Ich tappe gerade etwas im Dunkeln was meine Möglichkeiten angeht und würde daher gerne eure Meinungen hören: Meine Tochter ist an einer Musikschule angemeldet und erhält dort für 29€ im Monat Elementarunterricht. Da ihr dieser schon länger keinen Spaß macht, kam uns die Gebührenerhöhung auf 30€ gelegen, wir dachten, wir könnten so von unserem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Eine entsprechende Kündigung lehnte die Musikschule nun allerdings mit Hinweis auf folgenden Passus in ihrer Schulordnung ab: "Die Jugendmusikschule behält sich vor, die Unterrichtsentgelte bei Bedarf auch während des Schuljahres zu verändern." Schließt ein solcher Passus tatsächlich mein Sonderkündigungsrecht aus? Könnte die Musikschule theoretisch auch die Gebühren auf 70€ erhöhen und ich müsste mich dem bis zum Vertragsende (=Schuljahresende) ergeben? Wie sind eure Meinungen? Vielen Dank!