen Ausbildungsvertrag der BA sowie Praxispartner steht:

7.1 Kündigung während der Probezeit


Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.

7.2 Kündigung außerhalb der Probezeit


Nach der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag nur gekündigt werden 1. aus einen wichtigen Grund oder 2. wenn der Studierende vom Studium exmatrikuliert worden ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.


Schadenersatz bei vorzeitiger Beendigung Wird der Ausbildungsvertrag nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Praxispartner oder der Studierende Schadenersatz vom anderen verlangen, wenn der andere den Grund der Auflösung zu vertreten hat. Das gilt nicht bei Kündigung gemäß Ziffer 7.2. (2)


So meine Frage ist jetzt da ich wegen einen neuen Bildungsweg Kündige habe ich dann eine Kündigungsfrist von 1 Monat? Und kann mich dann quasie meine Ausbildungsstelle auf Schadenersatz verklagen ja? Und was zählt den z.B unter einen wichtigen Grund? Habt ihr vielleicht Erfahrung mit Kündigen eines Dualen Studiums und könnt mir erzählen wie das bei euch ablief.

Danke schon mal für eure Antwort.

Kündigung, Schadensersatz, Studium, Ausbildung, Arbeitsrecht, duales Studium, Vertrag

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