Hallo
geht um Österreich
Ich weiß, dass man wenn man wo arbeitet diese Versicherung zwangsweise hat, bzw. der Arbeitgeber einen da anmelden muss, bei einem geringfügigen job hat man nur die Unfallversicherung. Wenn man über die Geringfügigkeitsgrenze ist muss man alle 4 Versicherungen haben (Unfall- Kranken- Arbeitslosigkeits- und Pensionsversicherung)
Aber was genau zahlt die Unfallversicherung und was die Krankenversicherung?
Welche der beiden Versicherungen zahlt die durch die Behandlung/Aufenthalt im Krankenhaus anfallenden Kosten, wenn man durch einen Unfall verletzt wird? Wie verhält es sicher unterschiedlich wenn der Unfall in der Freiheit passiert ist, oder wenn er einen Anknöpfungspunkt zum Job hatte?
Bitte eine kurze Erklärung dbzgl.
PS: Es geht hier nicht um eine politische Diskussion, sondern ich würde gerne wissen, wie das stand jetzt rechtlich aussieht.