Krankengeld bei Übergangsgebührnisse Bundeswehr?

Hallo,

ich bekomme noch wenige Monate ''Übergangsgebührnisse'' von der Bundeswehr.

Ich melde mich zum ersten mal in meinem Leben im zivilen Krank, weil es mir sehr schlecht geht. Die Versicherung verlangt informationen über ''Beziehen Sie eine Rente oder rentenähnliche Leistungen?''

Sind Übergangsgebührnisse eine solche Leistung? Und wenn ja, inwieweit wird das dann angerechnet? Ich verdiene 1400 € Netto plus eben diese Übergangsgebührnisse von 1200 €, ist zusammen echt megaviel, aber ich muss auch ''für andere'' hohe Kosten mittragen, was aber ''nicht offiziell'' ist :( .

Ich hätte Anspruch auf 90% meines Nettolohns in form von Krankengeld. Aber gilt das dann auch dann, wenn ich immernoch 1200 € Übergangsgebührnisse jeden Monat bekomme? Oder wird so gerechnet 1400€ Netto x 90% = 1260 € Krankgeldanspruch. Aber weil ich schon 1200 € Übergangsgebührnisse bekomme wird das abgerechnet, ganz oder teilweise? Bsp 1260 € - 1200 € = 60 €, also fast garkein Anspruch auf krankengeld? Oder nur teil des Krankengeldes?

Kennt sich da jemand aus?

Wenn Übergangsgebührnisse nicht als Rentenähnliche leistung gilt, dann haben sich meine Sorgen schon erledigt, oder? Dann müsste ich das ja nicht angeben. Aber ich weiß, dass meine GKV Kontakt zu Stellen in der Bundeswehr haben, die mir das Geld überweißen. Oder so ähnlich. Die werden das sicher prüfen. Aber wenn Übergangsgebührnisse keine Rentenähnliche Bezüge sind, dann will und muss ich das doch nicht angeben und wenn doch, dann muss ich wissen, inwieweit das Angerechnet wird.

Danke schonmal.

Rente, Bundeswehr, Recht, Krankheit, Krankenversicherung, Krankengeld, Soldat, Sozialhilfe, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Familienversichert, trotz 25 Jahren?

Guten Tag,

ich bin am 7. Mai diesen Jahres 25 Jahre alt geworden und lebe noch bei meinen Eltern. Ich habe meine Berufsausbildung, im Februar diesen Jahres, erfolgreich abgeschlossen und dann, bis Mitte April, als Geselle gearbeitet.

Ab dem 16.04.2021 habe ich ein unentgeltliches Orientierungspraktikum begonnen, welches bis zum 15.07.2021 andauern wird.

Ich bekam vor Kurzem ein Schreiben meiner Krankenversicherung. Da ich die 25er Marke überschritten habe, muss ich mich selbst versichern. Mir wurde gesagt, dass ich auch für April eine Rückzahlung tätigen muss. Ich habe geschildert, dass ich am 15.04.2021 ein unentgeltliches Orientierungspraktikum begonnen habe, welches noch bis Mitte Juli andauert. Ausserdem beginnt ab dem 18.08.21 meine einjährige Schulzeit, in der ich mein Fachabi auf Abi aufstocke, um ab nächstem Sommer mein Studium in der Hochschule antreten zu können.

Da ich überhaupt kein Einkommen habe frage ich mich, wie ich die Rückzahlung von ca. 200€ tätigen und zukünftig monatl. ca. 100€ in die Krankenkasse einzahlen soll.

Ich habe vehement darauf bestanden, noch bei meinem Vater mit familienversichert zu bleiben, da ich es mir im besten Willen nicht leisten kann.

Die Krankenkasse lehnt diese Bitte ab, und möchte ihre Summen.

Gibt es hier erfahrene Mitglieder, die sich in dem Sachverhalt auskennen, und mir einen Ausweg zeigen?

Bin um Eure Hilfe angewiesen, weiß um ehrlich zu sein auch nicht, wo ich mich sonst zuwenden soll.

Danke im Voraus

Schule, Krankenversicherung, Schüler, Familienversicherung, Krankenkasse, Praktikum, Ausbildung und Studium

Meistgelesene Beiträge zum Thema Krankenversicherung