In der Schweiz arbeiten?

1 Antwort

Zunächst wird eine Grenzgängerbewilligung (Ausweis G) benötigt, wenn man in D wohnt und in der CH arbeitet.

Thema Krankenversicherung: Als Grenzgänger der sich in Deutschland freiwillig krankenversichert muss man sich in der Schweiz von Krankenversicherungspflicht befreien lassen und den Nachweis über eine deutsche Krankenversicherung erbringen. Bitte mal in den Link schauen:

https://www.grenzgaenger-d-ch.de/eu-efta-schweiz-deutschland-2022.html?gad_source=1&gclid=CjwKCAjwooq3BhB3EiwAYqYoElsRsPJN-VV4Ucob8N700edWeHH9ThXDaYBUzK-tWxUKkD54mGef-hoCqggQAvD_BwE

Thema Besteuerung bei Grenzgängern:

Ein steuerlicher Sonderfall ist der sogenannte Grenzgänger. Hierbei handelt es sich um Arbeitnehmer, die so grenznah wohnen, dass sie regelmäßig arbeitstäglich vom Wohnort Deutschland über die Grenze in die Schweiz zum Arbeiten fahren. In diesen Fällen erfolgt im Ergebnis eine Aufteilung des Besteuerungsrechtes auf Wohnsitz- und Tätigkeitsstaat. Der Tätigkeitsstaat Schweiz darf eine Besteuerung von bis zu 4,5 % des Bruttolohnes erheben. Der Wohnsitzstaat Deutschland rechnet dann diese im Tätigkeitsstaat gezahlte Steuer auf die in Deutschland zu entrichtende Einkommensteuer für des Arbeitseinkommen an. Im Ergebnis entsteht hierdurch eine wirtschaftliche Gesamtsteuerbelastung, die dem deutschen Besteuerungsniveau entspricht.

Wenn der Wohnort und Arbeitsort in der Schweiz sind, dann entfällt natürlich die Grenzgängerregelung und es muss sich in der Schweiz krankenversichert werden.

Aber Achtung: Das Schweizer Krankensystem ist nicht mit dem von Deutschland vergleichen. So muss beispielsweise eine Zahn(behandlungs)versicherung als Baustein abgeschlossen werden. Das Schweizer Krankenkasssensystem entspricht dem einer privaten deutschen Krankenversicherung. Weil dieser Baustein sehr teuer ist, haben viele Schweizer keine Zahnversicherung.

Diesbezüglich bitte Angebote vergleichen.

Ausserdem wird eine sogenannte L-Bewilligung benötigt, die entweder von Arbeitgeber beantragt wird, oder man beantragt das selbst beim Migrationsamt des Kantons.

Wenn man in der Schweiz wohnt und arbeitet, kann man auch in Deutschland einkaufen. Mittels einer Ausfuhrbescheinigung mit Quittung beim Deutschen Zoll bei der Ausreise vorlegen, abstempeln lassen. Beim nächsten Besuch in dem deutschen Geschäft bekommt man dann die Mehrwertsteuer wieder retour


berlinrr 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 10:05

Danke für die Antwort.
es sieht wohl so aus, das er sich in Deutschland abmelden tut und in der Schweiz seinen Wohnsitz haben wird.
das Problem ist jetzt, die Abmeldung.
Das Abmeldeformular gibt es ja. Da er aber bei seinen Eltern wohnt, gibt er ja nicht die Wohnung auf, wie man es im Formular ausfüllen muss. Kann man es trotzdem normal als Hauptwohnsitz ausfüllen, obwohl die Wohnung trotzdem durch die Eltern bestehen tut?

TeWe66  17.09.2024, 10:31
@berlinrr

Sollte eigentlich gehen - ich würde das einfach durchstreichen bzw. eine Ergänzung auf einem Extrazettel dazu schreiben, dass die Wohnung nicht aufgegeben wird, da dort die Eltern drin wohnen. Wenn die neue Anschrift dann auch postalisch feststeht, kann man das ja nachreichen. Oder er meldet sich erst komplett ab, wenn er den neuen Wohnsitz in der Schweiz angemeldet hat. Möglichweise schickt das Schweizer Einwohnermeldeamt auch selbständig eine Abmeldung an das deutsche Einwohnermeldeamt

berlinrr 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 10:55
@TeWe66

Das hatte ich mir auch schon überlegt mit dem Hinweis